1999-180
Landrat / Parlament
Budgetantrag von Hildy Haas: Konto Nummer.2504; Sprachheilwesen
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Hildy Haas, SVP
Eingereicht: 28. Oktober 1999
Nr.: 1999-180-6
Antrag:
Ich stelle den Antrag, die Bruttokosten im Sprachheilwesen auf Fr. 5'500'000.- zu plafonieren mit dem Auftrag geeignete Kontroll- und Steuerungsmassnahmen einzurichten, damit die Kosten nicht weiter steigen, die Oualität der Therapien aber erhalten bleibt.
Begründung:
Seit Jahren steigen die Kosten im Sprachheilwesen jährlich. Bis 1996 bezahlte der Bund gemäss einer Vereinbarung eine pauschale Entschädigung von 60% der Kosten für die Behandlung von Sprachgebrechen, was zuletzt einen Betrag von 4,9 Mio ausmachte. Diese Ausgangslage gab keinen Anreiz für den Kanton, die Kosten in den Griff zu bekommen. Seit 1.Januar 1997 ist die Vereinbarung ausser Kraft, neu wird ein Ansatz von Fr. 87.13 pro Volksschülerin an den Kanton vergütet, wobei es sich um einen schweiz. Durchschnittswert handelt. Dies ergibt einen Betrag von Fr. 2,3 Mio. Der Kanton und die Gemeinden müssen für den "Rest" selber aufkommen. Die Bruttokosten für Logopädie sind auch in den letzten beiden Jahren wieder um 36% gestiegen , diejenigen für Legasthenie um 9 90' und betragen jetzt zusammen 7,7 Mio Franken. Einer der Gründe für die Kostenexplosion sind fehlende periodische Bedarfsabklärungen durch die Behörden.
Mit meinem Postulat möchte ich erreichen, dass diese Probleme endlich angegangen werden. Jedes Kind, das eine Therapie nötig hat, soll sie auch erhalten. Die Mittel müssen aber gezielter eingesetzt werden.
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