1999-215
Landrat / Parlament
Motion der FDP-Fraktion: Alters- und Pflegeheimdekret - § 12 Finanzielle Leistungskraft (Änderung der bisherigen Regelung bei der Berechnung der finanziellen Leistungskraft)
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: FDP-Fraktion
Eingereicht: 28. Oktober 1999
Nr.: 1999-215
Am 24. Juni 1999 hat der Landrat die Änderung des Alters- und Pflegeheim-Dekrets verabschiedet und dabei mit § 12, b, für die Berechnung der finanziellen Leistungskraft eine Neuregelung der Bewertung von nicht selbstbewohnten Liegenschaften gutgeheissen.
Wurde bisher bei der Berechnung der finanziellen Leistungskraft der Vermögenswert nach der Steuertaxation (Katasterwert) einer nicht selbst bewohnten Liegenschaft herbeigezogen, so wird dieser mit der Neuregelung bis drei Jahre nach Heimeintritt auch weiterhin zur Anrechnung gebracht. Nach dem dritten Jahr jedoch wird er in einem Schritt auf den Verkehrswert angehoben.
Diese Neuerung war zwar bereits in der Vernehmlassungsvorlage, aber es wurde darauf nicht speziell aufmerksam gemacht. Allerdings war sie dann auf Seite 2 der Landratsvorlage (1999/96) erwähnt.
An einem Beispiel aus der Praxis sollen die konkreten Auswirkungen dargestellt werden:
Im Falle einer alleinstehenden Person im Pflegeheim mit einer Liegenschaft, deren Katasterwert Fr. 75'000 ist, die Hypo-Schuld Fr. 40'000 beträgt, und überdies ein Kapital von Fr. 10'000 vorhanden ist, beträgt nach der bisherigen Regelung die Eigenleistung Fr. 33300. Nach drei Jahren wird der Katasterwert auf den Verkehrswert von Fr. 300'000 angehoben, was die Eigenleistung - trotz des erhöhten Vermögensfreibetrags - von einem Jahr auf das nächste auf Fr. 50'300 steigert.
Wir fordern daher den Regierungsrat auf
Dem Landrat eine Vorlage über eine Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes zu unterbreiten, wonach die Neuregelung bei der Berechnung der finanziellen Leistungskraft (Anhebung des Katasterwertes nach drei Jahren auf den Verkehrswert), zugunsten der Regelung wie bisher (Anrechnung des Katasterwertes) aufgehoben werden soll.
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