Programmpunkt Nr. 5.01
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-211 vom 26. Oktober 1999
Regierungsprogramm und Finanzplan 1999-2003
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5 JUSTIZ-, POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTION
Generelle Absichtserklärung
Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion will die Idee des partnerschaftlichen Miteinanders zwischen den Behörden und unserer Bevölkerung sowohl bei den Einwohnerinnen und Einwohnern als auch bei den Mitarbeitenden noch stärker verankern. Insbesondere soll damit das Ziel erreicht werden, ein optimales Mass an Sicherheit für alle zu erlangen.
Die Mitarbeitenden sollen prozesshaft, intensiver und gezielter darin ausgebildet werden, ihre Tätigkeit auf die Bedürfnisse der Bürgerschaft auszurichten. Durch die tägliche Arbeit der Mitarbeitenden aber auch durch eine weiterhin kontinuierliche Kommunikationstätigkeit der Direktion soll gezeigt werden, dass die JPMD die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung will und auf diese angewiesen ist.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion liegen bei der Gewaltprävention, der Kriminalitätsbekämpfung, beim Bevölkerungsschutz und der Gesetzgebung.
Programmpunkt Nr. 5.01 |
Öffentliche Sicherheit / Gewaltprävention, Kriminalitätsbekämpfung, Bevölkerungsschutz |
| Übersicht
Die Verhinderung und die Bekämpfung von Gewalt sind verfassungsmässige Kernaufgaben der Behörden. Der Gewaltbegriff erfährt aber immer wieder andere Ausprägungen, so beispielsweise in der organisierten Kriminalität, im häuslichen Bereich oder bei Jugendlichen. Es gilt, diese Aufgaben sowohl mit einem repressiven als auch einem präventiven Ansatz zu lösen. Nur im aufeinander abgestimmten Wechselspiel von Vorbeugung und Abschreckung, von Prävention und Repression, kann es gelingen, Straftaten zu verhindern. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Gewaltprävention
Vernetzung der im Jugendpräventionsbereich tätigen Behörden und Verstärkung der Gewaltpräventionsarbeit bei und mit Jugendlichen |
5.01.01 | Vernetzung der im Bereich "Jugend" tätigen Amtsstellen - wie Polizei, Jugendanwaltschaft, AEA Arxhof, aber auch anderer Direktionen - zur optimierten Gewaltprävention bei Jugendlichen. Installierung einer direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe, die ein Massnahmen- und Umsetzungskonzept vorlegen soll. Konzeptvorlage an den Regierungsrat |
| Jugendanwaltschaft: | ||
| 5.01.02 | Erarbeitung eines Präventionskonzeptes, das insbesondere vermehrt über die Schulen direkt den Zugang zu den Jugendlichen und dem Lehrkörper beinhaltet. | |
| 5.01.03 | Ausarbeitung eines Leitfadens für die Schulen über das Jugendstrafrecht und das Jugendstrafverfahren im Kanton Baselland. | |
| 5.01.04 | Polizei: Weiterbildungs- und Ausbildungsmassnahmen. | |
| Verbesserung der Situation von Opfern häuslicher Gewalt | 5.01.05 | Umsetzung der Ergebnisse des Interventionsprojektes gegen häusliche Gewalt, z. B. Schulungsmassnahmen für die beteiligten Berufsgruppen, die mit Opfern und / oder Tätern arbeiten (Vgl. FKD 2.06.08) |
| Schutz des Privateigentums | 5.01.06 | Verstärkte Oeffentlichkeitsarbeit und intensivierte, zielgruppenspezifische Beratungsangebote in Gemeinden, Verbänden und Vereinen usw. |
| Kriminalitätsbekämpfung
Die polizeilichen Einsätze erfolgen effizient, zeit- und sachgerecht. |
5.01.07 | Umsetzung des Konzeptes "Erweiterte Kriminalitätsbekämpfung" |
| Anpassung der UG-Plätze an die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden und an die Kriminalitätslage | Gefangenenwesen: | |
| 5.01.08 | - Umsetzung des Konzeptes "Gefangenenbetreuung " Vorlage an den Landrat |
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| 5.01.09 | - Evaluation und Planung eines neuen Untersuchungsgefängnisses Vorlage an den Landrat |
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| Verstärkung der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit | 5.01.10 | Bildung von gemischten Patrouillen mit elsässischen und badischen Polizeibeamten |
| Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen im Rahmen des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordats | 5.01.11 | Realteilung und verstärkte Regionalisierung der Aufgabenbereiche, z.B. eine Polizeischule für alle Konkordatspartner oder die Verkehrsüberwachung auf den Nationalstrassen |
| Massnahmenvollzug für junge Straftäter | ||
| Arbeitserziehungsanstalt Arxhof: | ||
| Behandlung von Klienten mit markant schwierigeren Persönlichkeitsstörungen | 5.01.12 | Anpassung des Konzepts, Spezialisierung der einzelnen Pavillonaufträge. |
| Stabilisierung der Organisation und Befähigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Lösung des schwieriger gewordenen Auftrags | 5.01.13 | Organisationsentwicklungsprozess im Ausbildungsbereich und in der Sozialpädagogik. |
| Stabilisierung bzw. Ausbau des Bewohnerbestandes | 5.01.14 | Marketingkonzept mit der Absicht, die Fachöffentlichkeit über die Möglichkeiten von Massnahmen im Sinne des Gesetzgebers zu informieren. |
| Bevölkerungsschutz | ||
| Ausrichtung des Zivilschutzes und des Katastrophenschutzes auf eine optimale Überführung in den Bevölkerungsschutz | 5.01.15 | personelle Mitbeteiligung am entsprechenden Bundesprojekt. Stufen- und zeitgerechtes Umsetzen der Bundesmassnahmen im Kanton und in den Gemeinden. |
| Erhöhung der Einsatzbereitschaft des kantonalen Krisenstabes und die effiziente Ereignisbewältigung | 5.01.16 | Optimierte Trainings für die Stabsmitglieder. Bessere Nutzung der vorhandenen Instrumente wie Einsatzplanungen, Kommunikationsmittel und Fachsoftware. |
| Gewährleistung der Sicherheit in Strassen- und Eisenbahntunnels bei ausserordentlichen Ereignissen | 5.01.17 | Bildung einer interdisziplinären Projektgruppe zur Optimierung der notwendigen Strukturen und Ausbildungsprogramme sowie Umsetzung allfällig notwendiger Massnahmen. |
| Militär | ||
| Beibehaltung und Erneuerung des Waffenplatzes Liestal als attraktiven und einzigen Standort nördlich des Juras. | 5.01.18 | Bau einer Dreifachturnhalle und Sanierung der Kaserne. (Vgl. BUD 4.03.03) |
| Programmpunkt Nr. 5.02 | Gesetzgebung |
| Übersicht
Das Ausarbeiten von Gesetzesentwürfen der verschiedenen Auftraggeber - wie Volk, Landrat, Regierungsrat oder Bund - ist eine der (bei der Legislaturplanung oft nicht vorhersehbare) Hauptdienstleistungen der JPMD. Neue Gesetze sollen klar und einfach verfasst sein und deren Notwendigkeit soll den Entscheidträgern (Parlament und Volk) mittels entsprechender Kommunikationsmassnahmen transparent gemacht werden. Gesetze sollen aber nicht nur produziert, sondern auch systematisch auf ihre Wirksamkeit und Notwendigkeit überprüft werden. Veraltete und unnötige Gesetze sind aufzuheben. Gesetzgebung heisst aber auch Gesetzesplanung. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Wirksame, zeitgemässe und entschlackte Gesetze | 5.02.01 | Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur systematischen und umfassenden Überprüfung der Gesetzgebung auf ihre Notwendigkeit, und Aktualität. Einführung der Wirkungskontrolle der Gesetzgebung. |
| Initiieren und speditive Bearbeitung von Gesetzgebungsvorhaben | 5.02.02 | Anpassung des Notariatsgesetzes an bundesgerichtliche Anforderungen |
| 5.02.03 | Umsetzung der eidgenössischen Gesetzgebung im Glücksspielbereich: Spielbankengesetz | |
| Bürgerrechtswesen: | ||
| 5.02.04 | - Verfahrensstraffung: Revisionspaket 1 des Bürgerrechtsgesetzes | |
| 5.02.05 | - Vereinfachung der Einbürgerung Jugendlicher der zweiten und dritten Ausländergeneration: Revisionspaket 2 des Bürgerrechtsgesetzes | |
| Vormundschaftswesen: | ||
| 5.02.06 | - Umsetzung der Neuorganisation: Revision EG ZGB | |
| 5.02.07 | - Revision Amtsvormundschaftsgesetz | |
| Zivilstandswesen: | ||
| 5.02.08 | Umsetzung des Zivilstandsdekretes: Neuorganisation und Professionalisierung der Zivilstandsämter |
| Programmpunkt Nr. 5.03 | Gerichte |
| Übersicht
Vorhaben wie die Justizreform brauchen klare und zukunftsgerichtete rechtliche Grundlagen. Im Rahmen der Justizreform, die 1991 mit einer umfassenden Strukturanalyse eingeleitet wurde, muss das Gerichtsorganisationgesetz den daraus gewonnen Erkenntnissen angepasst werden. Es gilt nun, die Justizverwaltung auf Gesetzesebene zu verankern und das Obergericht und das Verwaltungsgericht zu einem gemeinsamen zweitinstanzlichen Gericht zusammenzuführen. Die Gerichte leiden unter akutem Platzmangel. Mit einem zusätzlichen Gerichtsgebäude soll die Platznot mittelfristig behoben werden. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Gerichte (Änderungen der Kantonsverfassung und des Gerichtsorganisationsgesetzes) und deren Umsetzung | 5.03.01 | Schaffung des Kantonsgerichts |
| 5.03.02 | Einführung von Leitungsstrukturen für die Gerichte | |
| 5.03.03 | Normierung der Justizverwaltung | |
| 5.03.04 | Neugliederung der Gerichtsbezirke (statt fünf noch zwei Bezirksgerichte) | |
| Effizienzsteigerung von Organisation und Verfahren im untersuchungsrichterlichen Bereich | 5.03.05 | Überführung der Strafbefehlskompetenz von der Überweisungsbehörde an die Statthalterämter und das Besondere Untersuchungsrichteramt BUR |
| 5.03.06 | Ausstattung des BUR mit der Anklagekompetenz | |
| 5.03.07 | Fachliche und administrative Integration der Statthalterämter in die Gerichte | |
| Mehr Raum für die Gerichte | 5.03.08 | Zusätzliches Gerichtsgebäude |