Umfahrung von Laufen und Zwingen, Planungskredit - [Vorlage 2000-150; Inhalt ]
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Umfahrung von Laufen und Zwingen, Planungskredit - [Vorlage 2000-150; Inhalt ] |
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| Landratsbeschluss betreffend Planungskredit für das Variantenstudium Umfahrung von Laufen und Zwingen auf der Stufe eines Generellen Projektes, mit Umweltauswirkungen und Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) sowie Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - ENTWURF | |
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für das Variantenstudium einer Umfahrungsstrasse auf der Stufe Generelles Projekt für die Gemeinden Laufen und Zwingen inklusive flankierende Massnahmen für den öffentlichen Verkehr erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 3'000'000.- zu Lasten Konto 2312.701.10-013 wird bewilligt. Nachgewiesene Honorarpreisänderungen sowie Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 1999 werden bewilligt.
2. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, in Verbindung mit § 36, Absatz 2 der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
3. Das Postulat 99/028 von Danilo Assolari betreffend Aufnahme der H18 Basel-Delsberg ins erweiterte Nationalstrassennetz oder ins Hauptstrassennetz (Hauptstrasse H18) von überregionaler Bedeutung wird als erfüllt abgeschrieben.