Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes des Kantons Basel-Landschaft 1990 sowie betreffend das Massnahmenpaket 2000-2004 (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-092 vom 31. Mai 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes des Kantons Basel-Landschaft 1990 sowie betreffend das Massnahmenpaket 2000 -2004
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Vom Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990 des Kantons Basel-Landschaft in der Berichtsperiode 1992 - 1996 wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Das Massnahmenpaket 2000 - 2004 wird zur Kenntnis genommen. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat für die erforderlichen Massnahmen die entsprechenden Einzelvorlagen zu unterbreiten. Nach Ablauf der Vollzugsperiode 2000 - 2004 ist dem Landrat Bericht zu erstatten, unter Einbezug der Jahre 1997 - 1999.
3. Der Landrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bund an die Kosten für Massnahmen des Biotopschutzes und des ökologischen Ausgleichs gemäss Artikel 18d des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) Beiträge von rund 30 % leistet.
4. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Aktivitäten der kantonalen Verwaltung an den im Katalog flankierender Massnahmen genannten Zielsetzungen zu orientieren.