Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes des Kantons Basel-Landschaft 1990 sowie betreffend das Massnahmenpaket 2000 - 2004 (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-092 vom 20. April 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes des Kantons Basel-Landschaft 1990 sowie betreffend das Massnahmenpaket 2000 - 2004
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Vom Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990 des Kantons Basel-Landschaft in der Berichtsperiode 1992 - 1996 wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Das Massnahmenpaket 2000 - 2004 wird zur Kenntnis genommen. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat für die erforderlichen Massnahmen die entsprechenden Einzelvorlagen zu unterbreiten. Nach Ablauf der Vollzugsperiode 2000 - 2004 ist dem Landrat Bericht zu erstatten.
3. Der Landrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bund an die Kosten für Massnahmen des Biotopschutzes und des ökologischen Ausgleichs gemäss Artikel 18d des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) Beiträge von rund 30 % leistet.
4. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Aktivitäten der kantonalen Verwaltung an den im Katalog flankierender Massnahmen genannten Zielsetzungen zu orientieren.