1999-63
Landrat / Parlament
Interpellation von Christoph Rudin: Zur V-Leute-Regelung
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Christoph Rudin, SP
Eingereicht: 25. März 1999
Nr.: 1999-063
Das Schweizerische Bundesgericht hat mit einem kürzlich ergangenen Urteil eine Beschwerde gegen die baselbieter V-Leute-Regelung abgewiesen. Die entsprechende Gesetzesbestimmung in der geltenden Strafprozessordnung ist unverändert in die Revisionsvorlage übernommen worden.
Der Entscheid hat indessen ausführlich aufgezeigt, dass sich bei der Umsetzung des geltenden Gesetzes einige Probleme stellen. Das Bundesgericht hat unter anderem festgestellt, die Verteidigungsrechte würden wesentlich beschränkt, weshalb ausgleichende Massnahmen anzuwenden seien. So beschränke und behindere insbesondere die Anonymität des als Zeuge einvernommenen verdeckten Ermittlers das Befragungsrecht des Beschuldigten und erschwere es, dessen Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen und sich von ihm ein Bild zu machen. Weiter hält das Bundesgericht fest, allein gestützt auf anonyme Zeugenaussagen dürfe eine Verurteilung nicht erfolgen und es müsste in diesen Fällen ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung erfolgen.
Ich bitte daher den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Möglichkeiten hat die Strafverfolgungsbehörde, das Strafgericht und eine beschuldigte Person, um die Glaubwürdigkeit der V-Person zu überprüfen, sofern deren Identität nicht bekannt gegeben wird?
2. Was wird über die V-Person und von der V-Personen selbst aktenmässig festgehalten? Können diese Akten von den beschuldigten Personen eingesehen werden? In welchem Umfang und wer entscheidet darüber?
3. Können die Präsidien der Strafgerichte V-Personen allein einvernehmen? Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch?
4. Können Einsatzleiter, welche die Identität der V-Person kennen, zu den V-Personen befragt werden? Haben sie eine Aussagepflicht oder können sie ihre Aussage verweigern? Wurde eine entsprechende Befragung schon durchgeführt?
5. Falls die anonyme Aussage der V-Person das einzige Beweismittel ist, das zur Verurteilung führen könnte: Was ist wichtiger, die Vertraulichkeitszusicherung oder die Verwertung der Aussage und die Verurteilung der beschuldigten Person?
6. Drängen sich Gesetzesänderungen auf, um die geltende V-Personen-Regelung verfassungskonform anzuwenden?
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