1999-226 (1)

Landrat / Parlament || Vorlage 1999-226 vom 21. Dezember 1999


Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 1999/226 von Margrit Blatter: Qualitätskontrollen bei ökologischen Ausgleichszahlungen in der Landwirtschaft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Am 28. Oktober stellte Margrit Blatter die Schriftliche Anfrage 99/226 betreffend Qualitätskontrollen bei ökologischen Ausgleichszahlungen in der Landwirtschaft mit folgendem Wortlaut:

In der Landwirtschaft werden durch den Bund und die Kantone statt der umstrittenen Preissubventionen, zunehmend ökologische Ausgleichszahlungen geleistet. So für ökologische Ausgleichsflächen, beim biologischen Landbau und der integrierten Produktion, der Freilandhaltung von Nutztieren und einer tierfreundlichen Stallhaltung.


Aufgrund des hohen finanziellen Aufwands stellen sich aber vermehrt auch Fragen nach dem tatsächlichen Oeko-Nutzen dieser staatlichen Abgeltungsbeiträge! So bei der Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Bodenstrukturen infolge IP-Produktionsformen, bei der Förderung der Artenvielfalt durch unterschiedlich intensive Formen beim Ackerbau usw..


In Fachkreisen wird nun darauf hingewiesen, dass eine notwendige ökologische Nachhaltigkeit nur mittels Bio-Landbau möglich sei, die Biobetriebe bei den Ausgleichszahlungen im Vergleich zu den IP-Betrieben aber nur unwesentlich finanziell besser gestellt seien. Dies obwohl der Aufwand für Bio-Betriebe grösser und der Ertrag weniger rentabel sei. Bei den ökologischen Ausgleichsflächen bestehe zudem eine Mehrheit aus Landwirtschaftsland, wo für die Landwirtschaft ohnehin nicht viel zu holen und ein Fördern der ökologischen Artenvielfalt wenig bis gar nicht möglich sei. Bei der finanziellen Abgeltung von Hochstamm-Feldobstbäumen genügen gesamtschweizerisch zwei Drittel nicht den naturschützerischen Ansprüchen, indem sie etwa inmitten von intensiv genutztem Land stehen und für Vögel, Fledermäuse und Insekten keinen geeigneten Lebensraum mehr bieten (Buwal-Studie).


Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:


1.) Wo steht im gesamtschweizerischen Trend die Baselbieter Landwirtschaft bezüglich der Umstellung auf Bio-Produktion und beim Schutz und der Förderung der Artenvielfalt durch einen nachhaltigen Ackerbau?


2.) Mit welchen Massnahmen werden im Baselbiet die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft durch verstärkte Umstellung bzw. Förderung von Bio-Betrieben unterstützt und mit welchen Erfolgen?


3.) Wieweit werden im Baselbiet bei der finanziellen Förderung von Hochstamm-Feldobstbäumen auch naturschützerische Ansprüche mitberücksichtigt?


4.) In welchem Rahmen und mit welchen finanziellen Möglichkeiten werden Revitalisierungsprojekte in der Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Natur- und Vogelschutz-Organisationen wahrgenommen, so bei der Förderung freier Naturflächen zum Beispiel für Feldhasen oder der Heckenförderung für gefährdete Vogelarten usw.?


5.) Wo sieht der Regierungsrat noch einen verstärkten Handlungsbedarf auch im Sinne der nachhaltigen Förderung der Landwirtschaft für den Natur und Vogelschutz im Baselbiet?




Antworten


Frage 1


1998 betrug der Anteil Biobetriebe im Baselbiet 11% aller Betriebe. Der Durchschnitt der Schweiz lag bei 7%. Im Vergleich der Kantone steht der Kanton Basel-Landschaft damit an 5. Stelle. Bezüglich Schutz und Förderung der Artenvielfalt durch einen nachhaltigen Ackerbau steht unser Kanton an 1. Stelle, da über 90% der Getreidefläche unter vollständigem Verzicht des Einsatzes von Wachstumsregulatoren, Fungiziden und Insektiziden bewirtschaftet werden (sog. Extensoproduktion). Hinzu kommt, dass das Baselbiet gemessen an der Ackerfläche den höchsten Anteil an Buntbrachen aufweist (= mehrjähriger, mit einheimischen Wildkräutern angesäter Streifen, welcher die Artenvielfalt fördert).



Frage 2


Das Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft vom 27. Februar 1999 (SGS 780) gibt dem Kanton die Möglichkeit, Beiträge an die Einführung des biologischen Landbaues zu zahlen. Der Regierungsrat hat diese Ermächtigung in der Verordnung vom 24. Dezember 1991 über den Umweltschutz (SGS 780.11), §§ 29 bis 32, umgesetzt. Demzufolge erhalten Landwirtschaftsbetriebe, die auf den biologischen Landbau umstellen, während drei Jahren Beiträge.


Bisher wurden die folgenden Beträge ausgezahlt.


1 Aus dem Lotteriefonds, da noch keine Rechtsgrundlage existierte.

2 Es sind nur die Betriebe gezählt, die die Umstellung abgeschlossen haben. Es haben jeweils auch jene Betriebe Beiträge erhalten, die die Umstellung erst begonnen hatten.


Es stellen immer weniger Betriebe um. Einerseits schwindet das Vertrauen in den Biomarkt, d.h. die Landwirte haben Angst, dass sie ihre Produkte nicht mehr verkaufen können. Andererseits bildet im Baselbiet der Kirschenanbau einen besonderen Hemmfaktor. Verschiedene Krankheiten und Schädlinge können mit den Mitteln des Biolandbaues nur schwer bekämpft werden. Der Kanton unterstützt das Forschungsinstitut für biologischen Landbau in Frick deshalb mit namhaften Beiträgen, um die Pflegemethoden für die Kirschbäume zu verbessern.




Frage 3


Der Bund unterstützt Hochstammfeldobstbäume mit einem Beitrag von 15 Franken pro Baum, ohne besondere naturschützerische Ansprüche zu berücksichtigen. Der Kanton fördert Hochstammstreuobstbestände mit strengen naturschützerischen Auflagen bezüglich Bewirtschaftung. Er stützt sich dabei auf die Verordnung vom 8. Februar 1994 über die Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone (SGS 790.50).


Beitragsberechtigt sind:
- Kern-, Steinobst- und Nussbäume mit einer Stammhöhe von mindestens 1,6 m.
- Die Fläche beträgt mindestens 100 a und die Baumdichte mindestens 30 Bäume/ha
- Bäume in Obstanlagen (mehr als 1 Baum/a) erhalten keine Beträge.


Bewirtschaftungsauflagen:
- Kein chemischer Pflanzenschutz vom 1.4. - 1.6. (Hauptbrutzeit der Vögel)
- Die erste Nutzung erfolgt frühestens am 15. Mai (Talzonen unter 350 m: 5. Mai)


Beiträge (pro Baum und Jahr)

Derzeit sind im Kanton rund 16'000 Hochstamm-Obstbäume mittels Naturschutz-Vertrag zwischen Landwirtschaftbetrieb und Kanton geschützt (Stand 1998). Dies entspricht einer ungefähren Fläche von 160 Hektaren.




Frage 4


Mit der erwähnten Verordnung über die Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone besitzt der Kanton ein Instrument, welches generell die Förderung freier Naturflächen ermöglicht. So wurden über 30 Hektaren Buntbrachen angelegt (wertvolle Flächen für Feldhasen und Bodenbrüter) und 50 Hektaren Hecken unter Vertrag genommen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vogelwarte in Sempach, welche ein Förderprogramm für den Feldhasen lanciert hat. Der Kanton Basel-Landschaft ist mit 3 Gebieten (Aesch-Reinach-Therwil, Laufen und Wenslingen-Oltingen) beteiligt.


Am 15. April 1999 hat der Landrat einen Verpflichtungskredit von knapp 15,5 Mio. Franken für eine neue Vollzugsperiode 1999 bis 2003 zur Schaffung und Erhaltung von naturschützerisch hochwertigen ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone bewilligt. Ziel ist es, damit den Anteil vertraglich geschützter Naturschutzflächen von derzeit rund 7 % auf 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erhöhen. Neben der Erhaltung bestehender Naturobjekte hat die Aufwertung ökologischer Defizitgebiete mittels neu angelegter Biotopstrukturen Priorität.


Die mit der Umsetzung des Naturschutzprogramms 'Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft' beauftragte 5-köpfige Kommission für ökologischen Ausgleich setzt sich paritätisch aus Vertretern des Naturschutzes und der Landwirtschaft zusammen. Die laufende Koordination mit privaten Naturschutzzielen und -projekten ist durch die obligatorische Vertretung der privaten Naturschutzorganisationen in dieser Kommission gewährleistet.


Der bisherige Erfolg und die künftigen Ziele dieses kantonalen Naturschutzprogramms sind in der im Frühsommer 1999 erschienenen Broschüre '10 Jahre ökologischer Ausgleich im Kanton Basel-Landschaft' eingehend dargestellt. Diese Broschüre wurde u.a. an sämtliche Mitglieder des Landrates versandt.




Frage 5


Die Regierung legte dem Landrat mit Vorlage Nr. 1999/092 vom 20. April 1999 die künftigen konzeptionellen Ziele der kantonalen Naturschutzpolitik wurden vor. Mit Beschluss Nr. 2012 vom 24. Juni 1999 nahm der Landrat namentlich das dazugehörige Massnahmenpaket 2000 - 2004 zur Kenntnis und beauftragte den Regierungsrat, ihm die erforderlichen Einzelvorlagen zu unterbreiten.


Im Bereich der Landwirtschaft heisst das konzeptionelle Ziel: Kontinuität des Naturschutzprogramms 'Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft' und verstärkte Aufwertung ökologischer Defizitgebiete (Anreicherung biotoparmer Gebiete mit naturnahen Lebensräumen auf der Basis des Vertragsnaturschutzes).


Das Etappenziel bis 2003 heisst, wie unter Frage 4 erwähnt, den Anteil vertraglich geschützter Naturschutzflächen von derzeit rund 7 % auf 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erhöhen.


Dabei wird die naturschützerische Wirksamkeit des Programms vorerst anhand botanischer Stichprobenerhebungen überprüft, wobei deutliche Verbesserungen der naturschützerischen Qualität der Vertragsflächen nachgewiesen werden konnten. Eine institutionalisierte Qualitätskontrolle anhand einer breiter gefächerten Indikatorenpalette ist derzeit aus personellen Kapazitätsgründen noch nicht möglich. Gleiches gilt für die gesamtheitliche, laufende Beobachtung und Erfassung des naturschützerisch-ökologischen Gesamtzustandes unserer Landschaft im Sinne eines flächendeckenden Biomonitorings. Beides sind unerlässliche Grundlagen zum periodischen Soll-Ist-Vergleich im Bereich Natur- und Landschaftsschutz (Zieldefinition; Zielerreichungsgrad. Die personelle Erweiterung der Naturschutzfachstelle für diesen Aufgabenbereich ist deshalb auch Gegenstand des bereits erwähnten Massnahmenpakets 2000 - 2004.


Die Wissenschaft postuliert einen Anteil von rund 15 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, welche zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt naturschutzgemäss zu nutzen und zu unterhalten sind. Mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz richtet der Bund seit 1999 seine Agrarpolitik weit stärker als bisher auf die Erfordernisse der Umwelt aus (Stichwort: Ökologischer Leistungsnachweis). Die Wirkungen werden noch zu beurteilen sein. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob nach dem Jahre 2003 ein verstärkter Handlungsbedarf im Bereich 'Naturschutz und Landwirtschaft' in unserem Kanton erforderlich sein wird.




Liestal, 21. Dezember 1999


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Fünfschilling
Der Landschreiber: Mundschin



Back to Top