1999-218

Landrat / Parlament


Motion von Dieter Völlmin: Für vernünftigere und durchsetzbare Nutzungsbestimmungen für Wintergärten



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Dieter Völlmin, SVP Lausen (Engel, Gerber, Grollimund, Krähenbühl J., Moll, Ritter, Rytz, Schäublin, Steiner, Wegmüller, Wullschleger, Weller, Tanner, Zoller, Baumann, Bachmann, Bognar, Franz, Rohrbach (19))

Eingereicht: 28. Oktober 1999


Nr.: 1999-218




Im an sich begrüssenswerten Interesse, eine dichtere Bebauung zu ermöglichen und den haushälterischen Umgang mit dem Boden zu fördern, hat offenbar die Baudirektion vor Jahren den Gemeinden empfohlen, ihre Zonenvorschriften so zu ändern, dass unbeheizte Wintergärten nicht zur Nutzung zählen. Eine grosse Zahl von Gemeinden ist dieser Empfehlung gefolgt.

Was gut gemeint war, hat sich in der Praxis nicht bewährt. Die Lockerung hat zu verbreitetem Missbrauch und Energieverschwendung geführt: Es ist bekannt, dass nicht nur in Einzelfällen im Boden von Wintergärten Heizschlangen eingebaut werden, die bei der Abnahme durch das Bauinspektorat nicht sichtbar sind. Oder es werden Steckdosen angebracht und die Käufer solcher Wohnungen werden mehr oder weniger diskret darüber informiert, dass sich der Raum mit einem "Elektroöfeli" bequem heizen lasse. Selbstverständlich müssen bei diesen Räumen die Isolationsvorschriften nicht eingehalten werden, da es sich offiziell ja um unbeheizte Räume handelt. Der Missbrauch ist verbreitet, bekannt und toleriert, weil die Vorschriften schlicht nicht durchsetzbar sind. Die kommunalen Bauverwalter müssen quasi mit gesenktem Kopf durch die Wintergartenquartiere spazieren.


Darüber hinaus ist die Regelung teilweise widersinnig: Wer einen offenen Sitzplatz hat mit einem Cheminée, muss dieses Cheminée entfernen, wenn er den Sitzplatz ummauern und decken will und keine Nutzungsreserven hat. Er darf zwar draussen die Umgebung des Sitzplatzes aufwärmen, nicht aber den Wintergarten. Das ist nur schwer zu verstehen und lädt geradezu zu Missbrauch ein.


Ohne Übertreibung kann gesagt werden, dass diese Bestimmungen genau das Gegenteil jeder vernünftigen Energiepolitik bewirken. Das Bedürfnis nach haushälterischem Umgang mit dem Boden und erschwinglichem Bauland ist unbestritten. Dieses Ziel sollte aber nicht mit untauglichen Instrumenten verfolgt werden, welche zudem den ehrlichen Bauherrn bestrafen und Missbrauch belohnen. Anzustreben ist vielmehr eine vernünftige Erhöhung der zulässigen Nutzung.


Angesichts des kürzlich in Kraft getretenen Baugesetzes stehen in mehreren Gemeinden Revisionen des Zonenreglements bevor.


Ich bitte deshalb den Regierungsrat


die Gemeinden aufzufordern, im Rahmen der Revision von Zonenvorschriften die Nutzungsbestimmungen so zu lockern, dass auf den Ausschluss von unbeheizten Wintergärten bei der Berechnung der Nutzung verzichtet werden kann.


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