1999-98
Landrat / Parlament
Postulat von der Bau- und Planungskommission: Korrektur der Schwachstellen im Rheinhafengesetz
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Ruedi Felber, Bau-und Planungskommission
Eingereicht: 29. April 1999
Nr.: 1999-098
Während der Beratungen der Vorlage 98/209, über die Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz ist die Bau- und Planungskommission auf einige Schwachstellen im Rheinhafengesetz gestossen.
Insbesondere zeigt der Art. 12 Handlungsbedarf, weil die Wettbewerbsneutralität zwischen den beiden basellandschaftlichen Häfen nicht gewährleistet ist.
Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die optimalen Rahmenbedingungen für die Rheinschifffahrt durch das Rheinhafengesetz nicht beeinträchtigt werden.
Antrag:Der Regierungsrat soll prüfen und berichten, wie die Schwachstellen im Rheinhafengesetz ausgemerzt werden können.
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