1999-193

Landrat / Parlament


Verfahrenspostulat von Heinz Mattmüller: Einhaltung der konventionellen Sprachregelungen in offiziellen Schriftstücken



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Heinz Mattmüller, SD

Eingereicht: 16. September 1999


Nr.: 1999-193





Im Zuge der Gleichstellung der Geschlechter wurde von höchster Ebene verfügt, dass bei der Aufzählung möglicher Personen oder Personen-gruppen explizit beide Geschlechter einzeln oder geschlechtsneutral aufgeführt werden müssen.

Seit einiger Zeit grassiert im Parlamentsbetrieb vereinzelt die eigen-mächtige und eigenwillige Methode, Personenbezeichnungen aus-schliesslich in der weiblichen Form und mit grossem I zu schreiben. Dieser in gesellschaftlicher sowie grammatikalischer, beziehungsweise orthographischer Hinsicht unkonventionelle Stil wird den Anforderungen einer Administration mit amtlichem Charakter nicht gerecht und ist darum zu unterlassen.


Beschlussantrag:


In offiziellen Schriftstücken des Landrates (Externe Schreiben, Vorlagen, Berichte, Protokolle), werden die konventionellen Sprachregelungen eingehalten. Die Datenverarbeitung betreffende Kürzel sind davon ausgenommen.


Back to Top