1999-180 (5)
Landrat / Parlament
Budgetantrag von Beatrice Geier: Konto 2202.365.40-2; Beitrag in der Höhe von Fr. 50'000.- an die Frauenhaus Beratungsstelle Basel (FHB)
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Beatrice Geier (Mitunterzeichnerinnen/Mitunterzeichner: Aebi, Aeschlimann, Ammann, Baumann, Blatter, Bloch, Bognar, Bollinger, Brassel, Bucher, Chappuis, Fritschi, Fuchs, Gallacchi, Graf, Haas, Halder, Hilber, Jäggi, Jermann H., Klein, Kohlermann, Krähenbühl B., Laube, Liechti, Maag, Mangold, Meschberger, Moll, Nufer, Nussbaumer, Pegoraro, Plattner, Portmann, Ribi, Rohrbach, Rudin K., Rudin Ch., Rytz, Schär, Schmied, Schneider, Steiner, Stöcklin, Thöni, Tschopp, Van der Merwe, Wyss D., Ziegler, Zimmermann A., (50)).
Eingereicht: 28. Oktober 1999
Nr.: 1999-180-1
In Ergänzung zum Frauenhaus bietet die Beratungsstelle seit 1991 von Gewalt betroffenen Frauen vorbeugende und nachgehende Beratungen an.
Ausgangslage für die Eröffnung der Beratungsstelle war und ist heute noch, dass die Krisenintervention eines Frauenhausaufenthaltes nicht genügt: Frauen benötigen auch nach Verlassen des Frauenhauses Betreuung und Beratung, um einen weiteren Frauenhausaufenthalt möglichst zu vermeiden. Zudem besteht eine grosse Nachfrage von bedrohten und misshandelten Frauen aus allen Gesellschaftsschichten , die das Frauenhaus nicht als Zufluchtsort aufsuchen, aber dennoch dringend Beratung beanspruchen, um ihre von Gewalt bedrohte Beziehungssituation zu ändern. In vielen Fällen kann eine sachkundige Beratung einen Frauenhauseintritt überflüssig machen oder mithelfen, den Aufenthalt erheblich zu verkürzen.
Finanzielle Situation
Seit ihrer Gründung 1991 wird die Beratungsstelle zu einem grossen Teil aus privaten Mitteln betrieben. Erträge bringen lediglich die Beratungen, die über das Opferhilfegesetz laufen (ca. Fr. 4000.- jährlich). Am 23. Juni 1999 hat der Grosse Rat Basel-Stadt, wie bereits in den Jahren zuvor, für den Betrieb der FHB einen Beitrag von 100'000 Franken bewilligt. Das Budget 2000 ist auf 150 Stellenprozent berechnet und weist einen ungedeckten Aufwand von Fr. 1643 84. - auf Um nach erfolgreicher achtjähriger Tätigkeit auch ihre finanzielle Situation zu sichern, hat die FHB bereits im Sommer 1998 termingerecht per 1999 ein Subventionsgesuch über 150'000 Franken beim Justizdepartement Basel-Stadt eingereicht. Die Beratung ist jedoch nicht abgeschlossen, die Frage der zukünftigen Subventionierung und der allfälligen Höhe ist noch offen.
Die Beratungsstelle betreut seit Beginn auch Baselbieter Frauen (rund 30% jährlich), denn in unserem Kanton gibt es keine Beratungsstelle, die sich spezifisch und professionell mit dem Thema "Gewalt an Frauen" auseinandersetzt, deshalb wäre eine Beteiligung unseres Kantons erwünscht. Baselland hat jedoch eine finanzielle Beteiligung bislang abgelehnt mit dem Hinweis auf die eigenen "Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Lebensfragen" (BSL) in Liestal und Ettingen.
Die BSL wäre jedoch mit der zusätzlichen Aufgabe sowohl personell als auch fachlich überfordert. Sie verf4gt total über 100 Stellenprozent, je 50% in Liestal und Ettingen. Die BSL erfüllt einen kantonalen Auftrag nach Schwangerschaftsberatung sowie Beratungen in Fragen der Sexualität, Ehe- und Familienproblemen, bei häuslicher Gewalt kann sie lediglich eine Triagefunktion erfüllen. Die BSL ist bereits heute mit ihren Kernaufgaben überlastet und hat eine Stellenerhöhung von 20% beantragt. Es wäre ökonomisch nicht sinnvoll, ihr zusätzlich die Beratungstätigkeit der FHB für Baselland zu übertragen, da die FHB sich an Frauen richtet, die spezifisch von physischer und psychischer Gewalt betroffen sind. Zudem zeigt die langjährige Erfahrung, dass Gewaltberatungen besser im örtlich anonymen Bereich stattfinden sollten (Stadtnähe).
Heute hat sich bezüglich Zusammenarbeit zwischen Institutionen, die mit dem Thema Gewalt in Ehe und Familie konfrontiert sind, einiges positiv verändert; dies nicht zuletzt dank dem Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, das der Regierungsrat von Baselland 1999 für zwei Jahre installiert hat.
In Anbetracht der Tatsache, dass seit Jahren auch Frauen aus unserem Kanton von der FIIB beraten und betreut werden (ihr Anteil beträgt rund ein Drittel) und es aber wenig sinnvoll erscheint eine eigene Gewaltberatungsstelle im Kanton Baselland zu installieren und zu führen, stellen wir den Antrag für 2000 einen Beitrag von Fr. 50'000.- an den Betriebsaufwand der Frauenhaus Beratungsstelle Basel ins Budget aufzunehmen.
Statistik 1998 der Frauenhaus-Beratungsstelle Basel
Persönliche Beratungen
a. Anzahl Klientinnen
Total Klientinnen: 182
davon sind
Nachbetreuung Frauenhaus: 47 (26%)
Andere Klientinnen: 135 (74%)
b. Anzahl Beratungsgespräche
Total Gespräche: 533
davon sind
Nachbetreuung Frauenhaus: 248 (46,5%)
Andere Klientinnen: 285 (53,5%)
Kantonsverteilung
BS: 122 (67%)
Riehen: 3 (1,64%)
BL: 53 (29,1%)
SO: 1 (0,54%)
AG: 1 (0,54%)
Jura: 1 (0,54%)
D: 1 (0,54%)
c. Beratungsthernen
Psychische Und physische Misshandlung: 120 (66%)
Trennung, Scheidung: 36 (19.8%)
Sexuelle Ausbeutung: 8 (4,4%)
Finanzen: 10 (5,5%)
andere Themen: 6 (3,3%)
Kindsentführung: 2 (1,0%)
Telefonische Beratung 1998
Kurzberatungen: 603
Beratungen länger als 15 Minuten: 146
Total: 749
Beratungsthemen
|
Beratungsthemen
|
1992
|
1993
|
1994
|
1995
|
1996
|
1997
|
|
Total Klientinnen %
|
107
|
187
|
190
|
157
|
159
|
177
|
|
Misshandlung
|
51
|
40
|
39
|
50
|
46
|
50
|
|
Trennung
|
30
|
36
|
44
|
29
|
28
|
26
|
|
Sex, Ausbeutung
|
4
|
6
|
5
|
6
|
12
|
7
|
|
Finanzen
|
7
|
5
|
5
|
4
|
1
|
3
|
|
andere Themen
|
8
|
13
|
7
|
10
|
13
|
13
|
|
Kindsentführung
|
1
|
1
|
||||
|
Total %
|
100
|
100
|
100
|
100
|
100
|
100
|
|
Beratung nach OHG in Prozenten
|
||||||
|
OHG
|
46
|
44
|
33
|
40
|
-3
|
|
Misshandlung:
Psychische und oder physische Gewalt, erfahren durch den Ehemann / Partner.
Dazu gehören unter anderem Tätlichkeit, Körperverletzung, Nötigung, sexuelle Gewalt In der Ehe, Drohungen (z. B, Morddrohungen), angedrohte oder ausgeführte Kindsentführung.
Trennung:
Der Schwerpunkt der Beratung liegt auf Fragen zur Trennung / Scheidung. Das betrifft sowohl Frauen, die Gewalt erfahren haben, wie auch Frauen, die nicht direkt von Gewalt betroffen sind, jedoch unlösbare Eheprobleme haben.
Sexuelle Ausbeutung:
Dies betrifft die Beratung von Müttern und oder engen weiblichen Bezugspersonen, die den Verdacht oder die Gewissheit haben, dass Ihre Kinder (oder ihnen nahestehende Kinder) sexuell ausgebeutet werden.
Finanzen:
Schuldensanierung, Budgetberatung und allgemeine Fragen zur finanziellen Situation,
Andere Themen:
Wie z.B. Fragen zur Familienplanung, Kinderbetreuung, Arbeit,
OHG:
Delegierte Fachberatungen gemäss Opferhilfegesetz, Zwei Stunden Fachberatung können pro Klientin abgerechnet werden.
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