2000-106
Vornahme einer Ersatzwahl eines/einer Richter/in des Strafgerichts vom 1. September 2000 bis 31. März 2002 (Ablauf der laufenden Amtsperiode) |
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Vorlage 2000-106 10. Mai 2000
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Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,
Frau Dr. Caroline Franz Waldner, Richterin der Kammer I des Strafgerichs, hat mit Schreiben vom 30.3.2000 an den Landratspräsidenten mitgeteilt, dass sie per 31. August 2000 von ihrem Amt als Richterin des Strafgerichts zurücktrete. Wir gelangen daher an Sie mit dem Antag, eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Das Strafgericht besteht gemäss § 10 Abs. 1 GVG 1 bzw. Dekret betreffend die Zahl der Gerichtskammern und der Gerichtsmitglieder vom 15.5.1997 2 aus zwei Kammern mit je einem vollamtlichen Präsidium und sechs Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Strafgerichts ist gemäss § 24 Abs. 1 GVG der Landrat. Für die Mitglieder des Strafgerichts gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 KV 3 und § 1 Ziff. 8 lit. des Gewaltentrennungsgesetzes 4 .
Mit freundlichen Grüssen
Im Namen des Obergerichts
Der Präsident: Dr. T. Walter
Die Gerichtsschreiberin: Dr. I. Laeuchli
Fussnoten:
1 . Gesetz betr. die Organisation der richterlichen Behörden (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 30.10.1941, SGS 170
3 . Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17.4.1984, SGS 100
4 . Gesetz über die Gewaltentrennung vom 14.2.1977, SGS 104