Programmpunkt Nr. 2.01
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-212 vom 26. Oktober 1999
Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2000
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2 FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION
Programmpunkt Nr. 2.01 |
Finanzen |
| Übersicht
Die finanzielle Steuerung des Kantonshaushalts soll weiterhin modernisiert werden. Es wird eine umfassende Einführung einer neuen leistungsfähigen Architektur (Client-Server-Technologie) angestrebt. Im Vordergrund stehen Verbesserungen bei den täglichen Abläufen bei der Buchführung, bei der Lohnadministration, beim Zahlungsverkehr und beim Liquiditätsmanagement. In einem Grossteil der Dienststellen wurden in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre Leistungsaufträge erarbeitet. Doch fehlen weiterhin geeignete Instrumente um diese in administrativer Hinsicht einfach zu handhaben. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Verbesserung der Abläufe aus finanzrechtlicher Optik in der Haushaltsführung | 2.01.01 | Korrekte und elektronisch optimierte Abwicklung der laufenden Zahlungen |
| 2.01.01 | Jederzeitige Zahlungsbereitschaft garantieren bei ertragsoptimierter Staatstresorerie | |
| 2.01.01 | Weitere Schritte zur Umsetzung des Konzeptes Sach- und Haftpflichtversicherungen | |
| Intensivierung der Anwendung der Leistungsaufträge | 2.01.03 | Einführung eines EDV-gestützten Administrationssystems von Leistungsaufträgen |
| Programmpunkt Nr. 2.02 | Steuern |
| Übersicht
Hauptziel des Jahres 2000 ist die Vorbereitung der reibungslosen Umstellung auf die einjährige Veranlagungsperiode. Daneben sind die pendenten Gesetzesrevisionen abzuschliessen und eine neue Steuerbezugslösung zu realisierung. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Anpassung der Steuergesetzgebung an das Steuerharmonisierungsgesetz und Realisierung weiterer Gesetzesrevisionen | 2.02.01 | Anpassung an das Steuerharmonisierungsgesetz (Paket 2) Vorlage an den Landrat |
| 2.02.02 | Abschluss der Arbeiten am Paket 3 (Familienbesteuerung und übrige Revisionen) Vorlage an den Landrat |
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| 2.02.03 | Teilrevision des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer | |
| Umsetzung der einjährigen Veranlagungsperiode in der kantonalen Steuerverwaltung und in den Gemeindesteuerämtern; Durchführung ohne wesentliche Mehrkosten, vor allem ohne zusätzliche Personalkosten | 2.02.04 | Organisation der Steuerveranlagung bei der einjährigen Veranlagungsperiode Vorlage an den Landrat |
| 2.02.05 | Vorbereitung/Schulung der speziellen Veranlagung 2001 (Formulare, Wegleitungen, EasyTax) | |
| 2.02.06 | Realisation der EDV-Projekte zur Bewältigung der doppelten Anzahl Veranlagungen (Scanning und Automation) | |
| 2.02.07 | Einfache und kundenfreundliche Formulare für die Übergangsperiode 2001 entwickeln | |
| Einführung einer neuen Steuerbezugslösung | 2.02.08 | Abklärungen betr. neues Steuerbezugsprogramm abschliessen und Beginn der Einführung |
| 2.02.09 | Voraussetzungen für eine elektronische Abfragemöglichkeit des individuellen Steuerkontos prüfen | |
| Ausbau der Beratungs- und Dienstleistungsfunktion der kantonalen Steuerverwaltung | 2.02.10 | EasyTax 2001 vorbereiten |
| 2.02.11 | Ausbau der Dienstleistungen über das Internet, vor allem im Bereich der Formulare | |
| 2.02.12 | Automatisierung der Erbschafts- und Schenkungssteuerrechnungen mit einem neuen EDV-Programm | |
| 2.02.13 | EDV-Veranlagungsprogramm für die Anwendung bei den Unternehmenssteuern weiterentwickeln |
| Programmpunkt Nr. 2.03 | Gemeinden |
| Übersicht
Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden im Steuerbereich soll optimiert werden. Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Zählung mit Hilfe elektronischer Register und der Auslagerung einzelner Aufgaben im Rahmen der eidgenössischen Volkszählung 2000. Mit der Änderung der Trägerschaft im neuen Bildungsgesetz wird die Neuverteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden abgeschlossen und damit die Finanzausstattung unter den Gemeinden stark verändert, so dass der heutige Finanzausgleich angepasst werden muss. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden | 2.03.01 | Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen für die Organisation der Steuerveranlagung bei der einjährigen Veranlagungsperiode |
| 2.03.03 | Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden, speziell bei der Bearbeitung von Einsprachen Einsprachenmanagement ausbauen und Beteiligung der Gemeinden bei der Erledigung von Einsprachen überprüfen |
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| Sicherstellung der Finanzausstattung der Gemeinden | 2.03.04 | Anpassung des Finanzausgleichs nach Änderung der Schulträgerschaft im neuen Bildungsgesetz |
| Organisation und Koordination des Asylwesens und Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von Personen im Bereich Asylrecht/Flüchtlinge | 2.03.05 | Fachgerechte Beratung der Gemeinden und der Betroffenen und Sicherstellen des Informationsflusses zwischen Bund, Kanton und Gemeinden |
| 2.03.06 | Überwachung der Kosten und Steuerung der Finanzierung im Kanton und in den Gemeinden |
| Programmpunkt Nr. 2.04 | Statistik |
| Übersicht
Bei der eidgenössischen Volkszählung 2000 können die Gemeinden die Zählung mit Hilfe elektronischer Register durchführen und einzelne Aufgaben auslagern; der Kanton ist dabei zuständig für die Koordination mit dem Bund. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Erhebung von guten Basisdaten für Entscheide und Planung anlässlich der Koordination Eidg. Volkszählung 2000 | 2.04.01 | Koordination mit Bund. |
| Programmpunkt Nr. 2.05 | Schwerpunkt Personalwesen |
| Übersicht
Neben der Umsetzung der Revision des Besoldungswesens wird die Hauptaufgabe in der Konsolidierung einer einheitlichen Personalarbeit im neuen dezentralen System und der Verfolgung strategischer Ziele sein. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Faires, aktuelles und flexibles Lohnwesen | 2.05.01 | Vorbereitung von Umsetzungsarbeiten |
| 2.05.12 | Implementierung eines einheitlichen Administrationssystems für die Verwaltung, Lehrerschaft und Gerichte | |
| Sicherstellen der konsequenten einheitlichen Anwendung des Personalrechtes | 2.05.02 | Personalrechtliche Grundlagen inkl. Lohnsystem im allg. Fort- und Weiterbildungsangebot, in Führungsseminaren und in spez. Veranstaltungen für besondere Personengruppe |
| 2.05.02 | Schaffung einer transparenten Basis für die Anstellung von Personen im internen und externen Sozialstellenplan | |
| 2.05.02 | Überarbeitung der Wegleitung zur dezentralen Personalarbeit, Broschüre "Arbeitsrechtliche Bestimmungen" | |
| 2.05.02 | Umsetzung der rev. Arbeitszeitverordnung mittels Schulung und Kommentar | |
| Optimale Abwicklung des dezentralisierten Personalwesens | 2.05.05 | Inbetriebnahme des neuen Informatiksystems Teil «Personalinformationen» und Vorbereitung des Teils «Lohn» |
| Personalentwicklung | 2.05.06 | Definition und Erarbeitung von Veranstaltungen betr Sozial- und Team-Kompetenz im Hinblick auf ein mehrjähriges Angebot |
| 2.05.07 | Entwicklung von individuellen Veranstaltungen zu ausgewählten, aktuellen Themen für interne Kunden/-innen | |
| 2.05.08 | Gezielte Beratung der Anstellungsbehörden | |
| 2.05.09 | Koordination der Schulung mit den Spitalbetrieben | |
| Gestalten transparenter und durchlässiger Entwicklungschancen und Verbessern der internen Kaderrekrutierung | 2.05.10 | Schaffung eines Pools von Personen, die die angestammte Tätigkeit aufgeben wollen |
| 2.05.11 | EDV-gestützte Abklärung der Fähigkeits- und Wirkungspotentiale | |
| Kantonale Verwaltung und Gerichte als Arbeitgebende vermehrt ins Bewusstsein der Bevölkerung bringen | 2.05.13 | Einheitlicher Auftritt bei der Personalrekrutierung; Publikationen, Internet usw. |
| 2.05.14 | Präsentation der Tätigkeitspalette und der Entwicklungsmöglichkeiten bei Veranstaltungen und bei Schulen; Fachhochschulen und Universitäten sowie Fachgremien usw. | |
| 2.05.15 | Aktive Bearbeitung des internen und externen Bewerber / innenmarktes |
| Programmpunkt Nr. 2.06 | Gleichstellung von Frau und Mann |
| Übersicht
Das im Regierungsprogramm 95-99 vorgenommene Ziel, den Kanton Basel-Landschaft in die Spitzengruppe der Kantone zu bringen, ist erst zum Teil gelungen. Zukünftige Schwerpunkte werden die Konkretisierung der Zielsetzungen 95-99 für den Kanton in seiner Funktion als vorbildhafter, grosser Arbeitgeber sein wie auch der Vollzug der Massnahmen nach dem Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz in allen Direktionen. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Erreichen einer Spitzengruppe unter den Kantonen bezüglich der Gleichstellung von Frau und Mann | 2.06.09 | Geschlechtergerechte Realisierung der Teilrevision Besoldungswesen |
| 2.06.10 | Behandlung der politischen Vorstösse zum Mutterschaftsschutz | |
| 2.06.03 | Berücksichtigung der Perspektive der Frauen mit Schwerpunkt Fort- und Führungsausbildung | |
| 2.06.03 | Gleichstellungsförderliches MAG 2000/1 | |
| Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und Frauen | 2.06.04 | Begleitung der Impulsprogramme «Chance» und «Qualifikation» |
| 2.06.05 | Weiterführung der Informationskampagne 16+ der Schweiz. Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten | |
| 2.06.05 | Etablierung der Kurse "Mädchen werden Informatikerinnen" | |
| Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle | 2.06.06 | Beschaffung von Grundlagen (Vgl. EKD 6.01.04 und 6.01.05) |
| 2.06.07 | Sensibilisierungskampagne | |
| Signifikante Verminderung von Gewalt im häuslichen Bereich | 2.06.08 | Unterstützung des Projekts "Gegen häusliche Gewalt" |
| Programmpunkt Nr. 2.07 | Informatik |
| Übersicht
Die Informatik spielt in vielen Bereichen der Verwaltungstätigkeit eine wichtige Rolle bei der effizienten Umsetzung der primären Ziele. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Vermeiden von Störungen der Verwaltungstätigkeit durch Millenniumsprobleme | 2.07.01 | Beheben noch auftretender Probleme im Jahr 2000 mit erster Priorität |
| Laufende Anpassung des Dienstleistungsangebots des Amts für Informatik [AfI] an die Bedürfnisse der Verwaltung | 2.07.02 | Abschlüsse von Service Level Agreements in ausgewählten Bereichen |
| 2.07.03 | Erste Dienstleistungsangebote AfI auch an Gemeinden, verwaltungsnahe Betriebe und an andere Kantone oder Interessengruppen von Kantonen | |
| 2.07.04 | Erstellen eines Konzepts für ein multimediataugliches Kantonsnetz mit Prüfung der Integration der Telefonie | |
| 2.07.05 | Bevorzugter Einsatz der Internettechnik und Erweiterung des Internetangebots |
| Programmpunkt Nr. 2.08 | Sozialhilfe |
| Übersicht
Der Entwurf zu einem neuen Sozialhilfegesetz wird voraussichtlich im Jahr 2000 vom Landrat verabschiedet und soll im Januar 2001 in Kraft treten. Im Hinblick auf den Vollzug des neuen Gesetzes sind verschiedene Verordnungen auszuarbeiten und die praktische Umsetzung zu planen, vorzubereiten und durchzuführen. Das Fürsorgeamt wird ein vorläufiges Konzept zur Datenerhebung im Hinblick auf eine Sozialhilfestatistik erarbeiten und umsetzen. Längerfristig wird eine Lösung in Zusammenarbeit mit dem Bund angestrebt. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Fertigstellung und Vorbereitung des Vollzugs des Sozialhilfegesetzes | 2.08.01 | Sozialhilfegesetz Vorlage an Landrat |
| 2.08.02 | Erarbeitung von Verordnungen und Richtlinien als Vollzugsvorbereitung, insbesondere Verordnung über die Sozialhilfeunterstützungen und die Alimentensicherung, Verordnung über die Alkohol- und Drogentherapien, Heimverordnung | |
| Verbesserte Transparenz und Präventionsmöglichkeiten im Sozialhilfebereich | 2.08.03 | Erarbeitung und Durchführung eines Konzeptes zur Eruierung, Auswertung und Publikation von statistischen Daten und Zahlen über die Entwicklung auf dem Gebiet der Sozialhilfe |
| Programmpunkt Nr. 2.09 | Luftverkehr |
| Übersicht
Die Entwicklung des Landesflughafens «EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg» soll entsprechend den Anforderungen des Wirtschaftsstandorts und Lebensraums Nordwestschweiz resp. Oberrhein gefördert werden. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Ausbau des Flughafens entsprechend den Anforderungen des Wirtschaftsstandorts | 2.09.01 | Freigabe der Finanzierungsbeiträge gemäss Baufortschritt |
| Unterstützung bei der Wahrnehmung und Umsetzung berechtigter Umweltanliegen | 2.09.02 | Entsprechende Mitwirkung der Delegierten des Kantons Basel-Landschaft im Verwaltungsrat (Vgl. BUD 4.01.05 und 4.01.06) |
| Programmpunkt Nr. 2.10 | Gesetzgebung |
| Übersicht
Die rechtlichen Grundlagen von verschiedenen selbständigen Anstalten müssen den Bedürfnissen der Zeit und der aktuellen Bundesgesetzgebung entsprechend angepasst werden. Die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung der politischen Parteien durch die öffentliche Hand ist zu prüfen. |
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| Ziele | Massnahmen | |
| Anpassung der Statuten der Kantonalbank | 2.10.01 | Anpassungen hinsichtlich Organisation und Zuständigkeiten Vorlage an den Landrat |
| Unterstützung der politischen Parteien | 2.10.08 | Schaffung der gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung der politischen Parteien durch die öffentliche Hand Vorlage an den Landrat |