Programmpunkt Nr. 2.01
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-211 vom 26. Oktober 1999
Regierungsprogramm und Finanzplan 1999-2003
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2 FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION
Generelle Absichtserklärung
Die Finanz- und Kirchendirektion ist als «Stabsdirektion» für die Koordination in der Bewirtschaftung der Ressourcen «Finanzen», «Personal» und «Informatikmittel» zuständig. Dabei wirkt sie darauf hin, die Führung durch Erweiterung der EDV-Unterstützung im Finanzbereich und durch Weiterentwicklung der Leistungsaufträge zu verbessern.
Im Bereich der Steuern wird die Umstellung auf die einjährige Veranlagung und die Anpassung im Rahmen der eidgenössischen Harmonisierung abgeschlossen. Ziel ist, mit einem modernen und konkurrenzfähigen kantonalen Steuersystem einen wesentlichen Beitrag an die Standortgunst des Kanton zu leisten.
Der Personalbereich steht im Zeichen der Umsetzung der Teilrevision des Besoldungswesens und der weiter verbesserten Erfüllung der Aufgaben eines grossen Arbeitgebers in der Region. Die Gleichstellung von Frau und Mann soll mit gezielten Massnahmen gefördert und im Arbeitsbereich vom Arbeitgeber Kanton beispielhaft vorgelebt werden.
Die Informatik soll in die Lage versetzt werden, ihre Unterstützungsrolle bei der Umsetzung der primären Ziele optimal wahrnehmen zu können.
Die Sozialhilfe ist in einem ganzheitlichen Konzept den Interessen der Bezügerinnen und Bezüger und des übrigen Gemeinwesens anzupassen.
Der dritte eidgenössische Landesflughafen «EuroAirport» soll sich den Anforderungen der Region gemäss entwickeln können.
Programmpunkt Nr. 2.01 |
Finanzen |
| Übersicht
Die finanzielle Steuerung des Kantonshaushalts soll weiterhin modernisiert werden. Es wird eine umfassende Einführung einer neuen leistungsfähigen Architektur (Client-Server-Technologie) angestrebt. In einem Grossteil der Dienststellen wurden in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre Leistungsaufträge erarbeitet. Geeignete Instrumente, um diese in administrativer Hinsicht einfach zu handhaben, und ein Anreizsystem, das die Benutzerinnen und Benutzer honoriert, sollen bereitgestellt werden. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Verbesserung der Abläufe aus finanzrechtlicher Optik in der Haushaltsführung | 2.01.01 | Verwaltungsweite Verbesserung der finanzrelevanten Abläufe durch weitergehende Ablaufanalysen in den Dienststellen, nachdem mit der Einführung des NRW lediglich die systembedingten Änderungen vorgenommen worden sind |
| 2.01.02 | Weiterentwicklung des EDV-gestützten Rechnungswesens durch Breiteneinführung der Finanzbuchhaltung auf Architektur Client-Server, Wiederaufnahme der Verbreitung der Betriebsbuchhaltung, Einführung des Systems Fakturierung in weiteren Dienststellen. | |
| Intensivierung der Anwendung der Leistungsaufträge | 2.01.03 | Verbesserung des Vollzugs der Leistungsaufträge durch EDV-gestützte Verwaltung der Aufträge und gegebenenfalls einer Verknüpfung mit der elektronischen Arbeitszeiterfassung und weitere Steigerung der inhaltlichen Qualität durch nachdrücklichere Verfahren bei Erstellung und Überprüfung der Änderungen sowie Bewertung der bestehenden Leistungsaufträge. |
| Programmpunkt Nr. 2.02 | Steuern |
| Übersicht
In der kommenden Legislaturperiode sind die reibungslose Umstellung auf die einjährige Veranlagungsperiode zu bewältigen und die Anpassungen im Rahmen der Steuerharmonisierung sowie die geplanten weiteren Gesetzesrevisionen vorzunehmen. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Anpassung der Steuergesetzgebung an das Steuerharmonisierungsgesetz und Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Familienbesteuerung und der Erbschafts- und Schenkungssteuer | 2.02.01 | Anpassung an das Steuerharmonisierungsgesetz (Paket 2) Vorlage an den Landrat |
| 2.02.02 | Revision des Steuergesetzes bezüglich Familienbesteuerung und weiterer Revisionspunkte (Paket 3) Vorlage an den Landrat |
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| 2.02.03 | Teilrevision des Gesetzes über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer Vorlage an den Landrat |
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| Umsetzung der einjährigen Veranlagungsperiode in der kantonalen Steuerverwaltung und in den Gemeindesteuerämtern; Durchführung ohne wesentliche Mehrkosten, vor allem ohne zusätzliche Personalkosten | 2.02.04 | Organisation der Steuerveranlagung bei der einjährigen Veranlagungsperiode Vorlage an den Landrat |
| 2.02.05 | Ausbildung und Information hinsichtlich der Veranlagung im Übergangsjahr 2001 und der anschliessenden, einjährigen Veranlagungen ab 2002 | |
| 2.02.06 | Realisation der EDV-Projekte «Scanning» und «Automation» zur Bewältigung der doppelten Anzahl Veranlagungen | |
| 2.02.07 | Schaffung einfacher und kundenfreundlicher Formulare | |
| Einführung einer neuen Steuerbezugslösung gemeinsam mit den Gemeinden, damit der provisorische Steuerbezug bürgerfreundlich gestaltet werden kann | 2.02.08 | Einführung des gemeinsamen Bezugs von Staats- und Gemeindesteuer mit einer Rechnung |
| 2.02.09 | Schaffung der Voraussetzungen für eine gute Akzeptanz des Steuerbezugs, der der Veranlagung vorausgeht, u.a. durch Schaffung einer elektronischen Abfragemöglichkeit des individuellen Steuerkontos | |
| Ausbau der Beratungs- und Dienstleistungsfunktion der kantonalen Steuerverwaltung | 2.02.10 | Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung durch weiterentwickeltes EasyTax-Programm |
| 2.02.11 | Ausbau der Dienstleistungen über das Internet, v.a. im Bereich der Formulare und der elektronischen Übermittlung |
| Programmpunkt Nr. 2.03 | Gemeinden |
| Übersicht
Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden im Steuerbereich soll optimiert werden. Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Zählung mit Hilfe elektronischer Register und der Auslagerung einzelner Aufgaben im Rahmen der eidgenössischen Volkszählung 2000. Mit der Änderung der Trägerschaft im neuen Bildungsgesetz wird die Neuverteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden abgeschlossen und die Finanzausstattung unter den Gemeinden stark verändert, so dass der heutige Finanzausgleich angepasst werden muss. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden | 2.03.01 | Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen für die Organisation der Steuerveranlagung bei der einjährigen Veranlagungsperiode |
| 2.03.02 | Regelmässige Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindesteuerämter zur Sicherstellung einer einheitlichen Veranlagungspraxis | |
| 2.03.03 | Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden speziell bei der Bearbeitung von Einsprachen | |
| Sicherstellung der Finanzausstattung der Gemeinden | 2.03.04 | Anpassung des Finanzausgleichs nach Änderung der Schulträgerschaft im neuen Bildungsgesetz |
| Organisation und Koordination des Asylwesens und Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von Personen im Bereich Asylrecht/Flüchtlinge | 2.03.05 | Fachgerechte Beratung der Gemeinden und der Betroffenen und Sicherstellen des Informationsflusses zwischen Bund, Kanton und Gemeinden |
| 2.03.06 | Überwachung der Kosten und Steuerung der Finanzierung im Kanton und in den Gemeinden |
| Programmpunkt Nr. 2.04 | Statistik |
| Übersicht
Bei der eidgenössischen Volkszählung 2000 können die Gemeinden die Zählung mit Hilfe elektronischer Register durchführen und einzelne Aufgaben auslagern; der Kanton ist dabei zuständig für die Koordination mit dem Bund. Mangelnde rechtliche Grundlagen für die kantonalen Statistikaufgaben führen immer wieder zu Problemen bei der Datenerhebung. Insbesondere die Statistiken im Gesundheitswesen und im Sozialbereich verlangen eine gesicherte gesetzliche Grundlage. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Erhebung von guten Basisdaten für Entscheide und Planung anlässlich der Eidg. Volkszählung 2000 | 2.04.01 | Unterstützung der Gemeinden im Informatikbereich und Koordination mit Bund |
| Verbesserung der rechtlichen Voraussetzungen für Erhebungen | 2.04.02 | Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen, beispielsweise in Form eines Statistikgesetzes Vorlage an den Landrat |
| Programmpunkt Nr. 2.05 | Personalwesen |
| Übersicht
Nach der Umsetzung der Revision des Besoldungswesens wird Hauptaufgabe die Durchsetzung einer einheitlichen Personalpolitik im neuen dezentralen System sein. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Faires, aktuelles und flexibles Lohnwesen | 2.05.01 | Vorlage «Teilrevision Besoldungswesen» an den Landrat und anschliessende Umsetzung |
| Sicherstellen der konsequenten einheitlichen Anwendung des Personalrechtes | 2.05.02 | Schulung und Dokumentation bezüglich der personalrechtlichen Erlasse inkl. Lohnsystem |
| 2.05.03 | Information über Beschwerdeentscheide des Regierungsrats, kantonaler und ausserkantonaler Gerichtsinstanzen | |
| 2.05.04 | Publikation der Leitlinien der Personalpolitik | |
| Optimale Abwicklung des dezentralisierten Personalwesens | 2.05.05 | Aufbau eines neuen Informatiksystems für Personalinformationen und Lohn |
| Personalentwicklung | 2.05.06 | Konsequente Gestaltung der Fortbildung durch Mehrjahresprogramme |
| 2.05.07 | "Massgeschneiderte" Veranstaltungen für Dienststellen/Abteilungen | |
| 2.05.08 | Gezielte Beratung der Anstellungsbehörden | |
| 2.05.09 | Koordination der Schulung mit den Spitalbetrieben | |
| Gestalten transparenter und durchlässiger Entwicklungschancen und Verbessern der internen Kaderrekrutierung | 2.05.10 | Marketing für die offenen internen Stellen bei den Mitarbeitenden |
| 2.05.11 | Frühzeitige Erfassung fähiger Nachwuchsmitarbeiter/ -innen |
| Ziele | Massnahmen | |
| Erreichen einer Spitzengruppe unter den Kantonen bezüglich der Gleichstellung von Frau und Mann | 2.06.01 | Förderung des Frauenanteils in allen Funktionen (inkl. leitenden Positionen) und Kommissionen |
| 2.06.02 | Förderung von Teilzeitstellen für beide Geschlechter | |
| 2.06.03 | Berücksichtigung der Perspektive der Frauen in der Ausbildung, Weiterbildung, Personalentwicklung bzw. Führungsausbildung | |
| Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und Frauen | 2.06.04 | Einhaltung von Chancengleichheit als Qualitätskriterium in allen Programmen des Lehrstellenbeschlusses I und II sowie des Wirtschaftsimpulsprogramms |
| 2.06.05 | Regionale Umsetzung von 16+ (Lehrstellenförderung für Mädchen) | |
| Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle | 2.06.06 | Erhebung des Ist-Zustandes und des Bedarfs im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung (Vgl. EKD 6.01.04 und 6.01.05) |
| 2.06.07 | Sensibilisierungskampagne | |
| Verbesserung der Situation von Opfern von Gewalt im häuslichen Bereich | 2.06.08 | Unterstützung des Projekts "Gegen häusliche Gewalt" durch die involvierten Stellen (z.B. Polizei, Statthalterämter, Gerichte, Fachstelle für Gleichberechtigung) (Vgl. JPMD 5.01.05) |
| Programmpunkt Nr. 2.07 | Informatik |
| Übersicht
Die Informatik unterstützt in vielen Bereichen der Verwaltungstätigkeit die effiziente Umsetzung der primären Ziele. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Vermeiden von Störungen der Verwaltungstätigkeit durch Millenniumsprobleme | 2.07.01 | Anpassungen von Programmen und Erneuerung Hardware und Systemsoftware für die Jahr2000-Tauglichkeit bis Ende Oktober 1999, anschliessend Beheben noch auftretender Probleme im Jahr 2000 mit erster Priorität abgeschlossen |
| Laufende Anpassung des Dienstleistungsangebots AFI an die Bedürfnisse der Verwaltung | 2.07.02 | Steuern des Dienstleistungsangebots AFI durch Service Level Agreements |
| 2.07.03 | Dienstleistungsangebot AFI auch an Gemeinden, verwaltungsnahe Betriebe und an andere Kantone oder Interessengruppen von Kantonen | |
| 2.07.04 | Realisierung des neuen multimediatauglichen Kantonsnetzes im Jahr 2002 Kreditvorlage an den Landrat |
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| 2.07.05 | Bevorzugter Einsatz der Internettechnik und Erweiterung des Internetangebots |
| Programmpunkt Nr. 2.08 | Sozialhilfe |
| Übersicht
Kern der neuen Sozialhilfegesetzgebung bildet die Beratung und Unterstützung bedürftiger Personen; neu geregelt werden soll die Eingliederung unterstützungsberechtigter Personen in den Arbeitsprozess und die Bevorschussung von nicht einbringlichen Ehegattenalimenten. Weiter bedarf die kommunale Vollzugsorganisation und die Bewilligungs- und Aufsichtpflicht für Heime einer Regelung im Sozialhilfegesetz. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Fertigstellung und Vorbereitung des Vollzugs des Sozialhilfegesetzes | 2.08.01 | Sozialhilfegesetz Vorlage an den Landrat |
| 2.08.02 | Erarbeitung von Verordnungen und Richtlinien als Vollzugsvorbereitung | |
| Verbesserte Transparenz und Präventionsmöglichkeiten im Sozialhilfebereich | 2.08.03 | Erarbeitung und Durchführung eines Konzeptes zur Eruierung, Auswertung und Publikation von statistischen Daten und Zahlen über die Entwicklung auf dem Gebiet der Sozialhilfe |
| 2.08.04 | Längerfristiger Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund, welcher derzeit eine schweizerische Sozialhilfestatistik aufbaut |
| Programmpunkt Nr. 2.09 | Luftverkehr |
| Übersicht
Die Entwicklung des Landesflughafens «EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg» soll entsprechend den Anforderungen des Wirtschaftsstandorts und Lebensraums Nordwestschweiz resp. Oberrhein gefördert werden. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Ausbau des Flughafens entsprechend den Anforderungen des Wirtschaftsstandorts | 2.09.01 | Umsetzung der vom Volk beschlossenen Mitfinanzierung des Ausbaus |
| Unterstützung bei der Wahrnehmung und Umsetzung berechtigter Umweltanliegen | 2.09.02 | Entsprechende Mitwirkung der Delegierten des Kantons Basel-Landschaft im Verwaltungsrat (Vgl. BUD 4.01.05 und 4.01.06) |
| Programmpunkt Nr. 2.10 | Gesetzgebung |
| Übersicht
Die rechtlichen Grundlagen von verschiedenen selbständigen Anstalten müssen den Bedürfnissen der Zeit und der aktuellen Bundesgesetzgebung entsprechend angepasst werden. Die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung der politischen Parteien durch die öffentliche Hand ist zu prüfen. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Anpassung der Statuten der Kantonalbank | 2.10.01 | Anpassungen hinsichtlich Organisation und Zuständigkeiten |
| Anpassung der Versicherungssparten der Gebäudeversicherung | 2.10.02 | Überprüfung der aktuellen und der möglichen zukünftigen Produktepalette |
| 2.10.03 | Allenfalls nötige Anpassungen hinsichtlich Europa-Kompatibilität | |
| Anpassung an Bundesgesetzgebung im Sozialversicherungsbereich | 2.10.04 | Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung an die Änderungen der 11. AHV-Revision Landratsvorlage |
| 2.10.05 | Allenfalls nötige Anpassungen im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs ev. Landratsvorlage |
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| Verselbständigung der Basellandschaftlichen Pensionskasse | 2.10.06 | Überprüfung und Anpassung der Beitragssituation Landratsvorlage |
| 2.10.07 | Schaffung der gesetzlichen Grundlage Landratsvorlage |
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| Unterstützung der politischen Parteien | 2.10.08 | Schaffung der gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung der politischen Parteien durch die öffentliche Hand Vorlage an den Landrat |