Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Regionalen Schulabkommen 2000 (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-015 vom 18. Januar 2000


Landratsbeschluss (Entwurf)


Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Regionalen Schulabkommen 2000


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 64 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984, beschliesst:


1. Der vom Regierungsrat beschlossene Beitritt zum Regionalen Schulabkommen vom 8. Juli 1999 der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn und Zürich (RSA 2000) wird unter Vorbehalt der Inkraftsetzung von Ziffer 2 dieses Beschlusses genehmigt.


2. Der Landrat bewilligt für die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem RSA 2000 für den Kanton Basel-Landschaft ergeben werden, für die Jahre ab 2001 als jährlich wiederkehrende Ausgabe 16,44 Mio. Franken, zuzüglich allfälliger Mehraufwendungen entsprechend der Entwicklung der Ausbildungskosten und der Nutzung des Ausbildungsangebots durch Auszubildende mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft.


3. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


4. Es wird Kenntnis genommen, dass aus dem Beitritt zum RSA 2000 jährliche Aufwendungen von 16,44 Mio. Franken und Erträge von 8,86 Mio. entstehen, was im Vergleich zum bisherigen Abkommen einen jährlichen Mehraufwand von Fr. 2,04 Mio. Franken zur Folge hat.


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