Bericht Nr. 2000-040 an den Landrat

2000/040-3


Geschäftsbericht der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV)


vom 19. Juni 2000


1. Allgemeines


1.1 Gesetzliche Grundlage
Das Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) vom 12. Januar 1981 regelt die Oberaufsicht in § 4 wie folgt:


«Dem Landrat sind jährlich der Geschäftsbericht und die Rechnung zur Genehmigung vorzulegen».


1.2 Ausübung der Oberaufsicht
Gemäss § 33 der Geschäftsordnung des Landrates ist es Aufgabe der Finanzkommission, die Rechnung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung zuhanden des Landrates zu behandeln. In Absprache mit der FIK hat es die Subkommission I der Geschäftsprüfungskommission übernommen, diese Aufgabe gleichzeitig mit der Behandlung des Geschäftsberichtes zu erfüllen.


1.3 Umfang und Durchführung der Ueberprüfung
Ziel der Ueberprüfung war es, den Inhalt des Geschäftsberichtes auf dessen Aussagekraft, Klarheit und Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen sowie die Geschäftspolitik der Gebäudeversicherung anlässlich einer Aussprache mit der Geschäftsleitung zu hinterfragen.


Was die Rechnung betrifft, so hat sich die Geschäftsprüfungskommission weitgehend auf die Ergebnisse der vertieften Prüfungen durch die externe Revisionsstelle und auf den Bericht der gesetzlich eingesetzten Kontrollstelle abgestützt. Auf die Vornahme einer weiteren detaillierten Kontrolle der Rechnung wurde verzichtet. Die Details der Erfolgsrechnung und der Bilanz können den Seiten 20 - 22 des Geschäftsberichtes entnommen werden.




2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht und zur Geschäftspolitik


2.1 Anlagevorschriften
Gemäss den von der Verwaltungskommission verbindlich festgelegten Anlagevorschriften sind die Schadendeckungsreserven so anzulegen, dass Sicherheit, Kaufkrafterhaltung und angemessene Risikoverteilung gewährleistet sind. Für die Anlagen in Wertschriften besteht ein Portfoliomanagement-Vertrag bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank. Bis 31. März 2000 wurden sämtliche Gelder gemäss den Richtlinien des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) angelegt. Per 1. April 2000 hat die Verwaltungskommission die Spannweite für Aktien Ausland von bisher 7,5 bis 20 % auf neu 10 bis 30 % erhöht und damit eine Anpassung an die Börsenentwicklung vorgenommen. Die Anlagestrategien im Immobilien- und Wertschriftenbereich sollen noch dieses Jahr überprüft und allenfalls per 1. Januar 2001 angepasst werden.


2.2 Aufteilung der Kapitalanlagen
Per 31. Dezember 1999 hat sich folgende Aufteilung ergeben:

2.3 Performance
In den Jahren 1996 - 1999 wurde folgende Performance erreicht:

2.4 Projekt Unita
Das Grobkonzept für die Neuregelung des Feuerwehrwesens im Kanton Basel-Landschaft liegt vor und geht nun in die Vernehmlassung. Der Grobentwurf sieht eine dreistufige Gliederung des Feuerwehrwesens vor, bestehend aus

Die Planungs- und Entscheidungsphase soll bis Ende 2002 abgeschlossen sein, wobei die vollständige Umsetzung der Detailkonzepte bis Ende 2008 zu erwarten ist.


2.5 Alarmierung der Feuerwehren
Die Feuerwehralarmverarbeitung erfolgt durch die Alarmzentrale Gutsmatte, Liestal. Im Jahre 1999 mussten ca. 5'000 Alarme verarbeitet werden. Es ist vorgesehen, die reine Alarmzentrale zu einer Alarm-Leitstelle auszubauen. Die Alarmierung der Feuerwehrangehörigen durch die AZ Liestal erfolgt mit TPS (Telepaging), K 8 (Funkkanal 8) und TNS (Telefon-Not-System). Diese Systeme haben sich sowohl im Normalbetrieb als auch in Lagen mit erhöhter Beanspruchung (Sturm «Lothar») bewährt.


2.6 Reinigung wärmetechnischer Anlagen
Die Reduktion der Reinigungen von Oelheizungskesseln mit Warmwasseraufbereitung in Gebäuden bis zu 4 Wohnungen wurde von 2x auf 1x jährlich per 1. Januar 2000 eingeführt. Im Auftrag der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen ist unter der Federführung von Herrn B. Fröhlich ein Projekt in Angriff genommen worden, das zum Ziel hat, die Reinigungsintervalle zu untersuchen und durch wissenschaftliche Messungen Ergebnisse über das Verhalten wärmetechnischer Anlagen zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Studien sollen bis Mitte 2001 vorliegen.


2.7 Grundstückversicherung
Da die Reserven dieser Versicherung als Folge des Sturmes «Lothar» aufgebraucht sind, drängen sich bei der Grundstückversicherung Massnahmen auf. Dabei stehen Überlegungen bezüglich Preis-/Leistungsverhältnis im Vordergrund, wobei der Grundgedanke der Solidarität aufrechterhalten bleiben soll. Es ist vorgesehen, dem Landrat im Jahre 2001 eine entsprechende Gesetzesänderung zu unterbreiten, mit dem Ziel, das neue Produkt per 1. Januar 2002 einführen zu können.


2.8 Gebäude-Wasserversicherung
Eine kürzlich im Auftrag der BGV durchgeführte Marktanalyse hat aufgezeigt, dass diese Versicherung hinsichtlich Prämien und Bedingungen auch im Vergleich zur Privatassekuranz immer noch einen Spitzenplatz einnimmt. Die BGV ist bestrebt, diese Spitzenposition auch in Zukunft zu halten.


2.9 Revision des Sachversicherungsgesetzes
Der Landrat hat am 13. Januar 2000 eine Motion betreffend Revision des Sachversicherungsgesetzes (Aufhebung der Versicherungspflicht für Fahrhabe) überwiesen. Laut Auskunft der BGV gibt es nur noch wenige Kantone, die das Fahrhabeobligatorium im Gesetz verankert haben. Solche Bestimmungen würden auch von den Privatversicherungen als überholt betrachtet. Die Vorlage an den Landrat zur Aenderung unseres Gesetzes darf im Laufe des Jahres 2001 erwartet werden.


2.10 Kennzahlen BGV
Die Subkommission I der GPK hat gegenüber der Geschäftsleitung BGV den Wunsch geäussert, dass künftig in den Geschäftsberichten ergebnis- und produkteorientierte Kennzahlen veröffentlicht werden. Dabei sollen die Kennzahlen so ausgewählt und zugeschnitten sein, dass sie insbesondere auch den Informationsbedarf der Aufsichts- und Oberaufsichtsorgane abdecken.




3. Antrag


Die Geschäftsprüfungskommission dankt dem Personal, der Geschäftsleitung und der Verwaltungskommission sowie allen Feuerwehrleuten für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz und beantragt dem Landrat einstimmig, den Geschäftsbericht und die Rechnung 1999 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung zu genehmigen.



2000/040-4

Amtsbericht des Obergerichts 1999


Der Bericht informiert über die Tätigkeit des Obergerichts und die Amtsführung der seiner Aufsicht unterstellten Gerichte und der Überweisungsbehörde in Strafsachen.


I. FriedensrichterInnen
Keine Bemerkungen


II. Bezirksgerichte
Keine Bemerkungen


III. Überweisungsbehörde
Die neue Geschäftskontrolle des Amtes erlaubt es nun, die einzelnen Betreffnisse nach Sachgebieten gegliedert statistisch darzustellen. Dies ermöglicht einen raschen Überblick; der Bericht wird aussagekräftiger.
Die Zahl der Neueingänge nahm im Berichtsjahr wiederum stark zu. Die Fälle wurden umfangreicher und komplexer. Das Richterkollegium musste um ein Mitglied erhöht werden.
Am 1. September 1999 nahm das Besondere Untersuchungsrichteramt (BUR) seine Tätigkeit auf.


IV. Strafgericht
Die Arbeitslast des Strafgerichts ist infolge der zunehmend umfangreichen und komplexen Fällen wiederum angewachsen. Die administrative Umsetzung des neuen Prozessrechts sowie der vermehrte Einbezug in die gesetzgeberische und parlamentarische Arbeit erforderte weitere Kapazität. Die durch das neue Prozessrecht vorgesehene Straffung des Verfahrens machte sich im Berichtsjahr noch nicht wesentlich bemerkbar.
Für die Dauer des ausserordentlich umfangreichen und arbeitsintensiven Cosco-Prozesses mussten die Zahl der Richterinnen und Richter vorübergehend erhöht und Gerichtsschreiberinnen/Gerichtsschreiber mit befristeten Arbeitsverträgen eingesetzt werden.
Zu Bedenken Anlass geben muss die sich in einzelnen Verfahren manifestierende Zunahme der Gewaltbereitschaft, sei dies im sozialen Nahraum (Beziehungs-, Sexualdelikte) oder in Form von Gewalt gegen Personen und Sachen im allgemeinen.


V. Jugendgericht
Keine Bemerkungen


VI. Obergericht
Das Obergericht übt die Aufsicht aus über die unteren Gerichte, über die Überweisungsbehörde sowie über diejenigen Personen, die für Dritte vor Gericht Prozesse führen (§3 Abs. 2 GVG). Die GPK hat in ihrem Bericht 1999 auf die Bedeutung dieser Aufsichtsfunktion hingewiesen und ihrem Unbehagen Ausdruck gegeben, dass der Bericht des Obergerichts diesbezüglich seit Jahren wenig hergibt. Dies ist leider auch im Berichtsjahr nicht anders.
Die zuständige GPK-Subkommission IV hat anlässlich einer routinemässigen Visitation des Obergerichts das Thema der Oberaufsicht aufgegriffen.



2000/040-5
Amtsbericht des Verwaltungsgerichts 1999

Der Bericht informiert über die Tätigkeit des Verwaltungsgerichts selbst sowie der seiner Aufsicht unterstellten Gerichtsinstanzen.


I. Steuerrekurskommission
In ihrem Bericht 1998 regt die GPK mit Bezugnahme auf ihren Bericht 1996 an, die Fallstatistiken und die Darstellung der von Jahr zu Jahr wechselnden Charakteristika durch eine inhaltliche Kommentierung zu ergänzen. Eine solche Kommentierung fehlt noch immer, was der Berichterstattung abträglich ist.


II. Enteignungsgericht
Keine Bemerkungen


III. Verwaltungs- und Versicherungsgericht
In der Sitzung vom 3. Juni 1999 beschloss der Landrat, gestützt auf die Vorlage des Verwaltungsgerichts vom 17. Februar 1999, Massnahmen zur Entlastung des Versicherungsgerichts. Deren Ziel ist eine wesentliche Verkürzung der Bearbeitungsdauer, v.a. im Sozialversicherungsbereich.
Ein 50 % a.o. Vizepräsidium, 400 % Gerichtsschreiberstellen und eine 50 % Kanzleistelle, alle befristet, wurden zusätzlich beim Versicherungsgericht eingesetzt. Diese Massnahmen machten es möglich, dass das Versicherungsgericht 1999 erstmals seit 1992 mehr Fälle erledigen konnte, als in der Berichtsperiode eingingen. Die Verfahrensdauer konnte erheblich reduziert werden.
Die Arbeitsbelastung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungs- und Versicherungsgericht ist nach wie vor sehr hoch. Voraussichtlich werden dank den getroffenen Massnahmen und der hohen Einsatzbereitschaft der Richterinnen und Richter die Pendenzen aber in den nächsten 1 1/2 Jahren abgebaut werden können.



2000/040-6
Jahresbericht 1999 der Fachhochschule beider Basel (FHBB)

Die Fachhochschule befindet sich immer noch in einer Entwicklungs- und Umbruchphase:

1999 war auch geprägt von Auseinandersetzungen mit den Bundesbehörden und den Partnerschulen der Kantone Aargau und Solothurn. So weigerte sich der Bund zuerst, das neue Informatik-Grundstudium zu anerkennen. Statt der verlangten Fusion der FHBB mit den Schulen von Aargau und Solothurn gilt nun das Kooperationsmodell bis zum Jahr 2003. Die Vertragspartner einigten sich auf die Standorte für Architektur und Bauingenieurwesen, wobei die FHBB den Fachbereich Architektur und Bau als einzige Schule der Nordwestschweiz behalten kann.


Der Jahresbericht ist eher ein Jahrbuch als ein Geschäftsbericht. Er enthält leider weder die Jahresrechnung noch Angaben über die Durchführung der Leistungsaufträge, wie es der Fachhochschulvertrag verlangt. Somit ist es dem Landrat nicht möglich, seine Oberaufsicht wahrzunehmen und der Bericht kann lediglich mit Vorbehalten zur Kenntnis genommen werden.



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