Rechte Spalte (unterlegt) = Amtsbericht 1999
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 2000-040 vom 22. Februar 2000
Amtsbericht 1999 des Regierungsrats
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
| Linke Spalte = Jahresprogramm 1999 | Rechte Spalte (unterlegt) = Amtsbericht 1999 |
| 3. FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION | |
| 3.1 Finanzverwaltung | |
| Testen und Ersteinführen einer neuen EDV-Architektur für das Neue Rechnungswesen / Finanzbuchhaltung (Client-Server) in der Finanzdirektion und der Militärverwaltung, Vorbereitung der Breiteneinführung. | Die neue Client-Server-Architektur für das Neue Rechnungswesen ist in der Finanzdirektion und der Militärverwaltung produktiv gesetzt worden. Die weitere Verbreitung von CS/2 auf die Direktionen ist vorbereitet worden. |
| Übernahme der Betriebsrechnung auf die neue Architektur und Beginn der Weiterverbreitung. | Der Finanzbuchhaltung zeitlich nachgelagert ist die Betriebsrechnung für die Finanzdirektion produktiv gesetzt worden. |
| Inbetriebnahme von Teilen der neuen EDV-gestützten Personalverwaltung, Vorbereitung des neuen EDV-Systems für die Lohnadministration. | Das Personalverwaltungssystem läuft produktiv (Vertrags- und Bewerberverwaltung sowie Personalanforderungen). Beim neuen Lohnadministrationssystem ist die Detailspezifikation vorangetrieben worden. Zudem sind Reformen, die die Systemanwendung vereinfachen, realisiert worden (z.B. Vereinfachungen betr. Unfallversicherung und Semesterbeginn der Lehrerverträge). |
| Erlass von systematischen Weisungen für die dezentrale Buchführung der Dienststellen. | Alle Fachregeln sind überprüft worden, dabei sind neue Fachregeln in Kraft gesetzt und bestehende geändert worden. Zudem ist eine Informationsveranstaltung für die buchführenden Personen in der Verwaltung durchgeführt worden. |
| Besonderes | |
| Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV) Für die Umsetzung der WoV ist ein Projektausschuss mit Vertretern aller Direktionen, der Finanzkontrolle und der Landeskanzlei unter der Leitung der Finanzverwaltung eingesetzt worden. Die Umsetzung der Ideen der WoV soll beschleunigt und die Instrumente sollen qualitativ verbessert (z.B. Leistungsaufträge) oder neu bereitgestellt werden (z.B. Leistungsanreizsystem, Umlagen und Verrechnungen, elektronische Verarbeitung). |
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| 3.2 Steuerverwaltung | |
| Weiterführung und Bearbeitung der drei Gesetzesrevisionen: | Die Vorbereitung der Gesetzesvorlagen ist im Berichtsjahr abgeschlossen worden. |
| Einjährige Veranlagungsperiode (Paket 1), inkl. Vorbereitung der Infrastruktur, namentlich Formulare, Hilfsmittel (u.a. Veranlagungshandbuch und ein System von Merkblättern), Dokumentationen und Instruktion der Gemeinden für die einjährige Veranlagungsperiode. | Die neue Steuererklärung für das Übergangsjahr 2001 (Veranlagung 2001A) ist bereit. Ein Merkblatt über die Bemessungslücke ist abgegeben und sehr gut aufgenommen worden. Die Gemeindesteuerämter sind über den Ablauf der Umstellung und die Grundlagen der einjährigen Gegenwartsbemessung instruiert worden. Die Informationen zur Umstellung im Internet finden ein gutes Echo. |
| Anpassungen an das Steuerharmonisierungsgesetz (Paket 2). | Das Paket 2 ist im Auftrag der Regierung nach der Vernehmlassung überarbeitet worden. Aufgrund der politischen Beratungen und der Steuergesetzgebung des Bundes haben diverse Ergänzungen integriert und nachgeliefert werden müssen. |
| Übrige Revisionen (Paket 3) speziell allfällige Vorbereitung und Ausarbeitung einer Vorlage zu Paket 3. | Die Arbeiten am Paket 3 (Familienbesteuerung) wurden abgeschlossen. Die Vernehmlassung erfolgt gemeinsam mit der Vorlage zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. Eine weitere Vorlage (Organisation der Steuerveranlagung, insbesondere Festlegung der Veranlagungsentschädigung) ist vorbereitet und zur Vernehmlassung bereit. |
| Ausbau und Weiterentwicklung der computerunterstützten Steuerveranlagung [COVELA] (Veranlagung aller natürlichen Personen mit COVELA und Vorbereitung der Veranlagung der juristischen Personen mit COVELA zur Einführung ab Jahr 2000, Scanning und Automation). | Das Veranlagungsprogramm COVELA wird neu bei allen natürlichen Personen eingesetzt. Die Tests mit dem automatischen Einlesen (Scanning) sind abgeschlossen. Auch von Hand ausgefüllte Steuererklärungen können nun maschinell erfasst werden. Damit ist die Vorerfassung der Steuererklärungen bei der einjährigen Veranlagung mit gleichem Personalaufwand wie bisher sichergestellt. Der Ausbau der Automation in der Steuerveranlagung mit Hilfe eines Expertensystems befindet sich in der Entwicklungs- und Testphase. |
| Weitere Verbesserungen der Qualität in der Steuerveranlagung und der Dienstleistung an unsere Einwohner im Rahmen der Umsetzung des Leitbildes der Steuerverwaltung, z. B. durch Analyse Workflow Steuerverwaltung mit Massnahmenplan, Einführung der systematischen Qualitätskontrollen bei den Unternehmenssteuern und Überprüfung des Mitteleinsatzes in den Einschätzungsabteilungen, Weiterführung der regelmässigen Qualitätskontrollen und Umsetzung der Ergebnisse; Analyse und Dokumentation der Abläufe im Sinne des Qualitätsmanagementes bei den Abteilungen Verrechnungssteuer und Nach- und Strafsteuern. | Die Analyse des Workflows erfolgte im Rahmen des Projektes COVELA (Automation) für die Eingangserfassung, Datenvorerfassung und Veranlagung. Alle periodischen Steuern werden nun von der Qualitätskontrolle erfasst. Bei den Unternehmenssteuern sind erste Ergebnisse im Jahre 2000 zu erwarten. Bei den unselbständigerwerbenden Steuerpflichtigen ist Mitte 1997 eine verstärkte Triagierung eingeführt worden. Mit Hilfe der Qualitätskontrolle haben die Auswirkungen überprüft und die Triage optimiert werden konnten. Die Qualitätskontrollen sind auch bei den unselbständigerwerbenden Steuerpflichtigen im Berichtsjahr weitergeführt worden. Die Erkenntnisse werden zur optimalen Integration der Automation in die Abläufe der Veranlagung genutzt. |
| Ausarbeitung des Pflichtenheftes und des Konzeptes sowie Bestimmung der technischen Umgebung für eine neue Steuerbezugslösung | Eine neue Steuerbezugslösung ist entscheidungsreif vorbereitet worden. Eine Differenzanalyse mit einem Anbieter für Lösungen, die in mehreren Kantonen angewendet werden, ist zeitgerecht abgeschlossen worden. Die EDV-Kapazitäten sind jedoch so knapp und wegen den Umstellungen auf die einjährige Veranlagung derart beansprucht, dass eine Realisierung vorläufig nicht möglich ist. |
| Stand der Veranlagung und der Buchprüfungen | Die quantitativen Zielsetzungen für das erste Veranlagungsjahr sind erreicht worden (60%). |
| Besonderes
Erbschafts- und Schenkungssteuer Die Initiative «Für eine vernünftige Erbschaftssteuer» verlangt die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen. Der Regierungsrat schlägt als Antwort eine moderate Lösung mit einem Steuerfreibetrag von Fr. 150'000.-- pro Kind vor und hat den entsprechenden Entwurf in Vernehmlassung geschickt. |
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| 3.3 Personalamt | |
| Teilrevision des Personaldekrets (lohnrelevante Bestimmungen); Beratung und Verabschiedung im Landrat. Logistische Vorbereitungen (Personal- und Sachressourcenplanung; Schulung) zur Inkraftsetzung des teilrevidierten Personaldekrets per 1. Januar 2000. | Nach der internen Vernehmlassung des Zwischenergebnisses an der Teilrevision hat die Verarbeitung der Änderungs- und Ergänzungsvorschläge etwas länger als geplant gedauert. Die externe Vernehmlassung ist in den Monaten Juni bis September durchgeführt worden. Mit der Verabschiedung der revidierten Vorlage Anfang 2000 durch den Regierungsrat wird die Inkraftsetzung für das Verwaltungspersonal und die Gerichte auf den 1. Januar 2001 vorgeschlagen werden, für die Lehrpersonen auf den Beginn des Schuljahres 2001/2002. |
| Teilrevision der Verordnungen über die Arbeitszeit, den Auslagenersatz, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. | Die totalrevidierte Fassung über den Auslagenersatz (Spesenverordnung) ist seit dem 1. August 1999 rechtskräftig. Die totalrevidierte Verordnung über die Arbeitszeit wird per 1. Januar 2000 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft gesetzt werden. Die Arbeiten an der teilrevidierten Fassung über die Lohnzahlung bei Krankheit und Unfall haben sich in Folge verschiedener Abklärungen betreffend die Lösung der Lohnzahlung mit einer Taggeldversicherung verzögert; es ist vorgesehen, die revidierte Verordnung per 1. Juli 2000 in Kraft zu setzen. |
| Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Informationskampagne (zusammen mit der Fachstelle für Gleichstellung). | Die Informationskampagne ist mit verschiedenen Beiträgen in den Informationsheften der Verwaltung und der Spitäler sowie einer Broschüre gestartet worden; die Problemstellung wird innerhalb der Führungskurse und mit speziellen Kursen weiter thematisiert (vgl. unten 3.4). |
| Personaladministration: Beginn der Vereinheitlichung der Administration für die Anstellungsbehörden (Verwaltung inkl. Schulen und Gerichte). | Das Personal-, Informations- und Administrationssystem wird ab 1. Januar 2000 bei den dezentralen Personaldiensten mit Ausnahme der Spitäler eingesetzt. |
| 3.4 Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann | |
| Weiterbildung: Konzept zur langfristigen Integration frauenfördernder Massnahmen, Informationsveranstaltungen und Schulungen zum Gleichstellungsgesetz sowie zur Verordnung zum Schutz der sexuellen Integrität auf allen Ebenen der kantonalen Verwaltung. | Unter Mitarbeit der Fachstelle für Gleichstellung (FfG) wird die Dimension «Gleichstellung» in die Führungsausbildung und die Einführungstage für neue Mitarbeiter/-innen ab 2000 eingeführt. Die FfG hat ein weiteres Modul zur Ausbildung betr. Gleichstellungsgesetz erarbeitet und anschliessend entsprechende Schulungen innerhalb (Personalverantwortliche und Führungskräfte) und ausserhalb der Verwaltung (Frauenberatungsstellen) durchgeführt. Es ist eine Informationskampagne zum Schutz der sexuellen Integrität mit Unterlagen an alle Mitarbeiter/-innen des Kantons sowie einer mehrteiligen Artikelfolge in diversen Publikationsorganen von Verwaltung, Schulen und Spitälern durchgeführt worden Daneben sind die kantonalen Vertrauenspersonen gemäss der Verordnung zur sexuellen Integrität in ihre Aufgabe eingeführt, geschult und beraten worden. |
| Öffentlichkeitsarbeit zu Aspekten des Gleichstellungsgesetzes: Das 10jährige Jubiläum der FfG und die Landrats- und Nationalratswahlen geben Anlass zu einem Schwerpunkt im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu Aspekten des Gleichstellungsgesetzes, z.B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Verbreitung und Förderung von gleichstellungsfreundlichen Unterrichtsmitteln und die vermehrte Vertretung von Frauen in den politischen Gremien. | Im Zeichen des 10jährigen Jubiläums der FfG und des 5jährigen des Frauenrats ist medienwirksam der "Baselbieter Frauenfaden ins Jahr 2000 - [email protected]", eine Bestandsaufnahme mit umfassendem Adressteil über Gleichstellungsprojekte, Institutionen und Beratungsangebote herausgegeben worden. Weiter sind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit folgende Aktivitäten durchgeführt worden: Tagung zur familienergänzenden Kinderbetreuung (mit dem Frauenrat), Aktion mit Frauenorganisationen für Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Feier zum 10jährigen Jubiläum der FfG, Verleihung des Chancengleichheitspreises beider Basel (mit Basel-Stadt), Tram- und Bus-Plakatkampagne "Umdenken öffnet Horizonte" (mit Basel-Stadt), 11 Info-Austausch-Veranstaltungen zum "Schwarzen Kaffee" jeweils am 1. Mittwoch im Monat Bei den Landrats- und Nationalratswahlen ist Unterstützung zur Wahl von Frauen geleistet worden. |
| Weitere Massnahmen: Die FfG engagiert sich weiterhin im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen, die im Zusammenhang mit der Stärkung des Wirtschaftsstandortes, dem Lehrstellenbeschluss und von Massnahmen gegen Gewalt im sozialen Nahraum eingesetzt wurden. | Die FfG hat das Präsidium wahrgenommen im Projekt "Gegen häusliche Gewalt" (JPMD). Sie hat gleichstellungsrelevante Aspekte eingebracht in folgenden Arbeits- oder Steuerungsgruppen: Teilrevision Besoldungswesen, Sozialhilfegesetz, Projektgruppe Lehrstellenbeschluss I und II, Projektbegleitung IMPULS-Wirtschaftsförderungsprogramm, Teilprojekt "frauen führen mit know-how", Schul-Projekt "Mädchen werden Informatikerinnen" und Vorprojekt "Migrantinnen zwischen Schule und Beruf". Beim "16+Lehrstellenprojekt" sowie "Von alten Bildern und neuen Tönen. Qualitätsstandards zur Gleichstellung in Lehrmitteln" der Schweiz. Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten hat die FfG mitgearbeitet und für eine regionale Verbreitung gesorgt. |
| Besonderes
Familienergänzende Kinderbetreuung / Mutterschaftsversicherung Die FfG hat die Studie zur "Familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton BL" des Frauenrats fachlich begleitet und im Rahmen eines gender-wissenschaftlichen Praktikums miterarbeitet sowie Vorschläge betr. Mutterschaftsversicherung auf kantonaler Ebene entworfen. |
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| 3.5 Amt für Informatik | |
| Jahr 2000 Tests: Nach Abschluss der Anpassungsarbeiten bei den Programmen müssen noch Systemtests mit dem Host als Gesamtsystem durchgeführt werden, um nicht nur die Lauffähigkeit der einzelnen Applikationen sicherzustellen, sondern die Jahr 2000 Tauglichkeit insgesamt zu beweisen. | Die Tests sind erfolgreich durchgeführt worden und alle vom AfI betriebenen Informatik-Systeme arbeiteten auch nach dem 1.1.2000 ohne nennenswerte Probleme weiter. |
| Produktiver Einsatz einer 4.GL Sprache, um Projekte der Direktionen zu realisieren oder die Direktionsinformatik bei Einführung und Wartung solcher Applikationen zu unterstützen. | Zwei Applikationen haben in den produktiven Betrieb übergeben werden können, ein drittes Projekt ist in Arbeit. |
| Zentrales Drucken und Versand von Dokumenten aus dezentralen Applikationen, die mengenmässig den normalen Umfang der Bürodrucker übersteigen. | Ein erster Grossauftrag für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung und mehrere mittlere Aufträge für Dienststellen und Gemeinden haben erledigt werden können. |
| Einführung von Netware 5, um im Bereich Netzwerk auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben. | Aus Sicherheitsgründen sind alle Installationen der Direktionen auf einen einheitlichen Stand von Netware 4 gebracht worden; es ist auf eine Einführung von Netware 5 verzichtet worden, um die Arbeiten für den Übergang ins Jahr 2000 nicht zu gefährden; die Einführung von Netware 5 wird im Jahr 2000 nachgeholt. |
| Planung und Vorbereitungsarbeiten für eine Erneuerung des Kantonsnetzes aufgrund der von der Fachgruppe Informatik zu definierenden Anforderungen | Es ist eine Vorstudie durchgeführt worden, welche zu folgenden Erkenntnissen geführt hat: Für eine Übergangszeit von ca. 2 Jahren wird das bestehende Netzwerk weiterhin eingesetzt und dessen Leistungsfähigkeit ohne grössere Investitionen erhöht. Für den Betrieb in der darauf folgenden Zeit sind im Jahr 2000 die Grundlagen zum Entscheid für Variante "Outsourcing" resp. Variante "Neubau mit Betrieb durch die kantonale Verwaltung" zu erarbeiten; dabei wird auch die heutige organisatorische Aufteilung zwischen Telefonie und Daten in Anbetracht der zunehmenden Verschmelzung zu hinterfragen sein. |
| 3.6 Direktionsinformatik | |
| Migration der Arbeitsplätze von Windows 3.11 auf NT 4.0: Nachdem 1998 die Vorbereitungen für diese Migration abgeschlossen wurden, werden nun bis Ende Jahr sämtliche Arbeitsplätze der Finanzdirektion und Landeskanzlei auf NT 4.0 umgestellt. | Alle Benutzer/-innen arbeiten mit NT 4.0 und sind umgeschult worden. 3 Windows-3.11-PC ohne Netzanbindung für ältere Applikationen sind bewusst noch nicht abgelöst worden. |
| Durch die stetig wachsende Datenmenge und die Einführung neuer Applikationen und Programme sind einige Server an ihr Leistungslimit gelangt. Diese Server werden durch neue leistungsfähigere Maschinen ersetzt. | Alle geplanten Server haben wie geplant ersetzt werden können. Zusätzlich sind die zwei Novell-Server des Fürsorgeamtes ersetzt worden. |
| Elektronische Archivierung: In der Steuerverwaltung wird als Ablösung für das Archivierungsprogramm («Art») das Produkt «Archea» eingeführt. Auch in der Quellensteuer wird eine neue Applikation eingeführt. | Die Archivierungslösung «Art» ist abgelöst und «Archea» unter Übernahme sämtlicher Daten produktiv gesetzt worden. Die Quellensteuerlösung ist termingerecht eingeführt worden. |
| Computerunterstützte Veranlagung: Das Projekt COVELA wird weiter ausgebaut damit bis Ende Jahr sämtliche Veranlagungen über diese Applikation bearbeitet werden können. Ebenso wird COVELA mit einem Expertensystem und einer Scanninglösung ergänzt. Dies auch im Hinblick auf die Einjährige Veranlagung. | Die Weiterentwicklung von Covela ist für einige Bereiche aufgrund der einjährigen Veranlagung zurückgestellt worden. Im Projekt «Expertensystem» haben sich aufgrund der Komplexität bei der Definition von Regeln Verzögerungen ergeben. Das Scanning von Steuererklärungen ist in Betrieb (vgl. oben 3.2.). |
| Neues Rechnungswesen: Es wird die Client-Server Version eingeführt. Gestartet wird Anfang Jahr mit zwei Mandanten. Danach werden sukzessive weitere Mandanten von der Host-Lösung in die Client-Server Umgebung übernommen. | Die geplanten zwei Mandanten sind in die Client-Server-Applikation migriert und produktiv. Weitere Mandanten werden im Jahr 2000 übergeführt (vgl. oben 3.1.). |
| Backoffice, Betrieb und Unterhalt: In diesen Bereichen sind laufend Ergänzungen notwendig um die zusätzlichen Anforderungen der Benutzer zu erfüllen und den Betrieb und die Sicherheit der neuen Software zu garantieren. Dies bedingt u.a. den laufenden Ausbau des Backups, den Ausbau des Supports und vor allem die Automation von heute noch manuell ausgeführten Routinearbeiten. Z. B. wird in diesem Jahr die Fernwartung der Server realisiert, und die Server werden zukünftig in der Lage sein, auftretende Fehler direkt via Mail oder Pager mitzuteilen. | Nur ein Teil der geplanten Arbeiten hat abgeschlossen werden könne. Die Fernwartung der Server ist realisiert. Die automatische Weiterleitung von Server-Meldungen ist für COVELA, Neuer Rechnungswesen (NRW) und die elektronische Archivierung eingerichtet. Weitere Server folgen im Jahr 2000. Das Backup-System ist laufend erweitert worden, so dass nun alle bestehenden Server integriert sind. |
| 3.7. Besonderes | |
| Kantonalbankgesetz Die Teilrevision des Gesetzes hat die Unterstellung der Basellandschaftliche Kantonalbank unter Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission rechtlich verankert sowie die gesetzlichen Grundlagen für die Auslandaktivitäten der Bank geschaffen und dadurch eine Anpassung der Rechtsgrundlagen an die heutigen Gegebenheiten und den heutigen Geschäftskreis der Bank bewirkt. Sie ist im Landrat verabschiedet und vom Volk gutgeheissen worden. |
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| Statutenrevision bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse Die Einführung des Freizügigkeitsgesetzes hat das ursprüngliche Finanzierungsverfahren der Vorpensionierung so unterlaufen, dass das finanzielle Gleichgewicht der BLPK langfristig nicht mehr hat garantiert werden können, was eine Revision der Statuten zwingend notwendig gemacht hat. Daneben hat die Statutenrevision dem Ziel einer langfristig technisch richtigen Finanzierung der eingegangenen Verpflichtungen gedient, da die Bilanzierung in offener Kasse mit einem Deckungsgrad von weniger als 100% im heutigen politischen und wirtschaftlichen Umfeld nicht mehr gerechtfertigt ist. Das Parlament hat die Revision verabschiedet. |
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| Vorpension Die durch das eidgenössische Freizügigkeitsgesetz und die Gerichtspraxis verlangte Unabhängigkeit einer Vorpensionierung von Dienstalter und Beitragsjahren hat zur obgenannten Teilrevision der Statuten der Pensionskasse geführt. Der Regierungsrat hat - um weiterhin eine attraktive Vorruhestandsregelung zu ermöglichen - dem Parlament eine Kapitalbeteiligung des Arbeitgebers Kanton Basel-Landschaft an den Kosten der Vorpensionierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche dem Personalgesetz unterstehen, beantragt. Der Landrat hat die Vorlage in modifizierter Form verabschiedet. |
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| Krankenkassenprämienverbilligung Aufgrund des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz sind für das Jahr 2000 die Parameter zu überprüfen gewesen. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Richtprämie für Erwachsene neu auf 135 Franken pro Monat festzulegen, dagegen die für Jugendliche auf der bisherigen Höhe zu belassen. Damit wird die für den Kanton Basel-Landschaft errechnete durchschnittliche Prämienerhöhung der Krankenkassen um knapp 4 Prozent kompensiert. Der Landrat hat beschlossen, die Subventionsgrenze auf 4.25 Prozent des steuerbaren Einkommens zu belassen und auch den Vermögensabzug unverändert zu gestalten. Insbesondere als Folge des Steuerharmonisierungsgesetzes wird eine grundlegende Überarbeitung der Krankenkassenprämienverbilligung und damit auch des Gesetzes vorbereitet. |
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| Parteienförderung Gegen Jahresende ist ein Vernehmlassungsverfahren zu einem eines Parteienförderungsgesetzes initiiert worden. Es schlägt finanzielle Beiträge an diejenigen politischen Parteien und Gruppierungen vor, die mindestens zum zweitenmal und in mindestens vier der 12 Wahlkreise an den Landratswahlen teilgenommen haben. Die jährliche Unterstützung an eine Partei beträgt 2 Fr. pro Wählerin und Wähler, die bei der letzten Landratswahl für die Partei gestimmt haben (jährliche Kosten von rund 113'000 Fr.).Der Gesetzesentwurf regelt zudem den gemeinsamen und für die Parteien kostenlosen Versand der Wahlprospekte bei den National- und Ständeratswahlen sowie die Vorstellung der Parteien im staatsbürgerlichen Unterricht in den Schulen. |
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Inhaltsverzeichnis der Vorlage