Programmpunkt Nr. 6.01

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-211 vom 26. Oktober 1999


Regierungsprogramm und Finanzplan 1999-2003


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6 ERZIEHUNGS- UND KULTURDIREKTION


Generelle Absichtserklärung
Auch die Erziehungs- und Kulturdirektion will sich noch stärker in Richtung wirkungsorientierter Verwaltungsführung entwickeln. Am Ende der Wegstrecke wird sie Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion heissen.
Transparenz der Aufgaben, der Arbeit, des Angebots sowie nicht zuletzt auch der Kosten sollen durch die Leistungsaufträge der Dienststellen erreicht werden.
Die wesentlichsten Schwerpunkte der Tätigkeit liegen bei der praktisch alle Bereiche berührenden Bildungsgesetzgebung. Mit dem neuen Bildungsgesetz sollen verschiedene gesetzliche Regelungen in einem Rahmengesetz (und Dekret) zusammengefasst werden. Im Zentrum stehen der Schritt zu teilautonomen, geleiteten Schulen auf allen Stufen sowie die Stärkung der Schulleitungen der Volksschule. Die drei Anforderungsniveaus der reformierten Sekundarstufe I werden nahe zusammen geführt. Das Bildungsgesetz sieht eine interne und externe Qualitätssicherung der Schulen vor.
Im Kulturbereich werden in erster Linie zwei Bauprojekte sowie das Archäologiegesetz und das Jubiläumsjahr 2001 grosse Anstrengungen von allen verlangen. Als wesentliches Bemühen kann auch das Konzept zur Kulturförderung genannt werden, welches als drittes in der Reihe der "Kulturförderungskonzepte" die Perspektiven der Jahre 2001 bis 2005 umreissen und festlegen soll.
Im Sportwesen wird es vor allem die Organisation des Eidgenössischen Turnfestes 2002 sowie die Entwicklung des Konzeptes für Kantonale Sportanlagen sein, welche im Zentrum der Bemühungen stehen.


















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