2000-241

Im Kanton Basellandschaft ist das Baupolizei- und Baubewilligungswesen beim Regierungsrat, resp. bei der kantonalen Verwaltung angesiedelt. Gemäss § 118 RBG kann der Regierungsrat diese Aufgaben den Gemeinden übertragen, wenn sie dies wünschen und über die notwendige Infrastruktur verfügen.

Gemeinden, welche das Baupolizei- und Baubewilligungswesen übernommen haben, sind nicht frei, die Höhe der Gebühren festzulegen. Die Kompetenz liegt nach § 135 RBG beim Regierungsrat. Die Gemeinden erhalten dabei 2/3 der Gebühr, 1/3 geht an den Kanton.


Reinach hat als einzige Gemeinde im Kanton diese Aufgaben übernommen und möchte sie auch behalten. Bürgernähe, frühe Kontakte zu den Bauwilligen und die Möglichkeit frühzeitig bei der Gestaltung positiv mitzuwirken sind einige der wichtigsten Gründe für die dezentrale Handhabung des Baubewilligungswesens.


Allerdings sind die Gebühren, wie sie der Regierungsrat festgelegt hat, bei weitem nicht kostendeckend. Jede Baubewilligung muss von den SteuerzahlerInnen der Gemeinde mitfinanziert werden. Dies ist ungerecht und widerspricht dem Verursacherprinzip. Da die Kompetenz zur Festlegung der Gebühren beim Regierungsrat liegt, kann die Gemeinde nicht selbständig kostendeckende Gebühren einführen.


Antrag:
Das Raumplanungs- und Baugesetz ist so anzupassen, dass


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