1999-98

Landrat / Parlament


Postulat von der Bau- und Planungskommission: Korrektur der Schwachstellen im Rheinhafengesetz



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Ruedi Felber, Bau-und Planungskommission

Eingereicht: 29. April 1999


Nr.: 1999-098




Während der Beratungen der Vorlage 98/209, über die Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz ist die Bau- und Planungskommission auf einige Schwachstellen im Rheinhafengesetz gestossen.

Insbesondere zeigt der Art. 12 Handlungsbedarf, weil die Wettbewerbsneutralität zwischen den beiden basellandschaftlichen Häfen nicht gewährleistet ist.


Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die optimalen Rahmenbedingungen für die Rheinschifffahrt durch das Rheinhafengesetz nicht beeinträchtigt werden.


Antrag:Der Regierungsrat soll prüfen und berichten, wie die Schwachstellen im Rheinhafengesetz ausgemerzt werden können.


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