Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz; Baukredit (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-051 vom 16. März 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz; Baukredit
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Den Baumassnahmen im Kantonsspital Bruderholz für die Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen wird als gebundene Ausgabe zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 4,9 Mio. zu Lasten des Kontos 2320.503.30-221 wird bewilligt.
2. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. Oktober 1998 des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.