Bericht Nr. 2000-040 an den Landrat

1. Einleitung


Der Landrat, verpflichtet durch die Kantonsverfassung (§ 67 Abs.1 lit.a), hat den vom Regierungsrat jährlich erarbeiteten Amtsbericht zu genehmigen. Dazu hat er die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und jene der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften teilweise zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen.


Die Geschäftsprüfungskommission übt im Auftrag des Landrates generell und hauptsächlich die parlamentarische Kontrolle über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Staates aus. Insbesondere ist sie aber mit der Überweisung durch das Büro des Landrates beauftragt und zuständig, die bereits erwähnten Berichte zu prüfen.


Mit der Berichterstattung zum Amtsbericht des Regierungsrates bietet sich der GPK die willkommene Gelegenheit, über ihre eigenen Tätigkeiten zu berichten und Rechenschaft abzulegen. Das ist für uns deshalb besonders wichtig, weil unsere Tätigkeiten normalerweise nicht vor grossem Publikum ablaufen. Der bewusste Verzicht auf Publizität ist vertrauensbildend auf Seiten unserer «Kundschaft» und fördert sachbezogene Problemlösungen. Allerdings ist dabei auch festzustellen, dass die GPK-Mitgliedschaft sich wenig eignet, um grosse Politik zu machen. Sparsame Nachrichtenverbreiter können nicht zu Medienlieblingen werden. Trotzdem ist die GPK mit dieser Haltung so gut gefahren, dass keine Aenderung vorgesehen ist.


Was im Vorjahr angekündigt wurde, nämlich dass sich Aufbau, Form und Gestaltung des Amtsberichtes der Regierung wesentlich ändern werden, ist nun eingetreten. Der neue Amtsbericht entspricht weitgehend den Vorstellungen der GPK, die sich den Ausführungen 1.2 - 1.4 der Regierungsvorlage anschliesst. In der neuen Berichtsform hat allerdings die Landeskanzlei ihren angestammten Platz verloren. Sie hat deshalb neu einen «Amtsbericht der Landeskanzlei 1999» veröffentlicht, der - auch ohne gesetzliche Grundlage - dem Landrat zur Kenntnisnahme empfohlen sei.


Der GPK-Alltag hat sich nicht wesentlich verändert. Nach wie vor führt die Kommission auf Grund eines Visitationsplans und eigener Beobachtungen Untersuchungen durch. Zudem geht sie Hinweisen aus dem Parlament, aus Kreisen der Mitarbeiter oder von Dritten nach. Aufgrund dieser Untersuchungen und Abklärungen versucht sie alsdann, die allenfalls festgestellten Mängel, in der Regel in Form von Empfehlungen an die zuständigen Verantwortlichen, zu beheben. Nur in Ausnahmefällen muss sie einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss einbringen.


Für besondere und gezielte Abklärungen stehen der GPK auf Anfrage die Prüfberichte der Finanzkontrolle (FIKO) zur Verfügung. Ueber die durchgeführten Kontrollen werden wir durch die FIKO periodisch orientiert. Zudem steht sie uns für besondere Untersuchungen mit ihrer ganzen Fachkompetenz zur Seite und führt für uns auch direkte Aufträge aus, was eine sehr geschätzte Unterstützung ist.


In der Berichtsperiode musste die GPK keine Sonderkommissionen einsetzen. Im Zusammenhang mit der Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung WoV wurde aber - als Novum - mit der Finanzkommission ein besonderer Arbeitsausschuss gebildet, der zur Zeit mitten in den Arbeiten steht (siehe Vorlage 2000/75).


Die GPK wird in ihren Tätigkeiten vom Parlamentsdienst der Landeskanzlei wertvoll unterstützt. Insbesondere ist die Mitarbeit unserer Protokoll-Sekretärin Marie-Therese Borer gar nicht mehr wegzudenken, deren Arbeitsbereich längst nicht mehr nur in der Protokollführung besteht. Die GPK mit ihren Subkommissionen kann sich heute auf ein kompetentes, leistungsfähiges und hilfsbereites «Einfrau-Sekretariat» stützen und verlassen. Dafür sind wir sehr dankbar. Ferner schätzen wir es sehr, dass uns weiterhin Frau Dr. Catherine Christen-Westenberg als unabhängige juristische Beraterin zur Verfügung stehen kann. Auch ihr sei für die wertvollen Unterstützungen gedankt.


Nachstehend, in den Abschnitten 2 und 3, berichten die Subkommissionen der GPK in geraffter Form über die Schwergewichte ihrer Kontrolltätigkeiten in der Zeit vom 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2000. Die beigefügten Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte dienen dabei lediglich der Orientierung und sind nicht zu beraten.


Im Abschnitt 4, dem eigentlichen Hauptabschnitt gemäss Auftrag, werden die Amtsberichte der Direktionen kommentiert und dazu allfällige Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission abgegeben.


Im Abschnitt 5 sind schliesslich die Bemerkungen zu den von den zuständigen Subkommissionen ebenfalls überprüften Berichten 2000/040-1 und 2000/040-3 bis 2000/040-10 zu finden.



2. Subkommissionen, sonderkommissionen und ihre Mitglieder

Subko I
Finanz- und Kirchendirektion

- Landeskanzlei
- Basellandschaftliche Pensionskasse
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
- Sozialversicherungsanstalt


Bruno Krähenbühl, Präsident
Peter Brunner
Hans Ulrich Jourdan


Subko II
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

Heinz Aebi, Präsident
Hanspeter Ryser
Heidi Tschopp


Subko III
Bau- und Umweltschutzdirektion

- Sicherheitsinspektorat

Roger Moll, Präsident
Hans Jermann
Ruedi Zimmermann


Subko IV
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

- Motorfahrzeugprüfstation
- Gerichte
- Ombudsman
- Rechtspflegekommission


Paul Rohrbach, Präsident
Simone Abt
Dieter Schenk


Subko V
Erziehungs- und Kulturdirektion

- Fachhochschule beider Basel FHBB

Alfred Zimmermann, Präsident
Ruedi Brassel
Esther Gallacchi



Back to Top