Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
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Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
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| Bericht Nr: | 2000-091 | |
| vom: | 10. April 2001 | |
| Titel des Berichts: | Aufbau des Geographischen Informationssystems (GIS) für die Verwaltung und die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft |
Landratsbeschluss (Entwurf)
über die Realisierung des Geographischen Informationssystems für die Verwaltung und die Gemeinden
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | nimmt die Planung der weiteren Entwicklung des Geografischen Informationssystems (GIS) BL auf Grundlage des Berichts und des Zusatzberichtes "Strategische Informatik Planung für ein geographisches Informationssystem im Kanton Basel-Landschaft" zur Kenntnis. |
| 2. | beauftragt den Regierungsrat, das GIS BL als strategisches Projekt der Verwaltung zu realisieren und dabei dem Datenschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Vertreter des Datenschutzes nehmen in den leitenden Gremien der kantonalen GIS Kommission Einsitz. |
| 3. | genehmigt einen Verpflichtungskredit von 2,8 Mio Fr. für die Realisierung der zentralen strategischen Projekte Geo Data Warehouse mit GIS- Meta -Informationssystem, GIS via Internet, GIS-Arbeitsplatz, das Parzelleninformationssystem mit dem Kataster der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sowie die Schnittstelle zum Grundbuch. |
| 4. | beauftragt den Regierungsrat, die Realisierung der zentralen Projekte zu überwachen und der landrätlichen Bau- und Planungskommission periodisch Bericht zu erstatten über die Umstellung der Aufgabenerfüllung am Arbeitsplatz in der Verwaltung und die Wirkung derselben. |
| 5. | beauftragt den Regierungsrat, den Gemeinden innert einem Jahr ein Konzept für die Beteiligung am GIS vorzulegen. Der Landrat nimmt von der Einsetzung einer paritätischen GIS Arbeitsgruppe zwischen dem Kanton und den Gemeinden Kenntnis. |
| 6. | beauftragt den Regierungsrat, dass mit der Einführung des GIS BL die Art der Aufgabenerfüllung und die Organisation im Zusammenhang mit dem Umgang mit geographischen Daten in der Verwaltung überprüft und an die effiziente Nutzung des GIS angepasst werden. |
| 7. | schreibt die als Postulat überwiesene Motion Minder 97-238 vom 13. November 1997 als erfüllt ab. |
Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31b der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum.
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