1999-180 (4)

Landrat / Parlament


Budgetantrag von Urs Steiner: Projektierungskredit J18 Umfahrung Laufen Zwingen



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Urs Steiner, FDP (Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner Aebi, Engel, Frey, Fritschi, Geier, Jermann H., Jermann W., Kohlermann, Mangold, Moll, Moser, Nufer, Pegoraro, Ribi, Rytz, Schär, Schneeberger, Thöni, Tschopp, Van der Merwe)

Eingereicht: 28. Oktober 1999


Nr.: 1999-180-2





Die hohen Kosten einer Umfahrung Laufen-Zwingen verhinderten bis zur Aufnahme der J 18 ins aufgewertete Hauptstrassennetz die Akzeptanz des Projektes Ortsumfahrung Laufen -Zwingen auf kantonaler Ebene.

Daher wurde im Laufentaler Vertrag 1983 folgendes festgehalten:


§ 109 Zitat: "Weiterführung der Tl 8 von Angenstein bis Liesberg:


Der Kanton Basel-Landschaft nimmt die Weiterführung der T18 von Angenstein nach Liesberg mit Priorität der Ortsumfahrungen in sein Strassenkonzept auf. Er bemüht sich zusammen mit den Nachbarkantonen um die Aufnahme der Tl 8 in das Nationalstrassennetz"


Nach der Aufnahme der J18 in das aufgewertete Hauptstrassennetz wurde der Anschlussvertrag 1983 im Jahre 1989 wie folgt geändert:


Zitat "Artikel 21 Weiterführung der Jl 8 von Angenstein nach Liesberg (anstelle §109 des Vertrages) 1 Der Kanton Basel-Landschaft nimmt die Weiterführung der Jl 8 von Angenstein nach Liesberg mit Priorität der Ortsumfahrungen in sein Strassenkonzept auf"


Im Herbst 1998 wurde bereits von einer Landratsvorlage mit einem Projektierungskredit gesprochen, die im zweiten Semester 1999 zur Vernehmlassung unterbreitet werden sollte. Bestätigt wurde dieser Termin anlässlich einer Besprechung der Gemeinde Laufen mit Kantonsvertretern im September 1999. Gemäss Brief der BUD soll der bereinigte Entwurf nun doch erst zu Beginn des Jahres 2000 vorliegen.


Das wirtschaftlich arg gebeutelte Laufental unternimmt die grössten Anstrengungen um den wirtschaftlichen Anschluss an den Kanton Basel-Landschaft herzustellen und ist im hohen Masse auf rasche verkehrskonzeptionelle Entscheide angewiesen. Laufen wie Zwingen verfügen über grosse Gewerbe- und Industrielandreserven, die jedoch zur Zeit auf Grund der ungenügenden Verkehrserschliessung nur schwer zu veräussern sind. Die fehlende Linienführung der Umfahrung und die daraus resultierende planerische Unsicherheit wirkt sich ebenfalls negativ auf die Verkaufschancen aus. Ein wesentlicher Beitrag zur Herstellung der Wirtschaftskraft in Laufen basiert zudem auf der Revision des Zonenplanes, die zur Zeit bearbeitet wird. Auch diese Arbeit ist blockiert, da die Linienführung der Ortsumfahrung entscheidenden Einfluss auf die strategischen Ziele der Ortsplanungsrevison hat.


Unbestritten ist auch, dass nach der Eröffnung des Grellingertunnels und mit der Einführung der LSVA die Gemeinden Zwingen und Laufen im Durchgangsverkehr zu ersticken drohen .




Antrag:


Damit die Projektierungsarbeiten der Ortsumfahrung Laufen - Zwingen unverzüglich nach Verabschiedung der entsprechenden Landratsvorlage in Angriff genommen werden können, beantrage ich unter dem Investitions-Konto 2312 501 10 013 die Aufnahme einer ersten Projektierungstranche von Fr. 1'200'000.-


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