Bericht Nr. 2000-040 an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Bericht Nr. 2000-040 an den Landrat |
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3. Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission
3.1 Visitationen
Gemäss Visitationsplan besuchten die Subkommissionen die nachstehend aufgeführten Amtsstellen und berichteten darüber zuhanden der Gesamt-GPK. Mit der Genehmigung dieser Berichte - nach gewalteter Diskussion - wurden sie zu anerkannten Stellungnahmen der GPK.
Subkommission I
| - | Kantonales Personalamt | 26.10.1999 |
| - | Abteilung Erbschafts- und Schenkungssteuer | 07.04.2000 |
| - | Basellandschaftliche Gebäudeversicherung | 05.06.2000 |
| - | Sozialversicherungsanstalt BL | 23.06.2000 |
Subkommission II
| - | Kantonsspital Laufen | 23.11.1999 |
| - | Kantonales Altersheim Liestal (KAL) | 30.11.1999 |
| - | Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) | 21.12.1999 |
| - | Direktionssekretariat, Abteilung Alters- und Pflegeheime | 28.03.2000 |
| - | Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) | 13.06.2000 |
| Subkommission III | ||
| - | Amt für Umweltschutz- und Energie | 01.11.1999 |
| - | Lufthygieneamt beider Basel | 15.11.1999 |
| - | Abteilung Wirtschafts- und Finanzfragen | 08.12.1999 |
| Subkommission IV | ||
| - | Bezirksschreiberei/Grundbuchamt Sissach | 06.12.1999 |
| - | Obergericht | 03.04.2000 |
| - | Justiz-, Polizei- und Militärdirektion betr. Amtsbericht | 23.05.2000 |
| Subkommission V | ||
| - | Stabsstelle Bildung (SB) | 26.10.1999 |
| - | Projektleitung Schulmodell Fraumatt | 19.11.1999 |
| - | Gymnasium Liestal | 25.01.2000 |
| - | Gymnasium Münchenstein | 22.03.2000 |
| - | Erziehungs- und Kulturdirektion (EKD) betr. Amtsbericht | 02.05.2000 |
3.2 Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte
Subkommission I
Finanz- und Kirchendirektion, Landeskanzlei
1. Bericht über die Visitation des Kantonalen Personalamts (PA) sowie über das kantonale Personalwesen
1. Grund der Visitation
Der Besuch fand im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogramms statt, wobei die vorgenommene Dezentralisation zum Anlass genommen wurde, das kantonale Personalwesen einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.
| 2. | Feststellungen |
| a. | Das PA hat bei der Visitation einen guten Eindruck gemacht. Sämtliche Fragen wurden vom Personalchef korrekt, kompetent und offen beantwortet. Aus der Sicht der Subko I ist das PA eine effizient und personalfreundlich geführte Stabsstelle. |
| b. | Das neue Personalgesetz hat sich im Grossen und Ganzen bewährt. Probleme bestehen im Bereich der Anstellungsverträge, bei denen die Arbeitnehmer/innen wechselnde Pensen leisten (Schulen, Spitäler). Als blosses Angewöhnungsproblem ist die von verschiedenen Seiten hinterfragte Bewährungszeit zu werten. |
| c. | Die Dezentralisation des kantonalen Personalwesens ist ohne grössere Probleme realisiert worden. Berechtigt bleibt die Frage, wie weit eine solche Dezentralisation ausgedehnt werden soll. Im Bereich der Gerichte muss das Personalwesen später in die neu zu schaffende Justizverwaltung integriert werden. Als zentrales Problem bleibt die Wahrung der «Unité de doctrine». Ebenfalls gelöst werden muss, wieviel Personalkapazität für die Personaladministration eingesetzt werden soll. Die Einreihung der Personalverantwortlichen ist noch zu vereinheitlichen. |
| d. | Die Aufgaben des zentralen Personalamtes sind zeitgemäss und bedürfen aus der Sicht der Subko I keiner grundsätzlichen Aenderung. Einzig bei der Ausschreibung freier Stellen könnte man sich noch eine zentrale Lösung vorstellen. Die Spitäler hätten dann diese Aufgabe an das PA abzutreten. |
| e. | Der Mangel an Pflegepersonal nimmt offensichtlich dramatische Formen an. Der Kanton ist gefordert, Gegenmassnahmen zu ergreifen, um den erforderlichen Personalbestand sicherzustellen. |
| f. | Das Mitarbeitergespräch als modernes Führungsinstrument wird noch nicht überall so abgewickelt, wie sich das die Subko I vorstellt. Unsere Führungskräfte müssen noch besser und vor allem zwingend für die Führung dieser Gespräche ausgebildet werden. Es soll der Grundsatz gelten: Ohne vorhergehende Ausbildung dürfen keine Mitarbeitergespräche geführt werden. Das PA führt die entsprechende Kontrolle. |
| g. | Bei den persönlichen Zulagen fehlen bis heute klar definierte Kriterien zur Festlegung der zu honorierenden Mehr- oder Besserleistung. Bei der Einführung von Leistungsprämien muss dieses Manko unbedingt behoben werden, wenn Willkür ausgeschlossen werden soll. |
| h. | Eine wirksame Nachfolgeplanung für die wichtigsten Führungspositionen in unserer kantonalen Verwaltung konnte nicht ausgemacht werden. Zur Sicherung der Kontinuität des Managements und der Qualität der Dienstleistungen sollte die Einführung eines Management-Development-Systems geprüft werden. |
| i. | Von der durch die neue EDV geschaffenen Möglichkeit, ein Wissensinventar (Skills Inventory) unseres Personals aufbauen zu können, sollte im Rahmen der vorhandenen Ressourcen Gebrauch gemacht werden. |
| j. | Die Motivation des Personals gehört zu den wichtigsten Aufgaben unseres Kaders. Zur Unterstützung und Förderung dieser Aufgabe gehört nach Auffassung der Subko I ein professionell aufgebautes Motivationskonzept. |
| k. | Der Regierungsrat ist vom Landrat beauftragt worden, nicht mehr zeitgemässe Erlasse aufzuheben. Im Personalbereich bestehen zahlreiche Erlasse, die aus der Sicht der Subko I entweder zusammengefasst oder ersatzlos aufgehoben werden könnten. |
3. Empfehlungen an den Regierungsrat
Dem Regierungsrat wird empfohlen
| 1. | für den Abschluss von Anstellungsverträgen mit Mitarbeiter/innen, die wechselnde Arbeitspensen zu leisten haben, einheitliche und gesetzeskonforme Lösungen zu finden (dies gilt insbesondere für den Schul- und Spitalbereich); |
| 2. | dem Mangel an Pflegepersonal durch eine attraktivere Berufsgestaltung zu begegnen und dringlich eine Regionalisierung der Ausbildung in Pflegeberufen zu prüfen; |
| 3. | beim kantonalen Kader für die Führung von Mitarbeitergesprächen eine obligatorische Ausbildung vorauszusetzen; |
| 4. | bei der Einführung von Leistungsprämien oder anderer Leistungslohnkomponenten dafür zu sorgen, dass die zu honorierenden Mehr- bzw. Besserleistungen nachweisbar und für die Kontrollorgane auch kontrollierbar definiert werden; |
| 5. | mittelfristig für die wichtigeren Führungspositionen im Sinne eines modernen Management-Development-Systems eine wirksame Nachfolgeplanung einzuführen; |
| 6. | das Personalamt zu beauftragen, ein modernes Motivationskonzept zu entwickeln und einzuführen; |
| 7. | überprüfen zu lassen, ob eine zentrale Lösung bei den Stellenausschreibungen nicht geeigneter wäre als das jetzige System (PA für das Schul- und Verwaltungspersonal; Spitäler für das Spitalpersonal); |
| 8. | die in der Gesetzessammlung enthaltenen Erlasse über das Personalwesen dahin zu überprüfen, ob sie nicht zusammengefasst oder aufgehoben werden könnten. |
2. Bericht über die Visitation der Abteilung «Erbschafts- und Schenkungssteuer» (E&S) der Steuerverwaltung
1. Grund der Visitation
Der Besuch wurde im Rahmen des Visitationsprogramms 2000/2001 durchgeführt, d.h. ohne besondere Veranlassung
2. Feststellungen
| a. | Die Abteilung E & S hat bei der Visitation einen guten Eindruck gemacht. Sämtliche Fragen wurden vom Abteilungschef korrekt, kompetent und äusserst offen beantwortet. Der Abteilungschef ist bestrebt, seine Abteilung nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Seine Initiative stösst dabei aus unserer Sicht aber offensichtlich immer wieder an die Grenzen des Herkömmlichen. |
| b. | Es scheint, dass der in § 29 des neuen Personalgesetzes festgehaltene Grundsatz der Lohngleichheit beim Personal dieser Abteilung nicht eingehalten wird; |
| c. | Die Arbeitsteilung zwischen der Abteilung E & S und den Bezirksschreibereien bezüglich Inkasso der Erbschaftssteuern erscheint der Subko I nicht mehr zeitgemäss; |
| d. | Die EDV der Abteilung ist aus der Sicht der Subko I nicht optimal und verhindert offensichtlich eine speditivere Arbeitsweise. Ungenügende Informatikunterstützung und fehlende Hilfsmittel sind leistungshemmend und demotivierend. Wer eine effiziente Verwaltung will, muss auch für eine leistungsfähige Infrastruktur sorgen; |
| e. | Die Registerführung über erfolgte Schenkungen in einer Handkartei ist nicht mehr zeitgemäss. Die Sicherheit der Daten ist zudem nicht gewährleistet. |
| f. | Die grosse Anzahl von pendenten Fällen und die daraus resultierenden Steuerausstände (ca. 20 Mio.) und Zinsverluste in der Höhe von 300'000 bis 500'000 Franken sind unverantwortlich. Eine rasche Aufarbeitung drängt sich auf. |
3. Empfehlungen an den Regierungsrat
Dem Regierungsrat wird empfohlen
| 1. | das Einreihungsproblem (Verletzung des Lohngleichheitsgebots) durch das Personalamt überprüfen zu lassen und, falls die Klagen berechtigt sein sollten, für eine rasche Lösung zu sorgen; |
| 2. | die Arbeitsteilung zwischen der Abteilung E & S und den Bezirksschreibereien bei der Rechnungsstellung und dem Inkasso der Steuern einer Prüfung zu unterziehen und möglichst zu optimieren; |
| 3. | den berechtigten Anliegen betr. besserer Ausstattung mit EDV-Mitteln Folge zu leisten; |
| 4. | um weitere Zinsverluste zu vermeiden, die rasche Aufarbeitung der pendenten Fälle anzuordnen, wobei der Abteilung eine qualifizierte temporäre Aushilfskraft zur Verfügung zu stellen ist. |
Subkommission II
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
1. Kantonales Altersheim Liestal (KAL)
1. Organisation und Aufgaben
Das Kantonale Altersheim Liestal (KAL) ist eine Organisationseinheit der Kantonalen Psychiatrischen Dienste (KPD) und wird als Ressort ‹Betagte› geführt. Das KAL hat als kantonale Einrichtung eine wichtige Funktion für Menschen, die in den kommunalen Alters- und Pflegeheimen keine Aufnahme finden oder bereits früher aus psychischen und/oder sozialen Gründen in die Kantonale Psychiatrische Klinik verlegt werden mussten. Das KAL hat vorwiegend die Pflege und Betreuung von körperlich oder seelisch gebrechlichen Betagten zur Aufgabe.
Das KAL wird in der kantonalen Pflegeheimliste mit 110 Betten (40 Vollpflege, 30 Teilpflege und 40 Spitalbedürftige) aufgeführt. Es hat eine Sonderstellung gegenüber den anderen Alters- und Pflegeheimen im Kanton, welche von einzelnen Gemeinden oder von Gemeindeverbänden geführt werden.
Das KAL untersteht wie die Spitäler der kantonalen Spitalaufsichtskommission, welche die kantonalen Krankenanstalten und Institute in ärztlicher, administrativer und baulicher Hinsicht beaufsichtigt.
Die administrativen Belange sowie die Vertretung des Heimes gegenüber Vorgesetzten und politischen Behörden gehören in den Verantwortungsbereich des Verwalters (administrativer Leiter der KPD). Der Verwalter leitet die Geschäftsleitung, welcher auch der Heimleiter, dessen Stellvertreter sowie die Heimärztin angehören.
Der Heimleiter ist zuständig für die operative Führung des KAL, die Personalführung sowie für Pflege und Betreuung. Im KAL gibt es im Gegensatz zu den anderen Spitälern keine spezielle Pflegedienstleitung.
2. Feststellungen
| a. | Das KAL wird im Rahmen der KPD professionell und im Sinne der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung geleitet. Der Leistungsauftrag, welcher sich auf Pflege und Betreuung, medizinische Leistungen und Therapien, Verpflegung/Hotellerie, Ausbildung/Eingliederung sowie auf übrige Angebote bezieht, ist detailliert mit kontrollierbaren Zielen formuliert. |
| b. | Die Pflegetaxen sowie der Staatsbeitrag sind in Abhängigkeit der Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Personalkosten relativ grossen Schwankungen unterworfen. Der Staatsbeitrag sollte über ein paar Jahre hinaus verstetigt werden. Dadurch könnte mit Hilfe der Kreditverschiebungen von einem Rechnungsjahr zum andern auch eine Verstetigung der Pflegetaxen erreicht werden. |
| c. | Die Räumlichkeiten (Zimmer, Aufenthaltsräume, Cafeteria etc.) sind freundlich und einladend gestaltet. Auch die Umgebung des KAL ist ansprechend. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinterlassen allgemein einen kompetenten und im Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern äusserst lieben und geduldigen Eindruck. |
3. Empfehlungen: Keine .
2. Kantonsspital Laufen
Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am Kantonsspital Laufen bildete die Geschäftsprüfungskommission des Landrats des Kantons Basel-Landschaft anlässlich der Sitzung vom 21. Januar 1999 aus ihrer Mitte eine Sonderkommission. Dabei wurde die Subkommission II um vier Mitglieder der GPK erweitert.
Der Bericht der Sonderkommission (vgl. Vorlage 1999/086 vom 16. April 1999) mit insgesamt zehn Empfehlungen an den Regierungsrat wurde am 29. April 1999 vom Landrat zur Kenntnis genommen.
Bei der Behandlung des Berichts gab Regierungsrat Edi Belser namens der Regierung bekannt, dass auch sie von den Empfehlungen der Sonderkommission Kenntnis genommen habe und zeigte sich bereit, diese umzusetzen bzw. seriös zu prüfen.
Im Herbst 1999 beauftragte die Geschäftsprüfungskommission ihre Subkommission II, den Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht der Sonderkommission der GPK zu den Vorkommnissen am Kantonsspital Laufen zu überprüfen und zuhanden des Landrats einen abschliessenden Bericht zu erstellen. Dieser Schlussbericht wird dem Landrat voraussichtlich im 4. Quartal 2000 zugestellt.
Subkommission III
Bau- und Umweltschutzdirektion
1. Besuch beim Lufthygieneamt beider Basel
1. Ausgangslage
Im Rahmen des Visitationsprogrammes der GPK beider Basel wurde das Lufthygieneamt (LHA) fast auf den Tag genau letztmals vor 5 Jahren besucht. U.a. interessierte uns diesmal, wie sich das LHA entwickelt hat.
2. Organisatorisches
Das LHA ist fachlich dem Baudepartement Basel-Stadt und der Bau- und Umweltschutzdirektion unterstellt. Administrativ untersteht das LHA der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft.
Das Jahresprogramm wird jeweils mit der vorgesetzten Direktion resp. dem Departement besprochen und koordiniert.
3. Schlussfolgerungen
Das Amt konnte trotz zunehmender Aufgabenbereiche mit dem vorhandenen Personalbestand auskommen.
Neu ist das Amt u.a. für den Vollzug der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung zuständig.
Seit 1998 arbeitet das LHA mit einem Leistungsauftrag.
Die Qualität der Luft in der Region Basel ist in den letzten Jahren besser geworden.
4. Empfehlungen an den Regierungsrat
| 1. | Der Bund ist aufzufordern, die Kontrollintervalle für Tankstellenkontrollen zu verkürzen. Die Zielwerte von höchstens 5 - 10 % Beanstandungsgrad sollten wieder erreicht werden. |
| 2. | Die Vertreterinnen und Vertreter der beiden Parlamente sollen im Oberrheinrat in bezug auf die Luftqualität in der Region dahin wirken, dass einheitliche Messmethoden eingeführt werden. |
| 3. | Die Oberrheinkonferenz muss dahin wirken, dass die Resultate des Luftreinhalteplans Oberrhein innerhalb der Konferenz kommuniziert werden und die Abmachungen für alle Beteiligten verbindlich erklärt werden. |
| 4. | Die Geldmittel für den Vollzug der LRV waren bisher ausreichend. Durch die Budgetkürzung in den letzten Jahren musste vermehrt auf Ersatzmessgeräte verzichtet werden. Somit fallen bei Gerätereparaturen Messdaten für längere Zeit aus. Wir bitten den Regierungsrat, dafür zu sorgen, dass die Datenqualität nicht verschlechtert wird. |
Subkommission IV
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
1. Besuch bei der Bezirksschreiberei Sissach/ Grundbuchamt
1. Zweck des Besuches
Der Besuch fand im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogrammes statt. 1994 wurde eine Strukturanalyse der Bezirksschreibereien (BS) durchgeführt. Man hatte damals Kenntnis über grosse Terminprobleme bei der Geschäftsabwicklung. Die Bezirksschreiberei Sissach wurde in der Folge als «Pilot-Schreiberei» bei der Einführung einer Gesamtlösung im Informatikbereich (Projekt GENV3/KAV) ausgewählt.
Der Besuch der GPK SubKo IV hatte u.a. zum Ziel, die Arbeitsbewältigung in der BS Sissach und den Stand und die Umsetzung der EDV-Projekte kennenzulernen.
2. GENV im Grundbuchamt
2.1 Allgemeines
Der Landrat verabschiedete am 22.06.1996 die Vorlage 96/95 betreffend Erneuerung der Informations-Technologie und Einführung einer Gesamtlösung im Informatikbereich (GENV3/KAV) bei den Bezirksschreibereien des Kantons Basel-Landschaft. Das Projekt wird von der landrätlichen Justiz- und Polizeikommission (JPK) begleitet. Die Projektleitung orientierte diese mit Zwischenberichten vom 27.03.1998 und 25.05.1999. Mit der Einführung des elektronischen Grundbuches wurde in Sissach als «Pilotbezirk» begonnen.
2.2 Probleme der Datenerfassung
Für die Datenerfassung wurden 2 Vollstellen befristet auf 4 Jahre bewilligt. Damals ging man von einer durchschnittlichen Erfassungszeit von einem Jahr pro Bezirksschreiberei aus. Es zeigte sich rasch, dass dies nicht möglich war. Dem ersten Zwischenbericht ist zu entnehmen, dass die Projektleitung 8 Vollstellen für die Datenerfassung beantragte, damit die Termine eingehalten werden können. Der grosse Arbeitsanfall ergibt sich aus Mängeln der bisherigen Grundbuchführung und höheren Anforderungen des Programms. Bei der Erfassung der Personendaten zeigte es sich, dass eine vollständige Erhebung der Adressen unverhältnismässig und nicht nachführbar ist, worauf hier Vereinfachungen eingeleitet wurden.
Es wird dargelegt, dass die Mängel im Grundbuch nicht gravierend seien, aber das System verlange eine Bereinigung (z.B. Löschung obsoleter Eintragungen, identische Gegenbuchungen bei Dienstbarkeiten, vollständige Belegshinweise). Die Fehleinschätzung der Erfassungszeiten führte offenbar auch in anderen Kantonen zu ähnlichen Problemen.
2.3 Finanzierung der Zusatzstellen
Für die Finanzierung der Zusatzstellen wurden mehrere Varianten diskutiert. Im Einvernehmen mit der JPK und der FKD wurde bei der Direktion der JPMD eine Anhebung der Grundbuchgebühren im Rahmen der vorgesehenen Spannweiten beantragt, da sich der Mehraufwand in erster Linie aus der Bereinigung der Grundbücher ergibt.
2.4 Stand des Projektes
In Sissach sind 6 Gemeinden erfasst und kontrolliert, 4 weitere Gemeinden ganz erfasst. Für alle übrigen Gemeinden sind die Grundstücke eröffnet. Das Personal des Grundbuchamtes ist für die Ersterfassung ebenfalls geschult, so dass im ganzen Bezirk das Tagesgeschäft elektronisch erfolgen kann.
2.5 Beurteilung der elektronischen Grundbuchführung
Der Leiter des Grundbuchamtes führte aus, dass die Bearbeitung in bezug auf repetitive Eintragungen, Neubegründungen und Bereinigungen bestehender Eintragungen deutlich rascher geworden sei. Aufwendiger sei die Bearbeitung von Personengemeinschaften, weil sie konsequenter zu handhaben ist (Kaskadenbildung).
2.6 Zugriffsrechte und Datensicherung
Für das Projekt wurde ein umfassendes Datenschutzkonzept erarbeitet, an welchem der Datenschutzbeauftragte des Kantons intensiv mitgewirkt hat. Die Zugriffsrechte sind klar geregelt: zuständige Personen, Berechtigungsstufen. Die System- und Softwarebetreuer werden ebenfalls in Pflicht genommen. Alle Daten werden täglich kopiert und die Datenträger werden extern in einem Safe aufbewahrt.
3. Erfahrungen mit KAV (Konkursamtsverwaltung)
Das EDV-Programm für die Konkursamtsverwaltung wurde in der BS Arlesheim als Pilotprojekt getestet. Die generelle Einführung verzögerte sich, da nach dieser Pilotphase eine Weiterentwicklung des Programms gefordert wurde. Eine Erfa-Gruppe, in der alle Konkursämter vertreten sind, trifft sich ein- bis zweimal pro Jahr zum Erfahrungsaustausch und zur Formulierung von Verbesserungen zuhanden des Herstellers. Da zuvor keinerlei Software-Unterstützung im Bereich Konkursamt vorhanden war, wird das Programmsystem von den Anwendern als ein modernes, effizientes Einsatzmittel beurteilt.
4. Feststellungen
Gemäss Aussage des Bezirksschreibers sind die grossen zeitlichen Rückstände weitgehend behoben.
Die an der Befragung beteiligten Personen erwecken den Anschein eines gut eingespielten Arbeitsteams.
Ein Rundgang durch das Grundbuchamt zeigte uns, dass nicht nur dank neuer Arbeitsmittel effizienter und lustvoller gearbeitet wird, sondern dass auch die körperliche Beanspruchung des Personals reduziert wurde (Wegfall der schweren Grundbücher).
Ob die 5-jährige Frist bis zum Abschluss der Datenerfassung eingehalten werden kann, ist nach unserer Einschätzung fraglich. Da aber bei der Datenerfassung zunächst alle Grundstücke einer Gemeinde eröffnet werden, gehen Datenerfassung und Produktivbetrieb ineinander über. Eine geringe Zeitüberschreitung belastet den Produktivbetrieb also kaum.
Die Finanzierung der Zusatzstellen über Gebührenerhöhungen ist zwar pragmatisch, aber es wurde bisher nur die JPK des Landrates informiert. Nach unserer Ansicht sollte dieses Vorgehen nicht Schule machen.
5. Empfehlung an die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
| Spätestens bei der Abrechnung des Projektes ist der Landrat in geeigneter Weise über die Zusatzstellen und deren Finanzierung zu informieren. |
2. Besuch beim Obergericht des Kantons Basel-Landschaft, Liestal
1. Zweck des Besuches
Der Besuch fand im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogramms statt. Besonders interessierte die Subko, insbesondere auch mit Blick auf die Justizreform, die Frage der Justizverwaltung.
2. Einige Themen, die besprochen wurden
2.1 Kritische Beurteilung der StPO
Der Präsident des Obergerichts wertet die neue Prozessordnung als insgesamt gutes und zeitgemässes Resultat eines langjährigen Entstehungsprozesses. Verschiedene Schwachstellen bestünden noch, so beispielsweise die mit viel Aufwand verbundene Anwaltsvertretung vor dem Statthalter, aber auch die Kompromisslösung in der viel diskutierten Frage nach der Notwendigkeit eines Haftrichters.
Es wurde mit der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion vereinbart, dass das Obergericht Ende Jahr eine Liste der effektiven Mängel (technischer und politischer Natur) der neuen StPO einreicht. Die Weiterbearbeitung erfolgt durch Obergericht und Justiz-, Polizei- und Militärdirektion im Dialog.
2.2 Justizverwaltung heute
Die interne Justizverwaltung wird derzeit durch Gerichtsschreiber/innen bewältigt, die für die verschiedenen Ressorts zuständig sind. Der geschätzte Aufwand für diese Tätigkeit beläuft sich pro Gerichtsschreiber/in auf ca. 20 % des Arbeitspensums, insgesamt auf ca. 100 %.
2.3 Einrichtung einer «Justizverwaltung» im Rahmen der Reform
Auf die Frage nach der Wünschbarkeit eines «Justizverwalters» betont der Präsident des Obergerichts nachdrücklich die verfassungsmässige Unabhängigkeit der Justiz. Wünschenswert sei für die Justiz nicht eine komplette Eigenverwaltung, sondern eine Verwaltung, die einschreitet, wenn die allgemeine Verwaltung der Justiz hinderlich ist, sowie eine Budget- und Personalhoheit der Gerichte. Es ist für die Subko deutlich die Befürchtung spürbar, dass zwischen der Verwaltung und den Gerichten ein Kompetenz- und Prestigegefälle entstehen könnte. Ein Justizverwalter im Sinne eines Managers scheint nicht erwünscht.
2.4 Personalsituation
Die ständigen Personalanträge der Gerichte (nach Massgabe der anfallenden Gerichtsfälle) wirken zwangsläufig unorganisiert. Dies sei jedoch begründet im dünnen Personalplafond, der gerade für den Normalbetrieb ausreiche. Eine Lösung sähe der Obergerichtspräsident darin, dass mehr Richter/innen gewählt würden und der Landrat die Kompetenz zur Wahl von a.o. Präsidien und a.o. Richter/innen mit Anstellung bis zu einem Jahr an das Obergericht delegieren würde.
2.5 Raumproblematik
Die problematische Raumsituation der Gerichte in Liestal ist notorisch und stellt aus der Sicht des Präsidenten des Obergerichts ein Kernproblem dar.
Im August/September nimmt ein neuer Bezirksgerichtspräsident seine Tätigkeit auf, dazu ein/e Gerichtsschreiber/in. Das dritte Strafgerichtspräsidium (Präsident, Schreiber/in, Kanzleiangestellte/r) kommt hinzu. In den nächsten Wochen werden also fünf neue Büros im Gerichtsgebäude benötigt. Die Gerichtssäle sind dauerbelegt. Das Obergericht erhofft sich vom Einsitz in der Kommission für Raumbewirtschaftung (ab Juni 2000) mehr Mitsprache.
Der Präsident des Obergerichts weist darauf hin, dass auch die jetzige Bezirksaufteilung das Problem verschärft. Hätte man in Sissach das Bezirksgericht Oberes Baselbiet eingerichtet, wären dort genügend Büros für Ober- und Verwaltungsgericht in einem Haus verfügbar. Zudem hätte man durch die bessere Auslastung der Bezirksrichter das neue dritte Bezirksgerichtspräsidium (60 %) einsparen können. In Sissach seien auch Ausbauten/Renovationen vorgenommen worden, dies ohne Konsultation des Obergerichts, wie ansonsten üblich.
2.6 Fernmeldeüberwachung und V-Personen
Der Obergerichtspräsident erklärt, dass die Statthalterämter beim Verfahrensgerichtspräsidium die Bewilligung der Fernmeldeüberwachung beantragen. Zum Einsatz kommt die Fernmeldeüberwachung vor allem bei Drogendelikten und organisierten Verbrechen.
Im Bereich des Einsatzes von V-Personen ist die Erarbeitung einer internen Weisung noch im Gang. Beteiligt sind die Statthalterämter, das BUR und das Obergericht. Es handelt sich grundsätzlich um sehr seltene Fälle. Die interne Weisung dürfte bis ca. Ende Jahr verfügbar sein und wird der GPK zugestellt.
3. Feststellungen der GPK
Am Obergericht wird nach unserer Auffassung zielgerichtet und speditiv gearbeitet.
Die Subko bedauert, dass in Liestal ein zusätzliches 60 %-iges Bezirksgerichtspräsidium geschaffen werden musste, obwohl anderweitige Ressourcen vorhanden wären. Wir verspüren die Bereitschaft und das Interesse des Obergerichtspräsidenten, das Gerichtswesen weiter zu verbessern.
Die verschiedenen Mängel und Schwachstellen der Gerichtsorganisation sind dem Regierungsrat bewusst und dieser arbeitet zügig an den zweifellos notwendigen Aenderungen.
4. Empfehlungen an den Regierungsrat
| 1 | Das Paket Nr. 7 der Gerichtsreform (Zusammenlegung der Gerichtsbezirke) ist dem Landrat möglichst rasch zu unterbreiten. |
| 2 | Das Raumproblem ist mit den betroffenen Stellen (Obergericht, Bezirksgericht, Staatsanwaltschaft, Bibliothek) dringend zu erörtern und einvernehmlich zu lösen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Arbeitsprozesse durch die Raumaufteilung möglichst wenig beeinträchtigt und vorhandene Raumkapazitäten ausgeschöpft werden. |
| 3. | Wir erwarten Vorschläge bis Ende August 2000, wie die Vornahme von Um- und Ausbauten analog den Vorkommnissen am Bezirksgericht Sissach in Zukunft vermieden werden kann. |
Subkommission V
Erziehungs- und Kulturdirektion
1. Besuch bei der Stabsstelle Bildung vom 26. Oktober 1999
1. Die Aufgaben der Stabsstelle Bildung (SB)
Die SB bearbeitet und koordiniert kantonale Projekte im Schulsektor und Schulversuche. Sie berät den Vorsteher in bildungs- und schulpolitischen Fragen. Sie betreut die interkantonale Schulkoordination und vertritt die Direktion in der Arbeitsgruppe Erziehung und Bildung der Oberrheinkonferenz. Die GPK wollte dem oft gehörten Vorwurf der «Projektitis» nachgehen und liess sich über zwei ausgewählte Projekte informieren: Die teilautonome, geleitete Primarschule Reinach und das Konzept Begabtenförderung.
2. Feststellungen
a. Die Stabsstelle Bildung bearbeitet und begleitet sehr viele Schulprojekte. Sie löst sie zwar nicht selber aus, doch bestimmt sie mit, welche Projekte schliesslich durchgeführt werden. Viele stehen im Zusammenhang mit dem neuen Bildungsgesetz. Der Grund für die Häufung von Projekten liegt letztlich in den gesellschaftlichen Veränderungen und der daraus folgenden Wandlung des Bildungswesens.
b. Nach unserem beschränkten Einblick leistet die SB gute Arbeit. Der Leiter A. Schneebeli ist ausgesprochen problemfreudig und packt die zuweilen unvermeidlichen Konflikte mit Optimismus an. Schul- und Bildungsfragen lösen oft heftige Kontroversen aus, weil sie mit weltanschaulichen Ueberzeugungen verknüpft sind.
c. Bei Schulversuchen werden alle betroffenen Institutionen und Stellen einbezogen, was die Abwicklung kompliziert macht, dafür sind die im Einvernehmen erzielten Ergebnisse schliesslich breit abgestützt.
d. Eine Koordination der kantonalen Schulsysteme ist dringend.
3. Empfehlung an den Regierungsrat
| Die Regierung soll prüfen, wie die Bestrebungen für eine nationale Koordination und Angleichung im Schul- und Bildungswesen verstärkt und gefördert werden können, z.B. durch Revision des Konkordats über die Schulkoordination vom 14. Dezember 1970 oder durch eine Standesinitiative. |
2. Gespräch mit dem Projektleiter des Schulmodells Fraumatt am 19. November 1999
1. Zweck des Gesprächs
Im November 1994 entschied sich das Kollegium des Schulhauses Fraumatt in Liestal, das einen hohen Anteil fremdsprachiger Kinder aufweist, ein eigenes Schulmodell zu entwickeln. Die Hauptziele waren:
1. eine verbesserte Unterstützung der Kinder
2. eine vermehrte Zusammenarbeit der Lehrkräfte.
Ende 1999 wurde der Abbruch der Vorbereitungen für das neue Schulmodell bekanntgegeben. Die Subkommission wollte sich mit den Gründen für das Scheitern befassen.
2. Feststellungen
| a. | Der kurze Überblick zeigt, dass die Ausarbeitung eines auf die konkreten lokalen Bedürfnisse zugeschnittenen Projekts - zumindest im Fall des Modells Fraumatt - ein ausgesprochen langwieriger und komplizierter Vorgang ist. Es erstaunt, dass die Projektgruppe diesen Prozess fast fünf Jahre mit Elan hat tragen können. Dies obwohl die Entlastung dieser Personen - zumindest in ihrer eigenen Wahrnehmung - zeitweise zu wünschen übrig liess. |
| b. | Die in die Ausarbeitung des Projekts einbezogenen Gremien haben konstruktiv mitgearbeitet. Die Vielzahl der involvierten kommunalen und kantonalen Institutionen kompliziert jedoch ein solches Reformkonzept. |
| c. | Ein Teil der Lehrerschaft war nicht bereit, sich für Änderungen in der Unterrichtsgestaltung zu engagieren. |
| d. | Verblüffend ist, wie leicht es möglich war, am Ende des Prozesses, durch die simple Weigerung, einen gewissen Mehraufwand auf sich zu nehmen, den sorgfältig geplanten und politisch sowie bei der Elternschaft weitgehend abgesicherten Modellversuch einfach auszuhebeln. Es fragt sich, ob solchen strategischen Vetopositionen im Verlauf der Projektentwicklung genügend Rechnung getragen wurde. |
| e. | Die GPK ist enttäuscht darüber, dass das Projekt Fraumatt nach so langer und engagierter Vorbereitung abgebrochen werden musste und bedauert, dass keine Massnahmen ergriffen wurden, um das Projekt auf ein sicheres Geleise zu bringen. |
3. Empfehlungen an den Erziehungs- und Kulturdirektor
| 1. | Es ist zu prüfen, wie die Entlastung von Lehrpersonen, die sich für die Ausarbeitung von Schulmodellen zur Verfügung stellen, unbürokratischer und längerfristiger realisiert werden kann. Gelingt das nicht, so besteht die Gefahr, dass für diese für die Schulentwicklung zentralen Aufgaben niemand mehr gewonnen werden kann. |
| 2. | Bei der Modellentwicklung ist darauf zu achten, dass strategische Vetopositionen möglichst frühzeitig erkannt werden können. Es soll versucht werden, entsprechende Personen durch Partizipation in die Pflicht zu nehmen. Allenfalls muss bei der Projektrealisierung der politische Wille und Führungsanspruch auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen. Massnahmen wie die Verpflichtung zur Teilnahme an Schulversuchen, die Versetzung und die Anordnung von Schulhauswechseln - im Rahmen des Arbeitsrechts selbstverständlich - dürfen dabei kein Tabu sein. |
| 3. | Ausserdem ist im Hinblick auf die Effizienz der einzusetzenden Ressourcen eine frühzeitigere Festlegung eines «point of no return» bzw. eines Abbruchs der Übung zu prüfen. |
3. Besuch beim Gymnasium Liestal am 25. Januar 2000
1. Zweck des Besuches
Das neue Bildungsgesetz sieht als wichtige Neuerung die teilautonome, geleitete Schule vor. Da das Gymnasium Liestal von 1996 bis 1998 ein Pilotprojekt durchgeführt hat und seither nach den Richtlinien der Teilautonomie weiterarbeitet, wollte sich die Subkommission über die gewonnenen Erfahrungen ins Bild setzen.
Gegenstand des Gesprächs waren die drei Hauptthemen Leitbildprozess, Qualitätssicherung und Finanzkompetenz.
2. Feststellungen
| a. | Das Pilotprojekt «Teilautonom geleitetes Gymnasium» ist u.a dank einer geschickten Schulleitung, einer durch die Leitbildentwicklung motivierten Lehrer- und Schülerschaft und einem kompetenten aussenstehenden Berater erfolgreich verlaufen und hat viele wertvolle Impulse ausgelöst, z.B. das Projekt einer eigenen Mensa. Das geforderte Umdenken hat bei Lehrenden und Lernenden stattgefunden. Der Versuch ist ohne Unterbruch in den Dauerzustand der Teilautonomie übergegangen. |
| b. | Die teilautonome, geleitete Schule verlangt von der Lehrerschaft und der Leitung zweifellos mehr Engagement und Leistungsbereitschaft, sie bringt eine höhere Belastung mit sich. Dies ist zu einem guten Teil nur möglich, weil viele Lehrpersonen nicht vollzeitlich angestellt sind. Wie das Gymnasium Liestal zeigt, lohnt sich der Mehraufwand. |
| c. | Die Weisungsbefugnisse betreffend die Hauswarte sind zwischen Schulleitung und Hochbauamt nicht klar geregelt und deshalb konfliktträchtig. |
| d. | Die Idee der Teilautonomie ist nun erprobt und kann auf die übrigen Gymnasien angewandt werden. Die in Liestal gemachten Erfahrungen sind vermutlich nur teilweise und bedingt übertragbar, man muss auf andere Schwierigkeiten gefasst sein. |
| e. | Die GPK hält die ans Gymnasium Liestal delegierte Finanzkompetenz für allzu eng und zudem für ungenügend geregelt, die Kreditübertragung funktioniert noch nicht. Der Zuständigkeitsstreit mit dem Hochbauamt wurde nie direktionsübergreifend beigelegt. |
3. Empfehlungen an den Regierungsrat
| 1. | Es ist dafür zu sorgen, dass gemäss dem RRB vom 12.3.1996 die Schule tatsächlich über die ihr übertragenen Kredite verfügen kann. Der seit Jahren schwelende Konflikt mit dem Hochbauamt muss vom Regierungsrat durch klare Weisungen in diesem Sinn gelöst werden. |
| 2. | Es ist zu prüfen, ob und wie man den Spielraum bei der Finanzkompetenz vergrössern und mit klaren Weisungen verbindlich festlegen kann. |
| 3. | Bei der Anstellung und Unterstellung der Hauswarte muss man eine klare Regelung treffen, die der Teilautonomie Rechnung trägt. |
4. Besuch beim Gymnasium Münchenstein vom 22. März 2000
1. Zweck des Besuchs
Nach dem Besuch beim Gymnasium Liestal, wo der Grundsatz der teilautonomen, geleiteten Schule fast vollständig umgesetzt ist, wollte die Subkommission einen Vergleich anstellen mit einem Gymnasium, das die Teilautonomie erst eingeleitet hat.
2. Feststellungen
| a. | Die GPK hat den Eindruck, dass der für die Teilautonomie geforderte Kulturwandel bei der Lehrerschaft noch nicht stattgefunden hat. Es ist zu erwarten, dass der Prozess einer Leitbildentwicklung wie im Gymnasium Liestal u.a. eine Verbesserung der Diskussionskultur und eine grössere Bereitschaft für Nebentätigkeiten auslösen wird. |
| Der Leitbildprozess muss energisch angepackt werden. (Wir verweisen auf die Schrift «Der Leitbildprozess am Gymnasium Liestal»). | |
| b. | Der Weg zur Qualitätssicherung, wie sie das neue Bildungsgesetz verlangt, ist noch weit, wenn ein Teil der Lehrkräfte nur schon Mühe hat, sich mit den Leistungsaufträgen und einem Feedback durch die eigenen Schülerinnen und Schüler anzufreunden. |
| c. | Die Stellung der Hauswarte in der teilautonomen, geleiteten Schule muss neu bestimmt werden. Zur grösseren Selbständigkeit und Identität gehört auch ein Hauswart, der - wie Lehrer- und Schülerschaft - sich stark mit «seiner» Schule identifiziert und gewissermassen zum Kollegium gehört. |
| d. | Ungelöst ist die Funktion des 10. Schuljahrs an der DMS-3 für jene Jugendlichen, die nur ein Wartejahr absitzen müssen oder wollen. |
3. Empfehlungen an den Regierungsrat
| 1. | Der Regierungsrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Stellung des Schulhauswarts in der teilautonomen, geleiteten Schule zwischen Rektorenkonferenz und Hochbauamt direktionsübergreifend diskutiert und neu bestimmt wird. |
| 2. | Der Regierungsrat wird aufgefordert, den von ihm beschlossenen Leitbildprozess und die Qualitätssicherung (interne Evaluation) an Gymnasien durchzusetzen. |
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