2000-241
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Motion von Urs Hintermann: Kostendeckende Gebühren für Baubewilligungen
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Autor/in:
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Urs Hintermann, SP (Chappuis, Halder, Hilber, Jäggi, Joset, Krähenbühl B., Rudin Ch., Schmied, Stöcklin, Ziegler)
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Eingereicht am:
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30. November 2000
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Nr.:
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2000-241
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Gemeinden, welche das Baupolizei- und Baubewilligungswesen übernommen haben, sind nicht frei, die Höhe der Gebühren festzulegen. Die Kompetenz liegt nach § 135 RBG beim Regierungsrat. Die Gemeinden erhalten dabei 2/3 der Gebühr, 1/3 geht an den Kanton.
Reinach hat als einzige Gemeinde im Kanton diese Aufgaben übernommen und möchte sie auch behalten. Bürgernähe, frühe Kontakte zu den Bauwilligen und die Möglichkeit frühzeitig bei der Gestaltung positiv mitzuwirken sind einige der wichtigsten Gründe für die dezentrale Handhabung des Baubewilligungswesens.
Allerdings sind die Gebühren, wie sie der Regierungsrat festgelegt hat, bei weitem nicht kostendeckend. Jede Baubewilligung muss von den SteuerzahlerInnen der Gemeinde mitfinanziert werden. Dies ist ungerecht und widerspricht dem Verursacherprinzip. Da die Kompetenz zur Festlegung der Gebühren beim Regierungsrat liegt, kann die Gemeinde nicht selbständig kostendeckende Gebühren einführen.
Antrag:
Das Raumplanungs- und Baugesetz ist so anzupassen, dass
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entweder die vom Regierungsrat erlassenen Gebühren kostendeckend sind
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oder dass zumindest jene Gemeinden, welche das Baupolizei- und Baubewilligungswesen übernehmen, selber die Kompetenz erhalten, kostendeckende Gebühren festzulegen.
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