1999-74
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss
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1999-074
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Titel:
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Autor/in:
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Mitunterzeichnet von:
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Eingereicht am:
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Nr.:
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1999-074
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Bemerkungen:
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Der Motionär ist bereit, den Bedenken Rechnung zu tragen. Er geht aber davon aus, dass ein kantonales Gesamtkonzept folgende Eckpunkte enthalten müsste:
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Die Ist-Situation Familienergänzende Kinderbetreuung im Kt. BL
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Bisherige unterstützende Massnahmen von Kanton und Gemeinden im Bereich familienergänzende Kinderbetreuung ( siehe auch Gleichstellungsgesetz § 21)
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Vorgesehene konzeptionelle Schritte und Massnahmen des Kantons zur Stärkung des familienergänzenden Betreuungsangebotes in Bezirken und Gemeinden.
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Zukünftige Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und gemeinnützigen Institutionen in der weiteren Entwicklung der familienergänzenden Betreuungsangebote (Tagesfamilien, Tagesheime, u.a.)
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Schlussfolgerungen und Empfehlungen für Kanton und Gemeinden, wie die familienergänzendenen Betreuungsangebote zukünftig gefördert werden sollen und ob allenfalls die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden müssen.
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Das Landratsgesetz sieht vor, dass der Regierungsrat mit der Motion beauftragt wird, einen Bericht vorzulegen (Landratsgesetz § 34 Absatz 1 Buchstabe d). Der Regierungsrat hat am 4. März 1999 mitgeteilt, dass „es sich bei der familienergänzenden Kinderbetreuung um ein ernsthaftes Anliegen handelt." Mit einem konzeptionellen Bericht soll die Regierung die verschiedenen Aspekte darlegen und die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen.
Antrag:
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat einen Bericht „Kantonales Gesamtkonzept familienergänzende Kinderbetreuung" vorzulegen.