1999-223
Landrat / Parlament
Interpellation von Paul Schär: "Gefährden die SBB die Dienstleistung im Regionalverkehr? / Informationsmanko!?"
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Paul Schär, FDP
Eingereicht: 28. Oktober 1999
Nr.: 1999-223
1. Ausgangslage
Aus der Presse ist u.a. zu entnehmen, dass die SBB im Mai 2000 das neue Zentralstellwerk in Basel in Betrieb nehmen. Nach und nach übernimmt das neue Stellwerk Aufgaben, die heute von den Fahrdienstleitern in den Bahnhöfen erledigt werden. Ab diesem Zeitpunkt wird der Betrieb der Bahnhöfe Laufen und Grellingen fern gesteuert. Im März 2001 folgen die Stationen Aesch, Frenkendorf/Füllinsdorf, Liestal, Muttenz und Lausen. In Münchenstein sind Umbauten nötig, damit die Züge gefahrlos erreicht werden können. Die Fernsteuerung erfolgt dort voraussichtlich 2005, in Sissach erst 2006. Zwingen soll ein regionales Zentrum des Güterverkehrs werden. Die Automatisierung der SBB-Strecken hat einen Arbeitsplatzabbau zur Folge.
2. Problem
Die verschiedenen Presseberichte haben verständlicherweise bei Kundinnen und Kunden, bei Gemeinden und SBB-Angestellten ein Unbehagen ausgelöst. Eine klare Information von seiten der Regierung tut Not.
3. Fragen an den Regierungsrat
In Anbetracht der Ausgangslage und der geschilderten Problematik bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1. in Bezug auf den Leistungsauftrag
Entsprechen die geplanten Massnahmen der SBB dem bevorstehenden neuen Leistungsauftrag des Regierungsrates?
2. in Bezug auf die Dienstleistung
Wie wirken sich die geplanten Massnahmen auf die Dienstleistung in den Bereichen Personenverkehr und Güterverkehr aus? Trifft es zu, dass Zwingen zu einem regionalen Zentrum des Kehrichttransportes ausgewählt wurde?
3. in Bezug auf die Gemeinden
Welche Gemeinden werden direkt resp. indirekt betroffen?
4. in Bezug auf die Kosten
Resultieren für den Kanton und die Gemeinden aufgrund der Massnahmen Mehrkosten?
5. in Bezug auf die Infrastruktur
Verfügt die Regierung über Kenntnisse betreffend durch die SBB nicht mehr benötigte Areale resp. Räumlichkeiten?
6. in Bezug auf Personelles
Über wieviele Arbeitsplätze verfügt die SBB im Kanton BL? Wie wird der Arbeitsplatzabbau beziffert? Bestehen von seiten der Regierung vorbehaltene Entschlüsse für flankierende Massnahmen? Welche?
Für eine möglichst baldige Beantwortung der Fragen danke ich zum voraus bestens.
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