1999-226
Landrat / Parlament
Schriftliche Anfrage von Margrit Blatter: Qualitätskontrollen bei Ökologischen Ausgleichszahlungen in der Landwirtschaft
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Margrit Blatter, SD
Eingereicht: 28. Oktober 1999
Nr.: 1999-226
In der Landwirtschaft werden durch den Bund und die Kantone statt der umstrittenen Preissubventionen, zunehmend ökologische Ausgleichszahlungen geleistet. So für ökologische Ausgleichsflächen, beim biologischen Landbau und der integrierten Produktion, der Freilandhaltung von Nutztieren und einer tierfreundlichen Stallhaltung.
Aufgrund des hohen finanziellen Aufwands stellen sich aber vermehrt auch Fragen nach dem tatsächlichen Oeko-Nutzen dieser staatlichen Abgeltungsbeiträge! So bei der Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Bodenstrukturen infolge IP-Produktionsformen, bei der Förderung der Artenvielfalt durch unterschiedlich intensive Formen beim Ackerbau usw..
In Fachkreisen wird nun darauf hingewiesen, dass eine notwendige ökologische Nachhaltigkeit nur mittels Bio-Landbau möglich sei, die Biobetriebe bei den Ausgleichszahlungen im Vergleich zu den IP-Betrieben aber nur unwesentlich finanziell besser gestellt seien. Dies obwohl der Aufwand für Bio-Betriebe grösser und der Ertrag weniger rentabel sei. Bei den ökologischen Ausgleichsflächen bestehe zudem eine Mehrheit aus Landwirtschaftsland, wo für die Landwirtschaft ohnehin nicht viel zu holen und ein Fördern der ökologischen Artenvielfalt wenig bis gar nicht möglich sei. Bei der finanziellen Abgeltung von Hochstamm-Feldobstbäumen genügen gesamtschweizerisch zwei Drittel nicht den naturschützerischen Ansprüchen, indem sie etwa inmitten von intensiv genutztem Land Stehen und für Vögel, Fledermäuse und Insekten keinen geeigneten Lebensraum mehr bieten (Buwal-Studie).
Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.) Wo steht im gesamtschweizerischen Trend die Baselbieter Landwirtschaft bezüglich der Umstellung auf Bio-Produktion und beim Schutz und der Förderung der Artenvielfalt durch einen nachhaltigen Ackerbau?
2.) Mit weichen Massnahmen werden im Baselbiet die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft durch verstärkte Umstellung bzw. Förderung von Bio-Betrieben unterstützt und mit welchem Erfolgen?
3.) Wieweit werden im Baselbiet bei der finanziellen Förderung von Hochstamm-Feldobstbäumen auch naturschützerische Ansprüche mitberücksichtigt?
4.) In welchem Rahmen und mit weichen finanziellen Möglichkeiten werden Revitalisierungsprojekte in der Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Natur- und VogelschutzschutzOrganisationen wahrgenommen, so bei der Förderung freier Naturflächen zum Beispiel für Feldhasen oder der Heckenförderung für gefährdete Vogelarten usw.?
5.) Wo sieht der Regierungsrat noch einen verstärkten Handlungsbedarf auch im Sinne der nachhaltigen Förderung der Landwirtschaft für den Natur- und Vogelschutz im Baselbiet?
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