Bericht Nr. 2000-040 an den Landrat

3. Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission


3.1 Visitationen


Gemäss Visitationsplan besuchten die Subkommissionen die nachstehend aufgeführten Amtsstellen und berichteten darüber zuhanden der Gesamt-GPK. Mit der Genehmigung dieser Berichte - nach gewalteter Diskussion - wurden sie zu anerkannten Stellungnahmen der GPK.


Subkommission I

Subkommission II



3.2 Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte

Subkommission I
Finanz- und Kirchendirektion, Landeskanzlei


1. Bericht über die Visitation des Kantonalen Personalamts (PA) sowie über das kantonale Personalwesen


1. Grund der Visitation
Der Besuch fand im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogramms statt, wobei die vorgenommene Dezentralisation zum Anlass genommen wurde, das kantonale Personalwesen einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.




3. Empfehlungen an den Regierungsrat


Dem Regierungsrat wird empfohlen




2. Bericht über die Visitation der Abteilung «Erbschafts- und Schenkungssteuer» (E&S) der Steuerverwaltung


1. Grund der Visitation
Der Besuch wurde im Rahmen des Visitationsprogramms 2000/2001 durchgeführt, d.h. ohne besondere Veranlassung


2. Feststellungen

3. Empfehlungen an den Regierungsrat


Dem Regierungsrat wird empfohlen


Subkommission II
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

1. Kantonales Altersheim Liestal (KAL)


1. Organisation und Aufgaben


Das Kantonale Altersheim Liestal (KAL) ist eine Organisationseinheit der Kantonalen Psychiatrischen Dienste (KPD) und wird als Ressort ‹Betagte› geführt. Das KAL hat als kantonale Einrichtung eine wichtige Funktion für Menschen, die in den kommunalen Alters- und Pflegeheimen keine Aufnahme finden oder bereits früher aus psychischen und/oder sozialen Gründen in die Kantonale Psychiatrische Klinik verlegt werden mussten. Das KAL hat vorwiegend die Pflege und Betreuung von körperlich oder seelisch gebrechlichen Betagten zur Aufgabe.


Das KAL wird in der kantonalen Pflegeheimliste mit 110 Betten (40 Vollpflege, 30 Teilpflege und 40 Spitalbedürftige) aufgeführt. Es hat eine Sonderstellung gegenüber den anderen Alters- und Pflegeheimen im Kanton, welche von einzelnen Gemeinden oder von Gemeindeverbänden geführt werden.


Das KAL untersteht wie die Spitäler der kantonalen Spitalaufsichtskommission, welche die kantonalen Krankenanstalten und Institute in ärztlicher, administrativer und baulicher Hinsicht beaufsichtigt.


Die administrativen Belange sowie die Vertretung des Heimes gegenüber Vorgesetzten und politischen Behörden gehören in den Verantwortungsbereich des Verwalters (administrativer Leiter der KPD). Der Verwalter leitet die Geschäftsleitung, welcher auch der Heimleiter, dessen Stellvertreter sowie die Heimärztin angehören.


Der Heimleiter ist zuständig für die operative Führung des KAL, die Personalführung sowie für Pflege und Betreuung. Im KAL gibt es im Gegensatz zu den anderen Spitälern keine spezielle Pflegedienstleitung.


2. Feststellungen

3. Empfehlungen: Keine .


2. Kantonsspital Laufen
Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am Kantonsspital Laufen bildete die Geschäftsprüfungskommission des Landrats des Kantons Basel-Landschaft anlässlich der Sitzung vom 21. Januar 1999 aus ihrer Mitte eine Sonderkommission. Dabei wurde die Subkommission II um vier Mitglieder der GPK erweitert.


Der Bericht der Sonderkommission (vgl. Vorlage 1999/086 vom 16. April 1999) mit insgesamt zehn Empfehlungen an den Regierungsrat wurde am 29. April 1999 vom Landrat zur Kenntnis genommen.


Bei der Behandlung des Berichts gab Regierungsrat Edi Belser namens der Regierung bekannt, dass auch sie von den Empfehlungen der Sonderkommission Kenntnis genommen habe und zeigte sich bereit, diese umzusetzen bzw. seriös zu prüfen.


Im Herbst 1999 beauftragte die Geschäftsprüfungskommission ihre Subkommission II, den Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht der Sonderkommission der GPK zu den Vorkommnissen am Kantonsspital Laufen zu überprüfen und zuhanden des Landrats einen abschliessenden Bericht zu erstellen. Dieser Schlussbericht wird dem Landrat voraussichtlich im 4. Quartal 2000 zugestellt.



Subkommission III
Bau- und Umweltschutzdirektion

1. Besuch beim Lufthygieneamt beider Basel


1. Ausgangslage


Im Rahmen des Visitationsprogrammes der GPK beider Basel wurde das Lufthygieneamt (LHA) fast auf den Tag genau letztmals vor 5 Jahren besucht. U.a. interessierte uns diesmal, wie sich das LHA entwickelt hat.


2. Organisatorisches


Das LHA ist fachlich dem Baudepartement Basel-Stadt und der Bau- und Umweltschutzdirektion unterstellt. Administrativ untersteht das LHA der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft.
Das Jahresprogramm wird jeweils mit der vorgesetzten Direktion resp. dem Departement besprochen und koordiniert.


3. Schlussfolgerungen


Das Amt konnte trotz zunehmender Aufgabenbereiche mit dem vorhandenen Personalbestand auskommen.
Neu ist das Amt u.a. für den Vollzug der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung zuständig.
Seit 1998 arbeitet das LHA mit einem Leistungsauftrag.
Die Qualität der Luft in der Region Basel ist in den letzten Jahren besser geworden.


4. Empfehlungen an den Regierungsrat


Subkommission IV
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

1. Besuch bei der Bezirksschreiberei Sissach/ Grundbuchamt


1. Zweck des Besuches


Der Besuch fand im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogrammes statt. 1994 wurde eine Strukturanalyse der Bezirksschreibereien (BS) durchgeführt. Man hatte damals Kenntnis über grosse Terminprobleme bei der Geschäftsabwicklung. Die Bezirksschreiberei Sissach wurde in der Folge als «Pilot-Schreiberei» bei der Einführung einer Gesamtlösung im Informatikbereich (Projekt GENV3/KAV) ausgewählt.


Der Besuch der GPK SubKo IV hatte u.a. zum Ziel, die Arbeitsbewältigung in der BS Sissach und den Stand und die Umsetzung der EDV-Projekte kennenzulernen.


2. GENV im Grundbuchamt


2.1 Allgemeines
Der Landrat verabschiedete am 22.06.1996 die Vorlage 96/95 betreffend Erneuerung der Informations-Technologie und Einführung einer Gesamtlösung im Informatikbereich (GENV3/KAV) bei den Bezirksschreibereien des Kantons Basel-Landschaft. Das Projekt wird von der landrätlichen Justiz- und Polizeikommission (JPK) begleitet. Die Projektleitung orientierte diese mit Zwischenberichten vom 27.03.1998 und 25.05.1999. Mit der Einführung des elektronischen Grundbuches wurde in Sissach als «Pilotbezirk» begonnen.


2.2 Probleme der Datenerfassung
Für die Datenerfassung wurden 2 Vollstellen befristet auf 4 Jahre bewilligt. Damals ging man von einer durchschnittlichen Erfassungszeit von einem Jahr pro Bezirksschreiberei aus. Es zeigte sich rasch, dass dies nicht möglich war. Dem ersten Zwischenbericht ist zu entnehmen, dass die Projektleitung 8 Vollstellen für die Datenerfassung beantragte, damit die Termine eingehalten werden können. Der grosse Arbeitsanfall ergibt sich aus Mängeln der bisherigen Grundbuchführung und höheren Anforderungen des Programms. Bei der Erfassung der Personendaten zeigte es sich, dass eine vollständige Erhebung der Adressen unverhältnismässig und nicht nachführbar ist, worauf hier Vereinfachungen eingeleitet wurden.


Es wird dargelegt, dass die Mängel im Grundbuch nicht gravierend seien, aber das System verlange eine Bereinigung (z.B. Löschung obsoleter Eintragungen, identische Gegenbuchungen bei Dienstbarkeiten, vollständige Belegshinweise). Die Fehleinschätzung der Erfassungszeiten führte offenbar auch in anderen Kantonen zu ähnlichen Problemen.


2.3 Finanzierung der Zusatzstellen
Für die Finanzierung der Zusatzstellen wurden mehrere Varianten diskutiert. Im Einvernehmen mit der JPK und der FKD wurde bei der Direktion der JPMD eine Anhebung der Grundbuchgebühren im Rahmen der vorgesehenen Spannweiten beantragt, da sich der Mehraufwand in erster Linie aus der Bereinigung der Grundbücher ergibt.


2.4 Stand des Projektes
In Sissach sind 6 Gemeinden erfasst und kontrolliert, 4 weitere Gemeinden ganz erfasst. Für alle übrigen Gemeinden sind die Grundstücke eröffnet. Das Personal des Grundbuchamtes ist für die Ersterfassung ebenfalls geschult, so dass im ganzen Bezirk das Tagesgeschäft elektronisch erfolgen kann.


2.5 Beurteilung der elektronischen Grundbuchführung
Der Leiter des Grundbuchamtes führte aus, dass die Bearbeitung in bezug auf repetitive Eintragungen, Neubegründungen und Bereinigungen bestehender Eintragungen deutlich rascher geworden sei. Aufwendiger sei die Bearbeitung von Personengemeinschaften, weil sie konsequenter zu handhaben ist (Kaskadenbildung).


2.6 Zugriffsrechte und Datensicherung
Für das Projekt wurde ein umfassendes Datenschutzkonzept erarbeitet, an welchem der Datenschutzbeauftragte des Kantons intensiv mitgewirkt hat. Die Zugriffsrechte sind klar geregelt: zuständige Personen, Berechtigungsstufen. Die System- und Softwarebetreuer werden ebenfalls in Pflicht genommen. Alle Daten werden täglich kopiert und die Datenträger werden extern in einem Safe aufbewahrt.


3. Erfahrungen mit KAV (Konkursamtsverwaltung)


Das EDV-Programm für die Konkursamtsverwaltung wurde in der BS Arlesheim als Pilotprojekt getestet. Die generelle Einführung verzögerte sich, da nach dieser Pilotphase eine Weiterentwicklung des Programms gefordert wurde. Eine Erfa-Gruppe, in der alle Konkursämter vertreten sind, trifft sich ein- bis zweimal pro Jahr zum Erfahrungsaustausch und zur Formulierung von Verbesserungen zuhanden des Herstellers. Da zuvor keinerlei Software-Unterstützung im Bereich Konkursamt vorhanden war, wird das Programmsystem von den Anwendern als ein modernes, effizientes Einsatzmittel beurteilt.


4. Feststellungen


Gemäss Aussage des Bezirksschreibers sind die grossen zeitlichen Rückstände weitgehend behoben.


Die an der Befragung beteiligten Personen erwecken den Anschein eines gut eingespielten Arbeitsteams.


Ein Rundgang durch das Grundbuchamt zeigte uns, dass nicht nur dank neuer Arbeitsmittel effizienter und lustvoller gearbeitet wird, sondern dass auch die körperliche Beanspruchung des Personals reduziert wurde (Wegfall der schweren Grundbücher).


Ob die 5-jährige Frist bis zum Abschluss der Datenerfassung eingehalten werden kann, ist nach unserer Einschätzung fraglich. Da aber bei der Datenerfassung zunächst alle Grundstücke einer Gemeinde eröffnet werden, gehen Datenerfassung und Produktivbetrieb ineinander über. Eine geringe Zeitüberschreitung belastet den Produktivbetrieb also kaum.


Die Finanzierung der Zusatzstellen über Gebührenerhöhungen ist zwar pragmatisch, aber es wurde bisher nur die JPK des Landrates informiert. Nach unserer Ansicht sollte dieses Vorgehen nicht Schule machen.


5. Empfehlung an die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion




2. Besuch beim Obergericht des Kantons Basel-Landschaft, Liestal


1. Zweck des Besuches


Der Besuch fand im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogramms statt. Besonders interessierte die Subko, insbesondere auch mit Blick auf die Justizreform, die Frage der Justizverwaltung.


2. Einige Themen, die besprochen wurden


2.1 Kritische Beurteilung der StPO
Der Präsident des Obergerichts wertet die neue Prozessordnung als insgesamt gutes und zeitgemässes Resultat eines langjährigen Entstehungsprozesses. Verschiedene Schwachstellen bestünden noch, so beispielsweise die mit viel Aufwand verbundene Anwaltsvertretung vor dem Statthalter, aber auch die Kompromisslösung in der viel diskutierten Frage nach der Notwendigkeit eines Haftrichters.
Es wurde mit der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion vereinbart, dass das Obergericht Ende Jahr eine Liste der effektiven Mängel (technischer und politischer Natur) der neuen StPO einreicht. Die Weiterbearbeitung erfolgt durch Obergericht und Justiz-, Polizei- und Militärdirektion im Dialog.


2.2 Justizverwaltung heute
Die interne Justizverwaltung wird derzeit durch Gerichtsschreiber/innen bewältigt, die für die verschiedenen Ressorts zuständig sind. Der geschätzte Aufwand für diese Tätigkeit beläuft sich pro Gerichtsschreiber/in auf ca. 20 % des Arbeitspensums, insgesamt auf ca. 100 %.


2.3 Einrichtung einer «Justizverwaltung» im Rahmen der Reform
Auf die Frage nach der Wünschbarkeit eines «Justizverwalters» betont der Präsident des Obergerichts nachdrücklich die verfassungsmässige Unabhängigkeit der Justiz. Wünschenswert sei für die Justiz nicht eine komplette Eigenverwaltung, sondern eine Verwaltung, die einschreitet, wenn die allgemeine Verwaltung der Justiz hinderlich ist, sowie eine Budget- und Personalhoheit der Gerichte. Es ist für die Subko deutlich die Befürchtung spürbar, dass zwischen der Verwaltung und den Gerichten ein Kompetenz- und Prestigegefälle entstehen könnte. Ein Justizverwalter im Sinne eines Managers scheint nicht erwünscht.


2.4 Personalsituation
Die ständigen Personalanträge der Gerichte (nach Massgabe der anfallenden Gerichtsfälle) wirken zwangsläufig unorganisiert. Dies sei jedoch begründet im dünnen Personalplafond, der gerade für den Normalbetrieb ausreiche. Eine Lösung sähe der Obergerichtspräsident darin, dass mehr Richter/innen gewählt würden und der Landrat die Kompetenz zur Wahl von a.o. Präsidien und a.o. Richter/innen mit Anstellung bis zu einem Jahr an das Obergericht delegieren würde.


2.5 Raumproblematik
Die problematische Raumsituation der Gerichte in Liestal ist notorisch und stellt aus der Sicht des Präsidenten des Obergerichts ein Kernproblem dar.
Im August/September nimmt ein neuer Bezirksgerichtspräsident seine Tätigkeit auf, dazu ein/e Gerichtsschreiber/in. Das dritte Strafgerichtspräsidium (Präsident, Schreiber/in, Kanzleiangestellte/r) kommt hinzu. In den nächsten Wochen werden also fünf neue Büros im Gerichtsgebäude benötigt. Die Gerichtssäle sind dauerbelegt. Das Obergericht erhofft sich vom Einsitz in der Kommission für Raumbewirtschaftung (ab Juni 2000) mehr Mitsprache.
Der Präsident des Obergerichts weist darauf hin, dass auch die jetzige Bezirksaufteilung das Problem verschärft. Hätte man in Sissach das Bezirksgericht Oberes Baselbiet eingerichtet, wären dort genügend Büros für Ober- und Verwaltungsgericht in einem Haus verfügbar. Zudem hätte man durch die bessere Auslastung der Bezirksrichter das neue dritte Bezirksgerichtspräsidium (60 %) einsparen können. In Sissach seien auch Ausbauten/Renovationen vorgenommen worden, dies ohne Konsultation des Obergerichts, wie ansonsten üblich.


2.6 Fernmeldeüberwachung und V-Personen
Der Obergerichtspräsident erklärt, dass die Statthalterämter beim Verfahrensgerichtspräsidium die Bewilligung der Fernmeldeüberwachung beantragen. Zum Einsatz kommt die Fernmeldeüberwachung vor allem bei Drogendelikten und organisierten Verbrechen.
Im Bereich des Einsatzes von V-Personen ist die Erarbeitung einer internen Weisung noch im Gang. Beteiligt sind die Statthalterämter, das BUR und das Obergericht. Es handelt sich grundsätzlich um sehr seltene Fälle. Die interne Weisung dürfte bis ca. Ende Jahr verfügbar sein und wird der GPK zugestellt.


3. Feststellungen der GPK


Am Obergericht wird nach unserer Auffassung zielgerichtet und speditiv gearbeitet.


Die Subko bedauert, dass in Liestal ein zusätzliches 60 %-iges Bezirksgerichtspräsidium geschaffen werden musste, obwohl anderweitige Ressourcen vorhanden wären. Wir verspüren die Bereitschaft und das Interesse des Obergerichtspräsidenten, das Gerichtswesen weiter zu verbessern.


Die verschiedenen Mängel und Schwachstellen der Gerichtsorganisation sind dem Regierungsrat bewusst und dieser arbeitet zügig an den zweifellos notwendigen Aenderungen.


4. Empfehlungen an den Regierungsrat


Subkommission V
Erziehungs- und Kulturdirektion

1. Besuch bei der Stabsstelle Bildung vom 26. Oktober 1999


1. Die Aufgaben der Stabsstelle Bildung (SB)


Die SB bearbeitet und koordiniert kantonale Projekte im Schulsektor und Schulversuche. Sie berät den Vorsteher in bildungs- und schulpolitischen Fragen. Sie betreut die interkantonale Schulkoordination und vertritt die Direktion in der Arbeitsgruppe Erziehung und Bildung der Oberrheinkonferenz. Die GPK wollte dem oft gehörten Vorwurf der «Projektitis» nachgehen und liess sich über zwei ausgewählte Projekte informieren: Die teilautonome, geleitete Primarschule Reinach und das Konzept Begabtenförderung.


2. Feststellungen


a. Die Stabsstelle Bildung bearbeitet und begleitet sehr viele Schulprojekte. Sie löst sie zwar nicht selber aus, doch bestimmt sie mit, welche Projekte schliesslich durchgeführt werden. Viele stehen im Zusammenhang mit dem neuen Bildungsgesetz. Der Grund für die Häufung von Projekten liegt letztlich in den gesellschaftlichen Veränderungen und der daraus folgenden Wandlung des Bildungswesens.


b. Nach unserem beschränkten Einblick leistet die SB gute Arbeit. Der Leiter A. Schneebeli ist ausgesprochen problemfreudig und packt die zuweilen unvermeidlichen Konflikte mit Optimismus an. Schul- und Bildungsfragen lösen oft heftige Kontroversen aus, weil sie mit weltanschaulichen Ueberzeugungen verknüpft sind.


c. Bei Schulversuchen werden alle betroffenen Institutionen und Stellen einbezogen, was die Abwicklung kompliziert macht, dafür sind die im Einvernehmen erzielten Ergebnisse schliesslich breit abgestützt.


d. Eine Koordination der kantonalen Schulsysteme ist dringend.


3. Empfehlung an den Regierungsrat




2. Gespräch mit dem Projektleiter des Schulmodells Fraumatt am 19. November 1999


1. Zweck des Gesprächs


Im November 1994 entschied sich das Kollegium des Schulhauses Fraumatt in Liestal, das einen hohen Anteil fremdsprachiger Kinder aufweist, ein eigenes Schulmodell zu entwickeln. Die Hauptziele waren:


1. eine verbesserte Unterstützung der Kinder
2. eine vermehrte Zusammenarbeit der Lehrkräfte.


Ende 1999 wurde der Abbruch der Vorbereitungen für das neue Schulmodell bekanntgegeben. Die Subkommission wollte sich mit den Gründen für das Scheitern befassen.


2. Feststellungen

3. Empfehlungen an den Erziehungs- und Kulturdirektor




3. Besuch beim Gymnasium Liestal am 25. Januar 2000


1. Zweck des Besuches


Das neue Bildungsgesetz sieht als wichtige Neuerung die teilautonome, geleitete Schule vor. Da das Gymnasium Liestal von 1996 bis 1998 ein Pilotprojekt durchgeführt hat und seither nach den Richtlinien der Teilautonomie weiterarbeitet, wollte sich die Subkommission über die gewonnenen Erfahrungen ins Bild setzen.


Gegenstand des Gesprächs waren die drei Hauptthemen Leitbildprozess, Qualitätssicherung und Finanzkompetenz.


2. Feststellungen

3. Empfehlungen an den Regierungsrat




4. Besuch beim Gymnasium Münchenstein vom 22. März 2000 


1. Zweck des Besuchs
Nach dem Besuch beim Gymnasium Liestal, wo der Grundsatz der teilautonomen, geleiteten Schule fast vollständig umgesetzt ist, wollte die Subkommission einen Vergleich anstellen mit einem Gymnasium, das die Teilautonomie erst eingeleitet hat.


2. Feststellungen

3. Empfehlungen an den Regierungsrat


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