2000-222 (1)
Bericht Nr. 2000-222 an den Landrat |
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Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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30. November 2000
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(unverändert)
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1. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 10. November 2000 (Einführung) und 22.11.2000 (Eintreten und Beschlussfassung) beraten. Die Beratungen wurden begleitet von Regierungsrat Erich Straumann, Rosmarie Furrer, Direktionssekretär, und Heinz Mohler, Rektor der Berufsschule für Pflege.
2. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Die Vorlage bezweckt ein regionales Schulabkommen im Gesundheitswesen für die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Solothurn und Basel-Landschaft. Bisherige bilaterale Vereinbarungen betreffend Finanzierung der Aus- und Weiterbildungen für nichtärztliche Berufe des Gesundheitswesen werden damit abgelöst. So die Vereinbarungen aus dem Jahr 1990 mit den Kantonen Bern und Aargau und von 1993 mit Basel-Stadt.
Das neue Schulabkommen schliesst erstmals auch die Kantone Luzern und Solothurn mit ein. Es regelt die Abgeltung des Besuchs von ausserkantonalen Schulen und Bildungseinrichtungen in der Nordwestschweiz. Die Berechnung der Kantonsbeiträge erfolgt neu im Sinne eines Benchmarkings mit differenzierten Ansätzen für die verschiedenen Gesundheitsausbildungen. Die Höhe der Kantonsansätze wird durch Beschluss der Konferenz der Abkommenskantone festgelegt. Das Abkommen beschränkt sich auf öffentliche sowie private, vom Standortkanton subventionierte Schulen und regelt primär die finanziellen Abgeltungen unter den Vertragskantonen. Es bezweckt vor allem:
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a.
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gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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b.
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eine optimale Ausnützung der Schulen und Ausbildungseinrichtungen sowie der Praktikumsplätze in den Vertragskantonen.
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1. Detailberatung
Generell muss festgehalten werden, dass nicht das BIGA, sondern die Kantone, resp. die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz die Berufsausbildung im Gesundheitswesen regelt. Das Schweizerische Rote Kreuz hat den Auftrag zu deren Gestaltung. Es ist geplant, bis etwa im Jahr 2008 die Gesundheits- und Sozialberufe ebenfalls dem BIGA zu unterstellen. Jede Erweiterung (oder Reduktion) des Angebotes dieses Abkommens muss mit einstimmigem Entscheid der Sanitätsdirektoren aller beteiligten Kantone gefällt werden.
Das neue Schulabkommen beeinhaltet primär folgende Ziele:
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die schulischen Angebote innerhalb des Abkommens werden als Angebote der Region gesehen. Den Lernenden wird dadurch der Besuch der Schulen innerhalb der Region ohne Nachteile ermöglicht.
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Die Beiträge werden neu nicht mehr politisch festgelegt, sondern der Grenzkostenbereich ist ausschlaggebend. Das Benchmarking erlaubt einen innerkantonalen Vergleich und führt zu einem fairen Lastenausgleich.
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Die regionale Koordination wird institutionalisiert. Für teure Ausbildungsgänge wie z.B. Physiotherapie oder Rettungssanität drängt sich ein gemeinsames Vorgehen logischerweise unweigerlich auf.
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Angebot
Baselland verfügt gegenüber den anderen Kantonen über ein kleines Angebot. Unsere generalstisch angelegte Berufsschule für Pflege bildet die Absolventinnen und Absolventen für Aufgaben in sämtlichen Berufsfeldern aus und befähigt sie, in verschiedenen Richtungen tätig zu werden. Es besteht seit jeher eine starke Wanderbewegung in Richtung Basel-Stadt. Dies einerseits des grossen Angebotes, andererseits der geographischen Lage (unteres Baselbiet) wegen. Die starke Inanspruchnahme der Privatschulen Bethesda und St. Clara, (mehr als die Hälfte der Lernenden kommen aus Baselland) wird in separaten Abkommen geregelt. Die beiden Basler Kantone bezahlen die Betriebsdefizite pro Lernende.
Benchmarking
Als Grundlage für die Kantonsbeiträge wurde ein interkantonaler Schulkostenvergleich (Basis 1998) anhand von gemeinsam festgelegten Kriterien durchgeführt. Das vorliegende Abkommen regelt vorerst die finanzielle Abgeltung innerhalb der angeschlossenen Kantone. Geplant, und zur Zeit bereits in Bearbeitung, werden aber auch Kriterien inbezug auf Qualitätsvorgaben und Controlling. Der Vollzug wird durch eine externe Firma begleitet.
1. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommen hat mit 12-0 Stimmen dem regionalen Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe zugestimmt. Sie beantragt dem Landrat, dem beiliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
Muttenz, 29. November 2000
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin:
Rita Bachmann
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