Interreg II-Programm "Oberrhein Mitte" / Zwischenbericht

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-091 vom 20. April 1999


Interreg II-Programm "Oberrhein Mitte" / Zwischenbericht


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Übersicht

Mit der vorliegenden Vorlage soll ein Ueberblick über Sach- und Finanzstand der im Rahmen des INTERREG II-Programmes "Oberrhein Mitte-Süd" geförderten 21 Projekte, an denen der Kanton Basel-Landschaft beteiligt ist, gegeben werden.
Ganz allgemein kann hinsichtlich Programm- und Projektmanagement bei INTERREG II gegenüber INTERREG I ein klarer Erfahrungszuwachs sowohl inhaltlich als auch administrativ festgestellt werden. Aus Projekten und Kontakten im Rahmen von INTERREG I sind Projekte für INTERREG II entstanden. Administrative Verfahren haben sich eingespielt und sind verbessert worden. Die finanzielle Abwicklung bleibt aber schwierig und schwerfällig.
Der grenzüberschreitende Nutzen der INTERREG II-Projekte ist bedeutend und es entstehen Netze der Zusammenarbeit über die eigentlichen Projekte hinaus. Auch wird die Zusammenarbeit oft über die INTERREG -Förderung durch EU und Bund hinaus fortgeführt bzw. die Finanzierung ohne weitere Zuschüsse aufgebracht; als Beispiel kann hier auf das Projekt INFOBEST PALMRAIN verwiesen werden.
Von den beiden vom Landrat bewilligten Krediten zu INTERREG II (Globalkredit sowie Kredit für die trinationale Ingenieurschule) in der Höhe von CHF 3,190 Mio. wurden Verpflichtungen im Gesamtbetrag von CHF 3,163 Mio. eingegangen. Davon sind bis jetzt CHF 1,348 Mio. ausbezahlt. Durch die bereits eingegangenen Bundesbeiträge in der Höhe von CHF 0,674 Mio. beläuft sich die bisherige Nettobelastung des Kantons Basel-Landschaft auf CHF 0,674 Mio. Nach Durchführung aller gegenwärtig laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekte wird sich eine Nettobelastung des Kantons in Höhe von rund CHF 1,75 Mio. ergeben.

2. Bericht
Mit Beschluss Nr. 95/171 vom 4.12.1995 hat der Landrat einen Bruttoglobalkredit in der Höhe von CHF 1,9 Mio. bewilligt und mit Beschluss Nr. 97/85 am 12.6.1997 aufgestockt um CHF 1,29 Mio. für die trinationale Ingenieurausbildung während der Jahre 1998 bis 2001 (1) . Im Beschluss vom 4.12.1995 wird der Regierungsrat beauftragt, regelmässig über die Kreditverwendung zu berichten.
Mit der vorliegenden Vorlage soll ein Uerberblick über Sach- und Finanzstand der im Rahmen des INTERREG II-Programmes „Oberrhein Mitte-Süd" geförderten Projekte, an denen der Kanton Basel-Landschaft beteiligt ist, gegeben werden.

2.1 Ausgangslage
Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG II ist die direkte Fortführung der INTERREG I-Initiative (Laufzeit 1991-1993). Ziel von INTERREG II ist die weitere Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit über die Binnen- und Aussengrenzen der EU hinweg. Für die gesamte Laufzeit von INTERREG II von 1995 bis 1999 (Ueberhangsfrist bis 2001 für die Abwicklung der Projekte) hat die EU EURO (2) 2,9 Mrd. zur Verfügung gestellt. Der Region bzw. dem Programmgebiet „Oberrhein Mitte-Süd" wurde dabei ein Betrag von EURO 24,5 Mio. zugewiesen. Im Jahr 1998 schwenkte die Gemeinschaftsinitiative INTERREG II in die letzte Etappe ein; rund 87 % der Programmmittel „Oberrhein Mitte-Süd" sind gebunden.
Weiter hat die Eidgenossenschaft im Bundesbeschluss vom 8.3.1995 und der INTERREG II-Verordnung des Bundesrates (3) vom 5.9.1995 die Beteiligung der Schweiz für die Jahre 1995-1999 definiert. Mit der Bereitstellung eines Rahmenkredites von CHF 24 Mio. (4) unterstützt der Bund unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der schweizerischen Grenzregionen. Der Region bzw. dem Programmgebiet „Oberrhein Mitte-Süd" (umfasst die Kantone BL, BS, AG (5) , SO (6) und JU (7) ) wurde dabei eine provisorische Quote von rund CHF 4,37 Mio. zugesprochen. Zusätzlich sind CHF 182'000 für die sog. flankierenden Massnahmen (Arbeiten zu Koordination, Projektbegleitung und Information im Rahmen von INTERREG II) vorgesehen.
An die flankierenden Massnahmen gewährt der Bund dem Kanton Basel-Landschaft für die Jahre 1995-1999 (Laufzeit von INTERREG II) CHF 2'500 pro Jahr als Finanzhilfe. (8) (9)
An dieser Stelle sei ferner noch an folgendes erinnert: In der entsprechenden Region (hier „Oberrhein Mitte-Süd") können die verfügbaren INTERREG II-Mittel der EU (10) bzw. die verfügbaren INTERREG II-Mittel des Bundes (11) nur genutzt werden, wenn die entsprechenden Projekte noch mit anderen Geldern kofinanziert werden. (12) Die flexible Verfügbarkeit dieser Gelder z.B. in BL in Form des Globalkredites ist ein bedeutender Faktor für die Auslösung vieler Projekte. Bei den vom Landrat am 4.12.1995 und am 12.6.1997 bewilligten Krediten (Globalkredit sowie Kredit für die trinationale Ingenieurschule) handelt es sich um Bruttokredite d.h. die vom Bund erhaltenen Fördermittel sind abzuziehen.
Die Projektabwicklung gestaltet sich folgendermassen: Der Projektleiter bzw. die -gruppe stellt Antrag auf INTERREG II-Förderung an das bei der Région Alsace angesiedelte Programmsekretariat, welches die Unterlagen nach Ueberprüfung auf Vollständigkeit der Arbeitsgruppe zur Bearbeitung weiterleitet; hat die Arbeitsgruppe den Projektantrag als entscheidungsreif eingestuft, entscheidet der Begleitende Ausschuss (Comité de suivi) INTERREG II „Oberrhein Mitte-Süd" über die Förderfähigkeit. Nach diesem Entscheid ist zu jedem Projekt eine Einzelvereinbarung abzuschliessen. Die Kantone der Region „Oberrhein Mitte-Süd" (BL, BS, AG, SO und JU) stellen anschliessend als sog. INTERREG II „Oberrhein Mitte-Süd"- NWCH-Runde über die REGIO BASILIENSIS beim Bund Antrag auf Bundesförderung bzw. Refinanzierung der Schweizer Projektpartner.
Im Jahr 1995 ist der Begeitende Ausschuss zweimal zusammengetreten (am 12. Juli in Kirchzarten (13) und am 10. November in Strasbourg). Folgende Projekte mit BL-Beteiligung wurden bewilligt:
- Sekretariat der D-F-CH-Oberrheinkonferenz
- INFOBEST Palmrain (Fortführung)
- Sekretariat des Rates der REGIOTRIRHENA
- Publikation „Lehrer werden im Oberrheingebiet"
- Raumordnerischer Orientierungsrahmen
Im Jahr 1996 ist der Begleitende Ausschuss zweimal zusammengekommen (am 11. März in Aarau und am 21.Oktober in Freiburg i. Br.). Folgende Projekte mit BL-Beteiligung wurden bewilligt:
- Entwicklung, Auswertung und Einführung von umweltverträglichen Produktionssystemen in der Landwirtschaft (ITADA)
- Europäisches Management-Zentrum
- Durchführung der Evaluierung des operationellen Programms
- Technische Hilfen (14)
Im Jahr 1997 ist der Begleitende Ausschuss dreimal zusammengetreten (am 10. April in Colmar, am 2. Juni in Basel und am 24. November in Freiburg i. Brg.). Folgende Projekte mit BL-Beteiligung wurden genehmigt:
- Entwicklungskonzept und -projekt für die Trinationale Agglomeration Basel
- Euregio-Zertifikat
- Trinationale Ingenieurausbildung
- Grenzüberschreitendes Schulbuch
- Lehreraustausch (1996-1999)
- Schüleraustausch (1996-1999)
- Erkundung der Grundwasserleiter und Böden im Hochrheintal
- Luftqualitätsanalyse Oberrhein
- Bio Valley Oberrhein
Im Jahr 1998 ist der Begleitende Ausschuss zweimal zusammengetreten (am 8. Juni in Lucelle (F) und am 9. November in Sissach). Folgende Projekte mit BL-Beteiligung sind bewilligt worden:
- Multimodale Verkehrsstudie Oberrhein
- Kohäsion und Bilingualität
- Oberrheinischer Museums-Pass
Insgesamt ist der Kanton Basel-Landschaft an 21 INTERREG II-Projekten beteiligt.

2.2. Projekte
Ganz allgemein kann hinsichtlich Programm- bzw. Projektmanagement bei INTERREG II gegenüber INTERREG I ein klarer Erfahrungszuwachs sowohl inhaltlich als auch administrativ festgestellt werden. Aus Projekten und Kontakten im Rahmen von INTERREG I sind Projekte für INTERREG II entstanden. Administrative Verfahren haben sich eingespielt und sind verbessert worden. Die finanzielle Abwicklung bleibt aber schwierig und schwerfällig.
Der grenzüberschreitende Nutzen der Projekte ist generell gross und es entstehen Netze der Zusammenarbeit über die eigentlichen Projekte hinaus. Auch wird die Zusammenarbeit oft über die INTERREG-Förderung durch EU und Bund hinaus fortgeführt bzw. die Finanzierung ohne weitere Zuschüsse aufgebracht. (15)
Im folgenden wird für jedes Projekt auf dessen Ziel sowie dessen Sach- und Finanzstand eingegangen. Weiter ist jedes Projekt durch einen entsprechenden Regierungsratsbeschluss abgedeckt.

2.2.1 Gemeinsames Sekretariat der D-F-CH-Oberrheinkonferenz (Programmlinie „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit")(RRB Nr. 1576 vom 13.6.1995)
Ziel:
Einrichtung eines gemeinsamen Sekretariats als neuartige Einheitsstruktur zur Verbesserung der administrativen Bedingungen der D-F-CH-Oberrheinkonferenz (ORK). Effizientere verwaltungsmässige Abwicklung der ORK, Optimierung des grenzübergreifenden Informationsflusses und zentrale Koordinierung sämtlicher Aktivitäten der ORK einschliesslich ihrer Arbeitsgruppen und Expertenausschüsse. (16)
Sachstand:
Das gemeinsame Sekretariat ist am 6.3.1996 eröffnet worden und befindet sich in Kehl. Je ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin französischer, schweizerischer und deutscher Nationalität sowie ein(e) Assistent(in) sind besorgt für: die Organisation der ORK (die ORK findet zweimal im Jahr turnusgemäss in den jeweiligen Mitgliedländern statt); die Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz; den ordnungsgemässen Arbeitsablauf in den Arbeitsgruppen sowie den Expertenausschüssen und die Koordination zwischen den Arbeitsgruppen untereinander; die Informationspolitik der ORK und schliesslich für die Verbindung zwischen der ORK und den anderen an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beteiligten Gremien. Mit der Einrichtung des gemeinsamen Sekretariats hat die Arbeit der ORK eindeutig eine qualitative Verbesserung und Effizienzsteigerung erfahren. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist entscheidend gestärkt worden.
Finanzstand:
a) Soll (Verpflichtungen und Erwartungen)
Kanton Basel-Landschaft
BL ist am Gemeinsamen Sekretariat der D-F-CH-Oberrheinkonferenz mit EURO 200'000 bzw. CHF 320'000 (angenommener Kurs 1.6) beteiligt.
Bund
Die Bundesförderung beträgt CHF 143'982; die Nettobelastung BL beträgt rund CHF 176'000.
b) Ist (Zahlungen)


2.2.2 INFOBEST PALMRAIN / Fortführung 1996-1998 (Programmlinie „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit") (RRB Nr. 1576 vom 13.6.1995)
Ziel:
Nach Ablauf der ersten Pilotphase zum Jahresende 1995 mit primärer Zielrichtung der Etablierung als Anlaufstelle, sollen in einer zweiten Phase weitere Aufgabenschwerpunkte (Beratung von Projektträgern INTERREG II) übernommen und der Ausbau zur Informationsdrehscheibe geleistet werden. (17)
Sachstand:
Seit dem 1. Juli 1993 sind je ein Berater oder eine Beraterin aus den drei beteiligten Ländern sowie ein(e) Assistent(in) mit einer kontinuierlich ansteigenden Zahl Anfragen befasst (rund dreimal mehr Anfragen als im ersten Betriebsjahr: 282 Anfragen im Monat gegenüber 89 Anfragen). Rund 14% der Anfragesteller kommen aus der Schweiz (43% aus Frankreich, 38% aus Deutschland, Rest diverse), während ein Drittel der Anfragethemen die Schweiz betrifft (27% Deutschland, 38% Frankreich, Rest diverse). Neben Anfrageschwerpunkten wie z.B. das Berufsleben der Grenzgänger betreffend ist u.a. auch die Beratung betreffend die EU-Förderprogramme hinzugekommen.
Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen mit INFOBEST hat der Landrat mit Beschluss Nr. 98/138 am 15.10.1998 die Subventionierung der Beratungsstelle auch nach dem Auslaufen der EU-Anschubfinanzierung für die Jahre 1999 bis 2001 bewilligt.
Finanzstand:
a) Soll (Verpflichtungen und Erwartungen)
Kanton Basel-Landschaft
BL ist an INFOBEST Palmrain mit EURO 82'500 bzw. CHF 132'000 (angenommener Kurs 1.6) beteiligt.
Bund
Der Prozentanteil der Bundesförderung beträgt 45% bzw. CHF 59'400; die Nettobelastung BL beträgt CHF 72'600.
b) Ist (Zahlungen)

2.2.3 Sekretariat des Rates der REGIOTRIRHENA (20) (Programmlinie „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit") (RRB Nr. 99 vom 10.1.1995)
Ziel:
Beitrag an die Tätigkeiten (Sekretariatsarbeiten) des Rates der REGIOTRIRHENA, welche den Kommunen, Gebietskörperschaften, Verbänden, Wirtschafts- und Wissenschaftskreisen ein Forum bietet, um Lösungsansätze für grenzüberschreitende Probleme zu finden und Projekte zu entwickeln und zu realisieren. (21)
Sachstand:
Der Rat der REGIOTRIRHENA wurde von den drei Regio-Gesellschaften (Regio Basiliensis, Regio du Haut-Rhin, Freiburger Regio-Gesellschaft) ins Leben gerufen. In den Jahren 1997-1998 hat der Rat der REGIOTRIRHENA Aktivitäten entwickelt in den Bereichen Verkehr (z.B. Entwicklung des EuroAirports Basel-Mulhouse-Freiburg; Resolutionen zu TGV/ICE-Verknüpfung, Unterstützung der Regio-S-Bahn), Wirtschaft (u.a. Gründungsmitglied des "Vereins der Messegesellschaften der REGIOTRIRHENA"; Unterstützung des Projekts BIOVALLEY); Ausbildung (u.a. Unterstützung der trinationalen Ingenieurausbildung; Resolutionen zur Entwicklung der Zweisprachigkeit); Tourismus und Kultur (u.a. Mitarbeit am Projekt "4 Städte + 3 Länder + 2 Sprachen + 1 Flughafen = ein Reiseziel"; politischer Träger des "Ferienpasses"; Unterstützung von Regio'Art und Regio Kultur-Stiftung); Public Relations und Kommunikation sowie institutionelle Kooperation (Prüfung der Anwendungsmöglichkeiten des Karlsruher Uebereinkommens; enge Kooperation mit der Oberrheinkonferenz, dem Oberrheinrat und dem INTERREG II-Programm "Pamina").
Finanzstand:
a) Soll (Verpflichtungen und Erwartungen)
Kanton Basel-Landschaft
BL ist am Sekretariat der REGIOTRIRHENA mit EURO 4'300 bzw. CHF 7'009 (angenommener Kurs 1.63) beteiligt.
Bund
Bundesförderung wurde bei diesem Projekt nicht beantragt, weil sich die Verteilung des relativ geringen Bundesförderbeitrages auf die Vielzahl der an diesem Projekt Beteiligten nicht gerechtfertigt hätte.
b) Ist (Zahlungen)


2.2.4 Publikation „Lehrer werden im Oberrheingebiet" (Programmlinie „Lehre") (RRB Nr. 1754 vom 27.6.1995)
Ziel:
Herausgabe einer Publikation, die Transparenz in das Berufsbild von Erziehern, Lehrern und Pädagogen bringt und das Schulsystem in den drei Ländern darstellt. Sie soll an alle Bildungseinrichtungen und an die interessierte Oeffentlichkeit im Oberrheingebiet verteilt werden. (23)
Sachstand:
Bereits im Jahr 1996 ist die Publikation zur Lehrerbildung am Oberrhein veröffentlicht worden. Diese Beschreibung der unterschiedlichen Ausbildungskonzepte hat eine gute Basis für die Aufnahme einer vertieften Zusammenarbeit geschaffen. Nach längeren Vorbereitungsarbeiten hat an der D-F-CH-Oberrheinkonferenz vom 5. Juni 1998 in Strasbourg der Kooperationsverbund der lehrerbildenden Hochschulen und Einrichtungen vereinbart werden können. Der Kooperationsverbund hat zum Ziel, in Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung zusammenzuarbeiten und grenzüberschreitend eine bilinguale, deutsch- und französischsprachige Lehrerbildung zu entwickeln, den gegenseitigen Austausch von Studierenden zu ermöglichen sowie Aufenthalte von Praktikantinnen und Praktikanten und angehenden Lehrkräften in den Schulen des Nachbarlandes zu vermitteln und künftigen Lehrkräften den Erwerb einer spezifischen Qualifikation über die Befähigung zur Erteilung zweisprachigen Unterrichts zu ermöglichen. Der Kooperationsverbund hat sich mit je 5 Delegierten der einzelnen Länder, unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Prof. Dr. H. Saterdag, Universität Koblenz-Landau, zu zwei ersten Arbeitszusammenkünften getroffen. Wichtige Besprechungspunkte waren der Austausch von Studierenden, die Voraussetzungen für die Gewährleistung der internationalen Mobilität bezüglich Lehreranstellungen und die zu definierenden Standards für eine länderübergreifend einsetzbare "Euregio-Lehrkraft".
Finanzstand:
a) Soll (Verpflichtungen und Erwartungen)
Kanton Basel-Landschaft
BL ist an der Broschüre „Lehrer werden im Oberrheingebiet" mit EURO 1'562 bzw. CHF 2'530 (angenommener Kurs 1.62) beteiligt.
Bund
Der Prozentanteil der Bundesförderung beträgt 45% bzw. CHF 1'139; die Nettobelastung BL beträgt CHF 1'391.
b) Ist (Zahlungen)


2.2.5 Raumordnerischer Orientierungsrahmen (Programmlinie "Raumordnung") (RRB Nr. 2220 vom 6.9.1994)
Ziel:
Der raumordnerische Orientierungsrahmen soll eine auf planerischem wie politischem Konsens gründende, grenzüberschreitende Entwicklungsperspektive für den Lebens- und Wirtschaftsraum am Oberrhein aufzeigen. (24)
Sachstand:
Die D-F-CH-Oberrheinkonferenz (ORK) hat der Bürogemeinschaft ECORHS die Durchführung des Projektes anvertraut. Die Arbeiten werden von einem Expertenausschuss der ORK-Arbeitsgruppe "Raumordnung" begleitet. Das Projekt beinhaltet vier Phasen:
1. Bestandesaufnahme
2. Analyse der Stärken und Schwächen des Oberrheins, der Gefahren, Chancen sowie der Schwerpunkte
3. Entwicklungsszenarien, Teilszenarien
4. Ausarbeitung des Orientierungsrahmens/Leitlinien
Die Phasen 1 bis 3 sind abgeschlossen. Die Phase 4 wird zur Zeit fertiggestellt und wird den betroffenen Behörden des Oberrheingebietes im April 1999 zur Vernehmlassung zugestellt. Die Diskussion ist für die ORK vom 7.6.1999 vorgesehen. Der 7. Dreiländerkongress "Raumordnung am Oberrhein" am 26.11.1999 in Neustadt (D) ist ebenfalls diesem Thema gewidmet.
Finanzstand:
a) Soll (Verpflichtungen und Erwartungen)
Kanton Basel-Landschaft
Am raumordnerischen Orientierungsrahmen ist BL mit EURO 12'500 bzw. CHF 21'000 (angenommener Wechselkurs 1.68) beteiligt.
Bund
Der Prozentanteil der Bundesförderung beträgt 45% bzw. CHF 9'450; die Nettobelastung BL beträgt CHF 11'550.
b) Ist (Zahlungen)


Fortsetzung


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Fussnoten:


1. Die Bruttokosten von CHF 95'000 für 1997 gehen zu Lasten Globalkredit LRB Nr. 95/171 vom 4.12.1995.
2. Bis 31.12.1998 noch ECU.
3. Verordnung über die Finanzierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Kantonen und Regionen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II in den Jahren 1995-1999 vom 5.9.1995
4. CHF 21,6 Mio. für die Beteiligung an INTERREG II-Projekten / 2,4 Mio. für flankierende Massnahmen
5. Bezirke Rheinfelden und Laufenburg
6. Bezirke Thierstein und Dorneck
7. Bezirke Porrentruy und Delémont
8. In den Genuss von Finanzhilfen für flankierende Massnahmen kommen die an INTERREG II beteiligten 5 NWCH-Kantone sowie die REGIO BASILIENSIS.
9. s. dazu auch unter Ziffer 2.2.22 und Beilage 22 unter Ziffer 2.1 Bund - Flankierende Massnahmen
10. Diese Mittel kommen nur Beteiligten aus EU-Mitgliedländern zugute.
11. Diese Mittel kommen nur Beteiligten aus der Schweiz zugute.
12. Schweizer Projektpartner können beim Bund in der Regel eine Finanzhilfe bis max. 50% ihrer Projektbeteiligung beantragen, erhalten aber aufgrund einer linearen Subventionskürzung des Bundes von 10% lediglich 45% zugesichert.
13. An dieser Sitzung konstituierte sich der Begleitende Ausschuss für das INTERREG I-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" auch als Begleitender Ausschuss für das INTERREG II-Programm "Oberrhein Mitte-Süd", er nahm auch die neue Geschäftsordnung an.
14. Mit Vorbehalt der nochmaligen Ueberprüfung Genehmigung im schriftlichen Verfahren und bestätigt an der Sitzung vom 24.11.1997.
15. Es handelt sich hier ja immer um Anschubfinanzierungen.
16. Vgl. dazu auch Beilage 1
17. vgl. dazu auch Beilage 2
18. Von den nach Abschluss des Projekts übriggebliebenen Mitteln in der Höhe von EURO 81'388 stehen BL CHF 13'022 als Rückerstattung zu.
19. Die Schlusszahlung des Bundes ist noch ausstehend.
20. früher REGIORAT
21. vgl. dazu auch Beilage 3
22. ausserordentliche Zahlung von CHF 2000 für die englische Uebersetzung des Leitbildes der REGIOTRIRHENA
23. vgl. dazu auch Beilage 4
24. vgl. dazu auch Beilage 5