2000-148 (1)
Bericht Nr. 2000-148 an den Landrat |
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Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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1. Dezember 2000
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Mutation 1999/1 des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)); Festlegung von Standorten für zukünftige Inertstoffdeponien in der Region Liestal
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Ausgangslage
Grundlage für die Planung von Inertstoffdeponien bildet das Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung im Kanton Basel-Landschaft, das vom Regierungsrat am 18. August 1998 verabschiedet wurde. Ausgehend von dem im Konzept definierten Evaluationsverfahren wurde auch für die Region Liestal eine Standortevaluation durchgeführt. Gemäss Art. 17 der Technischen Verordnung über Abfälle weisen die Kantone die vorgesehenen Standorte für Abfallanlagen in ihren Richtplänen aus und sorgen für die Ausscheidung der erforderlichen Nutzungszonen.
2. Kommissionsberatung
Die Bau- und Planungskommission behandelte die Vorlage Mutation 1999/1 des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)) betr. Festlegung von Standorten für zukünftige Inertstoffdeponien in der Region Liestal in einer Sitzung am 9. November 2000. Während den Beratungen standen der Kommission Herr Hansruedi Bieri, Direktionssekretär der Bau- und Umweltschutzdirektion, als Vertreter von Frau RR Elsbeth Schneider-Kenel, Herr Martin Huber und Frau Doris Capaul vom Amt für Raumplanung sowie Herr Arthur Rohrbach vom Amt für Umweltschutz und Energie für Erläuterungen und Auskünfte zur Verfügung.
Nach der Vorstellung des Evaluationsverfahrens war Eintreten unbestritten. Die anschliessende Diskussionsphase drehte sich insbesondere um folgende Punkte:
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Anzahl Teilregionen und deren Planungsstand
Im Moment sind 10 Teilregionen vorgesehen, die einen unterschiedlichen Planungsstand aufweisen. Ziel ist es, dass jede Teilregion ihre Versorgungsprobleme selber lösen kann. |
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Bedeutung der Kriterienliste der Feinevaluation
Bevor ein Standort festgelegt wird, müssen folgende Grundsatzfragen geklärt werden: Ist eine Deponie technisch und finanziell machbar und rechtlich durchsetzbar? Um die rechtlichen Aspekte in der Praxis abzuklären, wird anhand einer Kriterienliste eine detaillierte Standortbewertung vorgenommen. |
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Bestrebungen zur Beschränkung der zur Deponierung anfallenden Volumen
Bei der Volumenbeschränkung sind laufende Bestrebungen im Gange, um das anfallende Material zu minimieren. Voraussetzung dafür ist, dass ein Markt für die Abnahme des aufbereiteten Materials besteht. Noch besser wäre es, zwingende Vorschriften zur Rückgewinnung und Wiederverwertung des Abbruchmaterials zu erlassen. |
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Kontakte mit den Nachbarkantonen
Der Kanton Basel-Landschaft steht mit den Nachbarkantonen bezüglich der Lagerung von Abfällen in engem Kontakt. So verpflichten sich die Betreiber der Kiesgruben in den Kantonen SO und AG diese mit sauberem Material wieder aufzufüllen. |
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Auswirkungen der Situation im Bezirk Arlesheim
Nach Ablehnung des Deponiestandortes in Aesch ist die Situation im Bezirk Arlesheim unklar. Eine Variante besteht darin, dass man die Entwicklung abwartet, eine zweite dass man den Bezirk Arlesheim aufteilt auf die Deponien Laufental und Liestal. |
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Zufahrt zum Standort "Höli"
Die Zufahrt erfolgt über den Elbisgraben-Tunnel. |
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Zukünftige Trägerschaft der Inertstoffdeponie
Hier sind unterschiedliche Modelle, sowohl rein private wie auch gemischte Trägerschaften möglich. Die Kriterien für eine Trägerschaft werden von der Gemeinde festgelegt. |
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Unterschied zwischen "Festsetzung" des Standortes "Höli" und "Zwischenergebnis" des Standortes "Elbis-Nord
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Bei einer Festsetzung sind die Gespräche abgeschlossen, alle offenen Fragen sind geklärt und es bestehen keine grossen Differenzen mehr, d.h. man ist beschlussfähig.
Auf der Stufe des Zwischenergebnisses existieren noch ungeklärte Fragen.
In der Schlussabstimmung stimmte die Kommission mit 9:0 Stimmen bei einer Enthaltung dem Entwurf des Landratsbeschlusses mit der Ergänzung zu, dass dieser Landratsbeschluss dem fakultativen Planungsreferendum untersteht.
3. Antrag
Die Kommission beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Oberdorf, 1. Dezember 2000
Namens der Bau- und Planungskommission
der Präsident: Karl Rudin
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