Teuerungszulage für das Staatspersonal ab 1. Januar 2000 (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-229 vom 9. November 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
Teuerungszulage für das Staatspersonal ab 1. Januar 2000
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 39 des Dekrets zum Personalgesetz vom 5. Februar 1998, beschliesst:
Per 1. Januar 2000 werden die Löhne gemäss Anhang II des Personaldekretes um ein Prozent erhöht.
Liestal,
Im Namen des Landrats
der Präsident:
der Landschreiber: