1999-207

Landrat / Parlament || Vorlage 1999-207 vom 14. Oktober 1999

Bericht des Büros des Landrates an den Landrat


Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein;
Bericht zum Verfahrenspostulat 98/207


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1 Auftrag

Am 20. Mai 1999 überwies der Landrat das Verfahrenspostulat 98/207 von Paul Rohrbach vom 15. Oktober 1998 betreffend Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein. Er verpflichtete damit das Büro, ihm innert drei Monaten seit der Überweisung entweder die verlangte Vorlage zu unterbreiten oder Bericht zu erstatten.


In der Landratsdebatte vom 20. Mai 1999 wies Landrätin Rita Kohlermann, die den Landrat sowohl in der IPK (Präsidentin 1996/97) als auch im ORR vertritt, darauf hin, dass die Verbindung (Information und Feedback) zwischen dem Landrat und den grenzüberschreitenden Gremien zu wenig gut funktioniere. Den Delegierten des Landrates fehlten die Möglichkeiten, um Anregungen, Empfehlungen usw. aus den grenzüberschreitenden Gremien in den Landrat bzw. um Anregungen aus dem Landrat in den grenzüberschreitenden Gremien einzubringen.


Die Überweisung des Verfahrenspostulates sollte dem Büro Gelegenheit geben, diese Problematik nochmals zu diskutieren.




2 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Verfassungsauftrag


Der Landrat hat seinen Willen zur interkantonalen, interregionalen und internationalen Zusammenarbeit nie auf deklamatorische Absichtserklärungen beschränkt, sondern den verfassungsmässigen Auftrag mit viel Engagement umzusetzen versucht. So waren die Vertreterinnen und Vertreter des Landrates insbesondere bei der Schaffung und der Erhaltung der seit 1970 bestehenden Interparlamentarischen Konferenz der Nordwestschweiz (IPK) die treibenden Kräfte.


Und mit seiner einhelligen Zustimmung zum Beitritt zum Oberrheinrat (ORR) im Jahre 1997 sowie der Übernahme des arbeitsintensiven Präsidiums der ORR - Kommission "Wirtschaft - Arbeitsmarkt" hat der Landrat seine Bereitschaft bewiesen, einen sichtbaren Beitrag zur Förderung der Kooperation am Oberrhein zu leisten.


Besonders intensiv sind die grenzüberschreitenden Beziehungen zum Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt. Die regelmässigen Treffen der Büros der beiden Parlamente mit den routinemässigen Absprachen über die Behandlung partnerschaftlicher Geschäfte, die gemeinsamen Sitzungen grossrätlicher und landrätlicher Kommissionen und Fraktionen sowie die partnerschaftliche Vorberatung von Vorlagen wie z.B. des Beschaffungsgesetzes oder des Kinderspital-Projektes deuten auf die in der Schweiz wohl einzigartig enge Zusammenarbeit zweier Parlamente hin.


Zusammenfassend stellt das Büro fest, dass der Landrat der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sehr positiv gegenübersteht und dass die vom Landrat in die grenzüberschreitenden Gremien delegierten Vertreterinnen und Vertreter dort vielfach aktive und engagierte Rollen spielen.




3 Die Forderungen des Verfahrenspostulates


Es ist zu prüfen, ob die Umsetzung des Verfahrenspostulates 98/207 die in Ziffer 1 dargelegten Probleme lösen kann.


Das Verfahrenspostulat verlangt, eine Spezialkommission mit folgenden Aufgaben zu bestimmen:


- Prüfung und Berichterstattung an den Landrat von und über Vorschläge, Vorlagen und Projekte grenzüberschreitender Zusammenarbeit,


- Begleitung und Zusammenarbeit mit der basellandschaftlichen Delegation im Oberrheinrat,


- Partnerschaft/Koordination mit der baselstädtischen Regio-Kommission.


Das Büro hatte seinen ablehnenden Antrag zum Verfahrenspostulat in der Hauptsache damit begründet, dass eine "Querschnittskommission" wie dies eine Regio-Kommission wäre, dem fortschrittlichen basellandschaftlichen System der ständigen Sachkommissionen zuwider laufe.


Ständige Sachkommissionen könnten ihre grossen Sachkenntnisse und ihre Erfahrungen auch bei grenzüberschreitenden Sachgeschäften einbringen. Eine "Querschnittskommission" dagegen müsste sich immer wieder in neue Bereiche einarbeiten, ohne je das Knowhow der ständigen Sachkommissionen zu erlangen.


Das Büro würde es als Rückschritt betrachten, wenn z.B. die Vorlage über das Interkantonale Fachhochschulabkommen oder die Vorlage über das Interkantonale Polizeikonkordat von einer "Regio-Kommission" vorberaten würde statt von der Erziehungs- und Kulturkommission bzw. der Justiz- und Polizeikommission.


Das Büro äusserte im Weiteren seine ernsthaften Zweifel darüber, ob die Begleitung der drei Baselbieter Mitglieder der 11-köpfigen, aus 5 Kantonen stammenden Schweizer Delegation im ORR durch eine 13-köpfige Spezialkommission des Landrates der Weisheit letzter Schluss wäre.


Es wurde in Aussicht gestellt, dass die neuen Erfahrungen zusammen mit der basellandschaftlichen Vertretung im ORR analysiert und eventuell nötige Massnahmen vorgeschlagen würden. Dabei wurde betont, dass das Büro wirklich geeignete, erfolgsversprechende Massnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit voll und ganz unterstütze.




4 Die Massnahmen und Vorschläge des Büros


In Gesprächen mit der basellandschaftlichen Delegation im ORR und in der IPK wurde die bestehende Situation analysiert und nach Möglichkeiten gesucht, einerseits den Landrat besser in die grenzüberschreitenden Beziehungen einzubinden und andererseits die Delegierten des Landrates in den grenzüberschreitenden Gremien (IPK, ORR) sachlich, politisch und administrativ besser zu unterstützen.




41 Administrative Unterstützung


Dadurch dass die Landeskanzlei seit mehr als 20 Jahren das ständige Sekretariat der IPK führt, werden die VertreterInnen des Landrates in diesem interkantonalen Gremium administrativ gut unterstützt. Beweis dafür ist die langjährige führende Rolle, welche die Vertretungen des Landrates in dieser Konferenz gespielt haben und die anteilsmässig starke Beteiligung des Landrates an Veranstaltungen der IPK, die für alle Parlamentsmitglieder geöffnet wurden.


Etwas anders sieht die Situation bezüglich des ORR aus. Ein Mitarbeiter der Landeskanzlei führt zwar das Protokoll in der Kommission Wirtschaft - Arbeitsmarkt (Kommissionspräsidentin Rita Kohlermann), im Übrigen ist die Landeskanzlei in die Organisation des ORR bis jetzt kaum einbezogen worden. Dementsprechend ist die administrative Unterstützung der basellandschaftlichen Delegation mit Ausnahme der erwähnten Dienstleistungen bescheiden geblieben.




42 Die politische Arbeit - Information und Feedback


Wie sehr der Landrat in die grenzüberschreitende Arbeit einbezogen wird bzw. wie stark der Landrat auf die Arbeit der grenzüberschreitenden Gremien Einfluss nehmen kann, hängt in erster Linie vom persönlichen Engagement der Vertreterinnen und Vertreter des Landrates in diesen Gremien ab.


Im Gespräch mit den Vertretungen im ORR und in der IPK wurden folgende Möglichkeiten aufgezeigt, um die Funktionen unserer Delegierten nachhaltig zu verstärken:




1 Einsatz der parlamentarischen Instrumente für grenzüberschreitende Anliegen


Den basellandschaftlichen Mitgliedern stehen vielfältige parlamentarische Instrumente (Motion, Postulat, Interpellation, Resolution usw.) zur Verfügung, um Anliegen der IPK oder des ORR auf einfache, direkte Weise ins Kantonsparlament einzubringen und eventuell zu Anliegen des Landrates zu machen.


So kann z.B. eine vom Oberrheinrat zu Handen der Oberrheinkonferenz verabschiedete Resolution im Landrat als Vorstoss eingereicht und so zu einer Resolution des Landrates an den Bundesrat umgewandelt werden. Oder ein grenzüberschreitendes Anliegen, das in einer der Kommissionen des ORR beraten worden ist und das in der Schweiz in den Kompetenzbereich des Landrates fällt, kann im Landrat durch eine Motion thematisiert und zu einem verbindlichen Auftrag an den Regierungsrat umformuliert werden.




2 Sachliche und politische Abstützung in den landrätlichen Kommissionen


Die Delegierten des Landrates in den grenzüberschreitenden Gremien haben bis jetzt vielfach als Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfer gewirkt, ohne dass sie mit konkreten Aufträgen oder einer gewissen sachlichen und politischen Abstützung versehen worden sind.


Das Büro möchte diese Situation verbessern, indem den Delegierten in IPK und ORR ermöglicht werden soll, sich diese Abstützung in den ständigen landrätlichen Sachkommissionen zu erwerben. Konkret heisst dies, dass jedes BL-Mitglied im ORR und in der IPK die Möglichkeit haben soll, über Themen, die in "seiner" Konferenz oder "ihrem" Rat aktuell geworden sind, in der sachlich zuständigen Kommission des Landrates zu informieren oder diese zur Diskussion zu bringen. Auf der anderen Seite soll den landrätlichen Kommissionen auch Gelegenheit gegeben werden, unseren Delegierten Anregungen für Fragen und Themen zu geben, die in den grenzüberschreitenden Gremien behandelt werden könnten. Die Absprache über die Traktandierung des Themas "Grenzüberschreitende Fragen" müsste jeweils zwischen den einzelnen Delegierten und den sachlich zuständigen Kommissionspräsidien erfolgen.


Auf diese Weise könnte die Information des Landrates über die Aktivitäten der grenzüberschreitenden Gremien entscheidend verbessert werden. Aber auch die sachliche und politische Abstützung unserer Vertretungen würde durch diesen Feedback wesentlich erhöht.


Eine Änderung des Landratsgesetzes oder der Geschäftsordnung ist für die Umsetzung dieser Massnahme nicht nötig.




3 Berichterstattung über die grenzüberschreitenden Aktivitäten


Die IPK erstattet jedes Jahr einen kurzen Rechenschaftsbericht über ihre Tätigkeiten, den jedes Parlamentsmitglied in allen Konferenzkantonen zugestellt erhält. Damit haben alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Möglichkeit, sich einen allgemeinen Überblick über die Aktivitäten dieser Konferenz zu machen.


Da der ORR bis jetzt keine solchen Berichte erstattet, schlägt das Büro vor, dass die basellandschaftliche Delegation - mit Unterstützung der Landeskanzlei - dem Landrat jedes Jahr einen kurzen Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des ORR erstattet (analog den Berichten der IPK).




4 Verbesserte Koordination der Schweizer Delegation im Oberrheinrat


Einen gewissen Koordinationsbedarf sieht das Büro - wie auch der Postulant - vor allem bezüglich der Schweizer Delegation im Oberrheinrat.


Während in der IPK und in der Partnerschaft BS/BL die Zusammenarbeit der beteiligten Kantone eingespielt ist, präsentiert sich die Situation beim ORR unterschiedlich. Die Schweizer Delegation, der die Kantone Aargau (3 Mitglieder), Basel-Stadt (3), Basel-Landschaft (3), Solothurn (1) und Jura (1) angehören, ist neben den grösseren Delegationen von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Elsass quasi der "Junior-Partner" im ORR. Angesichts der zahlenmässig kleinen Vertretung (11 von 72 Mitgliedern) ist eine gute Koordination der Schweizer Delegation ein vordringliches Anliegen. Diese ist nach Meinung des Büros nicht zu erreichen, indem in jedem Kanton eine 13-köpfige begleitende Regio-Kommission eingesetzt und damit die Organisation der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit noch erheblich komplizierter und schwerfälliger würde.


Das Büro sieht eine erfolgsversprechendere Lösungsmöglichkeit in einer strafferen Organisation der Schweizer Delegation. Derjenige Kanton, der jeweils im Präsidium des ORR vertreten ist, könnte diese Koordinationsaufgabe übernehmen, die naturgemäss auch mit einem gewissen administrativen und finanziellen Aufwand verbunden wäre.




5 Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Grossen Rat Basel-Stadt


Grenzüberschreitende, partnerschaftliche Geschäfte mit dem Kanton Basel-Stadt werden von den zuständigen landrätlichen Sachkommissionen vorberaten. Diese koordinieren die Kommissionsarbeit mit der entsprechenden baselstädtischen Kommission, sei dies nun die Regio-Kommission, eine Spezialkommission oder eine ständige Kommission des Grossen Rates.


Auf diese Weise wird die notwendige grenzüberschreitende Zusammenarbeit optimal koordiniert, ohne dass auf die Vorteile des basellandschaftlichen Systems der ständigen Sachkommissionen verzichtet werden muss.


Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist nicht die Organisation, sondern der Wille aller Beteiligte zur Kooperation.




6 Spezielle Vorlagen mit grenzüberschreitenden Projekten


Für die Vorberatung von Landratsvorlagen mit grenzüberschreitenden Projekten, die mehrere Sachbereiche betreffen (z.B. Interreg-Vorlage), könnte eine Spezialkommission eingesetzt (wenn die Vorlage das nötige Gewicht hat) oder eine federführende ständige Kommission bezeichnet werden, die die anderen involvierten Sachkommissionen zu Mitberichten einladen könnte.




7 Zusammenfassung und Anträge


Das Büro, im Einvernehmen mit dem Postulanten und den Vertreterinnen und Vertretern des Landrates in den grenzüberschreitenden Gremien, beantragt dem Landrat,


1. vom vorliegenden Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen und damit den gemachten Verbesserungsvorschlägen und Massnahmen zuzustimmen;


2. das Verfahrenspostulat 98/207 als teilweise erfüllt abzuschreiben.




Liestal, 14. Oktober 1999


Im Namen des Büros des Landrates
der Präsident: Jermann
der Landschreiber: Mundschin


Verfahrenpostulat 98/207



Back to Top