Programmpunkt Nr. 2.01

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-211 vom 26. Oktober 1999


Regierungsprogramm und Finanzplan 1999-2003


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2 FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION


Generelle Absichtserklärung

Die Finanz- und Kirchendirektion ist als «Stabsdirektion» für die Koordination in der Bewirtschaftung der Ressourcen «Finanzen», «Personal» und «Informatikmittel» zuständig. Dabei wirkt sie darauf hin, die Führung durch Erweiterung der EDV-Unterstützung im Finanzbereich und durch Weiterentwicklung der Leistungsaufträge zu verbessern.
Im Bereich der Steuern wird die Umstellung auf die einjährige Veranlagung und die Anpassung im Rahmen der eidgenössischen Harmonisierung abgeschlossen. Ziel ist, mit einem modernen und konkurrenzfähigen kantonalen Steuersystem einen wesentlichen Beitrag an die Standortgunst des Kanton zu leisten.
Der Personalbereich steht im Zeichen der Umsetzung der Teilrevision des Besoldungswesens und der weiter verbesserten Erfüllung der Aufgaben eines grossen Arbeitgebers in der Region. Die Gleichstellung von Frau und Mann soll mit gezielten Massnahmen gefördert und im Arbeitsbereich vom Arbeitgeber Kanton beispielhaft vorgelebt werden.
Die Informatik soll in die Lage versetzt werden, ihre Unterstützungsrolle bei der Umsetzung der primären Ziele optimal wahrnehmen zu können.
Die Sozialhilfe ist in einem ganzheitlichen Konzept den Interessen der Bezügerinnen und Bezüger und des übrigen Gemeinwesens anzupassen.
Der dritte eidgenössische Landesflughafen «EuroAirport» soll sich den Anforderungen der Region gemäss entwickeln können.








































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