Umfahrung von Laufen und Zwingen, Planungskredit
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Umfahrung von Laufen und Zwingen, Planungskredit |
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| Vorlage 2000-150 vom 4. Juli 2000 - [Vorlage 2000-150; Inhalt ] | |
5. Termine
Der Planungskredit, bewilligt durch den Landrat, unterliegt gemäss Kantonsverfassung (§§ 31 und 36) dem fakultativen Finanzreferendum. Die nachfolgend aufgeführten Phasen laufen an, nachdem der Kredit rechtsgültig ist.
| Ausschreibung der Planungsarbeiten Phase Linienführung | ca. 4 Monate |
| Vergabe der Arbeiten | ca. 1 Monat |
| Ermittlung Einfluss auf öffentlichen Verkehr/Modalsplitveränderung | ca. 2 Monate |
| Phase Linienführungen mit Umwelt- und Risikoauswirkungen inklusive Ermittlung der flankierenden Massnahmen |
ca. 12 Monate |
| Phase Variantenvergleich, Ermittlung Bestvariante Mitarbeit der Betroffenen, |
ca. 6 Monate |
| Durchführung der UVP und Risikobeurteilung | mind. 6 Monate |
| Vernehmlassung zur Planung | ca. 4 Monate |
| Vorbereitung einer Landratsvorlage | ca. 3 Monate |
| Vernehmlassung zur Landratsvorlage | ca. 6 Monate |
| Diskussion im Landrat bis Landratsbeschluss | ca. 3 Monate |
Es muss damit gerechnet werden, dass mindestens 2 bis 4 Jahre vergehen, bis ein rechtskräftiges Generelles Projekt vorliegt. Es soll eine gute Lösung gefunden werden, der möglichst weite Teile der Laufentaler Bevölkerung zustimmen können. Es ist sehr wichtig, dass die betroffene Bevölkerung in die Planung miteinbezogen werden kann. Darum wird es sich lohnen, in die politische Meinungsbildung genügend Zeit zu investieren.
Nachdem das Generelle Projekt der Umfahrung von Laufen und Zwingen inklusive flankierende Massnahmen für den öffentlichen Verkehr rechtkräftig ist, werden die folgenden Vorbereitungsarbeiten und Verfahrensschritte zu durchlaufen sein: Ausarbeitung des Definitiven Projektes Umfahrung von Laufen und Zwingen mit stufengerechter Umweltverträglichkeitsprüfung, Auflageverfahren und Vorbereitung des Baus mit Submission und Vergabe der Arbeiten. Diese Schritte werden weitere drei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. Aus finanzpolitischen Gründen kann der Kanton Basel-Landschaft zur selben Zeit nur eine Grossbaustelle betreiben. Laut Regierungsprogramm 1999-2003 wird nach der Umfahrung Sissach die Hauptstrasse H2 zwischen Liestal und dem Autobahnanschluss Liestal in Pratteln gebaut. Eine weitere Grossbaustelle kann laut Investitionsprogramm 1999-2009 frühestens ab dem Jahr 2008 in Angriff genommen werden. Wegen der bekannten Verzögerungen bei der Umfahrung Sissach wird sich dieser Termin schliesslich aber ins nächste Jahrzehnt verschieben.