1999-179 (1)

Landrat / Parlament || Vorlage 1999-179 vom 30. November 1999


Schriftliche Anfrage von Heidi Portmann zum Thema Wiederaufarbeitung


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Am 2. September 1999 reichte Landrätin Heidi Portmann, SP, eine schriftliche Anfrage mit folgendem Wortlaut ein:

Die Wiederaufarbeitung des abgebrannten AKW-Brennstoffs ist gefährlich (Strahlenbelastung, Unfallrisiko, Proliferation), teuer und vervielfacht das Volumen der radioaktiven Abfälle. Für den Kanton Basel-Landschaft bedeutet dieses Verfahren, dass bald einmal die ersten Rücktransporte des Atommülls als hochradioaktive verglaste und mittelaktive Abfälle durch unseren Kanton ins Zwischenlager Würenlingen transportiert werden. Ich bitte deshalb die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Wieviele Tonnen abgebrannten Brennstoffs aus Schweizer AKW wurden bis Ende 1998 in die beiden Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague geliefert?


2. Auf wieviele Tonnen Schwermetall lauten die vertraglich abgemachten Liefermengen?


3. Wieviele Tonnen abgebrannten Brennstoffs können die AKW-Betreiber aufgrund der Option der laufenden Verträge noch liefern resp. aufarbeiten?


4. Welche Mengen Uran (in Tonnen Schwermetall) aus Schweizer AKW wurden bis Ende 1998 in den Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague, aufgeschlüsselt nach Reaktor, gewonnen?


5. Wo befindet sich (physisch) dieses Uran heute (aufgeschlüsselt nach Mengen, in Tonnen Schwermetall, pro Reaktor und nach heutigen Lagerstandorten)?


6. Haben die AKW-Betreiber in der Vergangenheit Uran aus der Wiederaufarbeitung - gegen oder ohne Bezahlung - anderen in- und/oder ausländischen Firmen vorübergehend oder endgültig überlassen? Wenn ja,
a) welchen Firmen?
b) welche Mengen (in Tonnen pro Reaktor)?


7. Wieviel betragen die Lagerkosten (in Schweizerfranken pro kg Schwermetall pro Jahr) für die Lagerung von
a) Plutonium
b) Uran
aus der Wiederaufarbeitung von Brennstoff aus Schweizer AKW?


8. Wieviel Uran (in Tonnen Schwermetall) aus der Wiederaufarbeitung schweizerischen Brennstoffs wurde bis Ende 1998 der Isotopenanreicherung zugeführt, aufgeschlüsselt nach
a) Herkunftsreaktor?
b) Anreicherungsanlage?
c) Anreicherungsdienstleister?


9. Wie verhalten sich die Kosten der Isotopenanreicherung von Uran aus der Wiederaufarbeitung für die Stromversorgungsunternehmen zu den Kosten der Isotopenanreicherung von Natururan (in SFr. pro kg angereichertem Uran)?


10. Welche Mengen (in m 3 ) radioaktiver Abfälle - darunter abgereichertes Uran - aus der Wiederanreicherung und Verarbeitung von Uran aus der Wiederaufarbeitung schweizerischen Brennstoffs soll in Zukunft in die Schweiz zurückgeführt werden und welcher Anteil dieser Stoffe soll in den Ländern verbleiben, in denen die Dienstleistung durchgeführt wurde?
a) aufgeschlüsselt nach Herkunftsreaktor?
b) aufgeschlüsselt nach Land, in dem die Anreicherung von wiederaufgearbeitetem Uran aus Schweizer AKW stattgefunden hat oder stattfinden soll?


11. Angesichts der finanziellen Mehrkosten und der zusätzlichen Strahlenbelastung der Anreicherung von aufgearbeitetem Uran sowie den stabilen, extrem niedrigen Natururanpreisen, warum wird das Uran aus der Wiederaufarbeitung nicht als Atommüll entsorgt?


12. Welcher Zeitraum (in Jahren pro Reaktor) wird für die Rückführung von dem gesamten Aufkommen an Plutonium und Uran in Schweizer Reaktoren veranschlagt?


13. Welche Entsorgungswege für Uran und Plutonium aus der Wiederaufarbeitung haben die Atomkraftwerkbetreiber entwickelt für den Fall, dass die Rückführung in die Kraftwerke aus technischen oder politischen Gründen (frühzeitige Stillegung der Kraftwerke) nicht durchgeführt werden kann?




Allgemeines


Die vorliegenden Fragen zum Thema der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen sind ausnehmend detailliert. Ihre Beantwortung konnte nur mit Hilfe der Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke und mit Unterstützung des Bundesamts für Energie erfolgen. Beide Stellen haben in freundlicher Art und Weise mitgeholfen, die Fragen gewissenhaft zu beantworten. Die Zurückhaltung bei ihren Antworten ergab sich einerseits daraus, dass heute sowohl bei der Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Abfällen als auch zum Thema Wiederaufarbeitung noch viele offene Fragen bestehen. Die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken ist ein industriell etablierter Prozess, der nicht als "gefährlich" apostrophiert und abgetan werden sollte. Die auch von den schweizerischen Kernkraftwerken beschickten Wiederaufarbeitungsanlagen UP-2/UP-3 in La Hague (F) und Thorp in Sellafield (GB) durchliefen vor der Errichtung ein sehr aufwändiges Prüfverfahren durch die zuständigen nationalen Behörden und im Fall von Thorp zusätzlich noch ein Gerichtsverfahren mit Hearings, die alle bisherigen Massstäbe sprengten. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass die Anlagen


- kein unzumutbares Risiko darstellen


- unter Einhaltung anerkannter Dosis-Grenzwerte betrieben werden können


- einen Missbrauch von potentiellem Kernwaffenmaterial wirksam verhindern.


Im seitherigen Betrieb verhielten sich die Anlagen erwartungsgemäss. National und europäische Kontrollinstanzen bestätigen insbesondere, dass die Strahlendosis auf Personen in der Umgebung nur einen kleinen Bruchteil der zulässigen Grenzwerte erreichen.


Der Unfall vom 30. September 1999 in Tokai-mura ereignete sich nicht in einer Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Brennelemente, sondern auf einem Versuchsgelände der Japan Nuclear Fuels Conversion Compagny (JCO). Er kann nicht für Vergleichszwecke über die Sicherheit von Wiederaufarbeitungsanlagen herangezogen werden.


Die Wiederaufarbeitung ist Sache der KKW-Betreiber. Diese haben mit den Anlagen in Sellafield und La Hague Verträge (Wiederaufarbeitungsverträge) abgeschlossen, welche in der Vergangenheit angepasst wurden. Die Verträge werden nicht gekündigt, es werden aber auch keine neuen Verträge mehr abgeschlossen. Das neue Kernenergiegesetz (in Vorbereitung bzw. bereit zur Vernehmlassung) würde eine Wiederaufarbeitung nicht mehr zulassen.


Die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke haben, soweit es Ihnen die Bestimmungen der Wiederaufarbeitungsverträge erlaubten, die Antworten zu den entsprechenden Fragen gegeben. Das Bundesamt für Energie hat, soweit es in seinem Zuständigkeitsbereich als Aufsichtsbehörde in Sachen Kernenergie liegt, die Fragen zu Versorgung mit Kernbrennstoff, dessen Entsorgung und Rezyklierung beantwortet. Die Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) hat Antworten zu Fragen der Zwischen- und Endlagerung veröffentlicht.




Die einzelnen Fragen von Landrätin Heidi Portmann können wie folgt beantwortet werden:


Frage 1: Wieviele Tonnen abgebrannten Brennstoffs aus Schweizer AKW wurden bis Ende 1998 in die beiden Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague geliefert?


Antwort:


Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Energie und des Unterausschuss Kernenergie (UAK) der Überlandwerke (UeW) wurden ca. 927 Tonnen Schwermetall zur Wiederaufarbeitung nach Sellafield und La Hague geliefert (Beznau ca. 406 to; Mühleberg ca. 214 to; Gösgen ca. 290 to; Leibstadt ca. 17 to). Bis Ende 2002 werden noch ca. weitere 180 Tonnen Schwermetall folgen.




Frage 2: Auf wieviele Tonnen Schwermetall lauten die vertraglich abgemachten Liefermengen?


Antwort:


Aus der Bundesantwort auf die Interpellation Thür (97.3144) betreffend Wiederaufarbeitung abgebrannter Kernbrennstoffe kann entnommen werden, dass bis 1997 von den schweizerischen Kernkraftwerken Verträge über die Lieferung von 1036 Tonnen Schwermetall abgeschlossen worden sind. Gemäss Auskunft des Unterausschuss Kernenergie (UAK) der Überlandwerke (UeW) betragen die Vertragsmengen heute total 1137 Tonnen: Beznau ca. 435 to; Mühleberg ca. 228 to; Gösgen ca. 346 to; Leibstadt ca. 128 to.




Frage 3: Wieviele Tonnen abgebrannten Brennstoffs können die AKW-Betreiber aufgrund der Option der laufenden Verträge noch liefern resp. aufarbeiten?


Antwort:


Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Energie können die schweizerischen Betreiber der Kernkraftwerke heute noch zwischen 180 bis 200 Tonnen abgebrannten Brennstoffs an die Wiederaufarbeitungsanlagen liefern. Die Optionsmengen sind nach Grundlastvertrag theoretisch begrenzt; wegen des guten Betriebsverlaufs in La Hague liegt die Grenze aber über den Zusatzmengen, die absehbar als Option überhaupt in Frage kommen könnten.




Frage 4: Welche Mengen Uran (in Tonnen Schwermetall) aus Schweizer AKW wurden bis Ende 1998 in den Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague, aufgeschlüsselt nach Reaktor, gewonnen?


Antwort:


Aus den Lieferungen der drei Kernkraftwerke Beznau, Mühleberg und Gösgen wurden in den beiden Wiederaufarbeitungsanlagen insgesamt 555 to Schwermetall zurückgewonnen: Beznau ca. 205 to; Mühleberg ca. 190 to; Gösgen ca. 160 to. Sicher ist, dass zur Zeit das in den Wiederaufarbeitungsanlagen abgetrennte Uran zum grössten Teil noch dort verbleibt. Aufgrund der Arbeitsweise in den Wiederaufarbeitungsanlagen werden die angelieferten abgebrannten Brennelemente aus der Schweiz pauschal behandelt. Das bedeutet, dass die Wiederaufarbeitung nicht für die einzelnen Kernkraftwerke gesondert durchgeführt wird. Mehrere Lieferungen von schweizerischen Lieferanten werden zusammengefasst. Die Verträge gestatten es den Lieferanten, das abgetrennte Uran aufgrund der Bezüge von Natururan anteilsmässig zurück zu nehmen.




Frage 5: Wo befindet sich (physisch) dieses Uran heute (aufgeschlüsselt nach Mengen, in Tonnen Schwermetall, pro Reaktor und nach heutigen Lagerstandorten)?


Antwort:


Aus der Wiederaufarbeitung zurückgewonnenes Uran befindet sich in den Wiederaufarbeitungsanlagen von Sellafield und La Hague sowie teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA).




Frage 6: Haben die AKW-Betreiber in der Vergangenheit Uran aus der Wiederaufarbeitung - gegen oder ohne Bezahlung - anderen in- und/oder ausländischen Firmen vorübergehend oder endgültig überlassen? Wenn ja,
a) welchen Firmen? b) welche Mengen (in Tonnen pro Reaktor)?


Antwort:


Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Energie wurden in der Vergangenheit grössere Mengen Uran aus der Wiederaufarbeitung nach den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) geliefert. Diese Lieferungen erfolgten über das amerikanische Department of Energy (DOE).




Frage 7: Wieviel betragen die Lagerkosten (in Schweizerfranken pro kg Schwermetall pro Jahr) für die Lagerung von a) Plutonium b) Uran aus der Wiederaufarbeitung von Brennstoff aus Schweizer AKW?


Antwort:


Die Preise für die Lagerkosten sind Bestandteil der jeweiligen kommerziellen Verträge zwischen den einzelnen Kernkraftwerken und den Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague. Die Betreiber der schweizerischen Krenkraftwerke sind aufgrund der vertraglichen Bestimmungen seitens der Betreiber der Wiederaufarbeitungsanlagen nicht berechtigt, diese Angaben offen zu legen. Die Wiederaufarbeitungsanlagen stehen untereinander in einem wirtschaftlichen Wettbewerb. Die Preise sind aus kommerziellen Gründen vertraulich.




Frage 8: Wieviel Uran (in Tonnen Schwermetall) aus der Wiederaufarbeitung schweizerischen Brennstoffs wurde bis Ende 1998 der Isotopenanreicherung zugeführt, aufgeschlüsselt nach
a) Herkunftsreaktor? b) Anreicherungsanlage? c) Anreicherungsdienstleister
?


Antwort:


Es sind keine genauen Angaben möglich, da es namentlich beim Vertragspartner Department of Energy (DOE) in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) diesem überlassen bleibt, ob er das als "Feed Material" gelieferte zurückgewonnenen Uran sofort anreichert oder noch zwischenlagert. Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Energie wurde in der Vergangenheit kein Uran aus den schweizerischen Kernkraftwerken der Isotopenanreicherung zugeführt. In den Anlagen Sellafield und La Hague ist eine Isotopenanreicherung möglich und diese wurde auch für Kunden aus Frankreich (Electricité de France) und versuchsweise für England durchgeführt, bis jetzt jedoch nicht für die Kernkraftwerke in der Schweiz.




Frage 9: Wie verhalten sich die Kosten der Isotopenanreicherung von Uran aus der Wiederaufarbeitung für die Stromversorgungsunternehmen zu den Kosten der Isotopenanreicherung von Natururan (in SFr. pro kg angereichertem Uran)?


Antwort:


Die "klassische" Anreicherung von zurückgewonnenem Uran ist teurer als diejenige von Natururan mit graduellen Unterschieden je nach Anreicherungsverfahren (Diffusion oder Zentrifuge). Die Preise sind aber seitens der Anreicherer "kommerziell vertraulich". Eine kommerziell gleichwertige Anreicherung durch Zumischung von höher angereichertem Uran aus Militärbeständen ist dank der Abrüstung möglich und wird von Siemens in Zusammenarbeit mit russischen Firmen angeboten.




Frage 10 : Welche Mengen (in m 3 ) radioaktiver Abfälle - darunter abgereichertes Uran - aus der Wiederanreicherung und Verarbeitung von Uran aus der Wiederaufarbeitung schweizerischen Brennstoffs soll in Zukunft in die Schweiz zurückgeführt werden und welcher Anteil dieser Stoffe soll in den Ländern verbleiben, in denen die Dienstleistung durchgeführt wurde?
a) aufgeschlüsselt nach Herkunftsreaktor?
b) aufgeschlüsselt nach Land, in dem die Anreicherung von wiederaufgearbeitetem Uran aus Schweizer AKW stattgefunden hat oder stattfinden soll?


Antwort:


Die Anreicherungsfirmen liefern nur das angereicherte Uran zum Brennelement-Hersteller. Das abgereicherte Uran und etwaige Prozess-Abfälle verbleiben beim Anreicherer.


Aus öffentlich zugänglichen Unterlagen der NAGRA aus dem Jahr 1998 kann entnommen werden, dass bis ins 21. Jahrtausend in der Schweiz Platz für ca. 500 m 3 hochaktive Abfälle, ca. 2'000 m 3 langlebige mittelaktive Abfälle und ca. 80'000 m 3 schwach- und mittelaktive Abfälle geschaffen werden muss. Die Angaben gehen davon aus, dass alle radioaktiven Abfälle in der Schweiz gelagert werden müssen.




Frage 11: Angesichts der finanziellen Mehrkosten und der zusätzlichen Strahlenbelastung der Anreicherung von aufgearbeitetem Uran sowie den stabilen, extrem niedrigen Natururanpreisen, warum wird das Uran aus der Wiederaufarbeitung nicht als Atommüll entsorgt?


Antwort:


Das aus der Wiederaufarbeitung zurückgewonnene Uran ist kein Atommüll. Seine Zusammensetzung besteht aus 98 % U 238 und 1 % U 235 . Dieses Uran kann in Kernkraftwerken wieder verwendet werden. Es dürfen nicht nur die Mehrkosten der Anreicherung betrachtet werden (siehe Antwort auf die Frage 9), sondern auch der Entfall von Lager- und Entsorgungskosten. Bei evtl. später wieder ansteigenden Uranpreisen macht sich zudem die Ressourcenschonung durch Nutzung des zurückgewonnenen Urans auch schon bei den entfallenden Beschaffungskosten für Uran finanziell deutlich bemerkbar. Eine "zusätzliche Strahlenbelastung" bei der Anreicherung von zurückgewonnenem Uran wird durch entsprechende Massnahmen vermieden. Das zurückgewonnene Uran ist damit eine Energie-Ressource, die nicht als Abfall verschleudert werden darf. Hingegen kann der Zeitpunkt ihrer Nutzung durchaus entsprechend den wirtschaftlichen Randbedingungen optimiert werden.




Frage 12: Welcher Zeitraum (in Jahren pro Reaktor) wird für die Rückführung von dem gesamten Aufkommen an Plutonium und Uran in Schweizer Reaktoren veranschlagt?


Antwort:


Die Rückführung von Plutonium ist nur sinnvoll, solange die schweizerischen Kernkraftwerke weiter betrieben werden dürfen, nach Erhalt des Plutoniums aus der Wiederaufarbeitung möglichst innerhalb von 1 - 2 Jahren, resp. ca. 5 - 15 Jahre nach Entladung aus dem Reaktor (je nach Einsatzstrategie). Bei einer vorgesehenen Laufzeit von 40 Jahren pro Kernkraftwerk beträgt die veranschlagte Zeit am Beispiel des KKW Leibstadt (Dauerbetrieb ab 15. Dezember 1984) noch ca. 25 Jahre, d.h. bis ins Jahr 2024.




Frage 13: Welcher Entsorgungswege für Uran und Plutonium aus der Wiederaufarbeitung haben die Atomkraftwerkbetreiber entwickelt für den Fall, dass die Rückführung in die Kraftwerke aus technischen oder politischen Gründen (frühzeitige Stillegung der Kraftwerke) nicht durchgeführt werden kann?


Antwort:


Eine Rückführung von Plutonium in Form von MOX-Brennelementen (Kernbrennstoff aus Mischoxid, enthält neben Uran auch Plutonium) hat bereits stattgefunden: die KKW Beznau und KKW Gösgen haben bereits Plutonium sowohl aus den Wiederaufarbeitungsanlagen als auch von Anbietern aus Deutschland und England Plutonium bezogen. Die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke betreiben ihre Anlagen so, dass jegliches Plutonium, welches dort entsteht, nach der Wiederaufarbeitung während der Lebenszeit des entsprechenden Kernkraftwerkes eingesetzt und anschliessend verbraucht werden sollte. Falls dies für ein einzelnes Kernkraftwerk nicht möglich sein sollte, bestehen Verträge über den Abtausch von Plutonium zwischen den Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerke. Eine vorzeitige Stillegung von Kernkraftwerken käme einer gigantischen Kapitalvernichtung gleich - dies wird einerseits die Energiepolitik zu berücksichtigen haben, andererseits verpflichtet es die Betreiber, dem sicheren Betrieb und der Instandhaltung die nötige Bedeutung zu geben. Eine "Entsorgung" der Energieressourcen Plutonium und zurückgewonnenes Uran liesse sich aber selbst bei einer vorzeitigen Stillegung schweizerischer Kernkraftwerke nicht rechtfertigen; man würde eine Verwendung in anderen Reaktoren ausserhalb der Schweiz finden.




Liestal, 30. November 1999


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Fünfschilling
Der 2. Landschreiber: Achermann


Back to Top