Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz; Baukredit (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-051 vom 16. März 1999


Landratsbeschluss (Entwurf)


Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz; Baukredit


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Den Baumassnahmen im Kantonsspital Bruderholz für die Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen wird als gebundene Ausgabe zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 4,9 Mio. zu Lasten des Kontos 2320.503.30-221 wird bewilligt.


2. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. Oktober 1998 des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.



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