Sanierung der SBB-Niveauübergänge in Grellingen - [Vorlage 2000-149; Inhalt ]
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Sanierung der SBB-Niveauübergänge in Grellingen - [Vorlage 2000-149; Inhalt ] |
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| Landratsbeschluss betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die Sanierung der SBB-Niveauübergänge in der Gemeinde Grellingen - ENTWURF | |
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Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für die Sanierung der SBB-Niveauübergänge in der Gemeinde Grellingen erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 3 700 000.-- zu Lasten Konto 2312.701.20-124 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 1999 werden bewilligt.
2. Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss und nicht Bundesrecht (Eisenbahngesetz) massgebend ist, wird dem Regierungsrat gestützt auf § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht bewilligt und die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren durchzuführen.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, in Verbindung mit § 36, Absatz 2 der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.