Bewilligung Verpflichtungskredite für Ausbau ARA Wintersingen und Liedertswil
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Bewilligung Verpflichtungskredite für Ausbau ARA Wintersingen und Liedertswil |
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| Vorlage 2000-161 vom 5. September 2000 - [Vorlage 2000-161; Inhalt ] | |
6. Realisierung
Der generelle Terminplan sieht für beide Anlagen das Baugesuchsverfahren und die Ausführungsplanung anfangs 2001 vor. Der Bau der Anlage soll im Frühling 2001 begonnen und im Frühling 2002 mit der Inbetriebnahme abgeschlossen werden.
Bei der ARA Wintersingen wird die bestehende Anlage bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage weiterbetrieben. Während dem Bau der Anlage sind gewisse Provisorien notwendig.
Bei der ARA Liedertswil kann der Betrieb der bestehenden Anlage nicht bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage aufrechterhalten werden. Der Betrieb der alten Anlage wird während der Bauzeit so lange wie möglich aufrechterhalten. Danach wird als Provisorium für eine beschränkte Zeit das neue Regenbecken als Absetzbecken genutzt. Durch Zugabe von Fällmitteln werden zusätzlich Schmutzstoffe abgesetzt.
7.1 Investitionskosten
Aufgrund des Kostenvoranschlages der Vorprojekte ergeben sich für die beiden Anlagen Investitionskosten gemäss Abbildung 13:
| Investitionskosten | ARA Wintersingen Fr. |
ARA Liedertswil Fr. |
| Bauarbeiten inkl. maschinelle Ausrüstung und Elektro-, Mess- und Regeltechnik | 1 600 000.-- | 950 000.-- |
| Projekt und Bauleitung | 250 000.-- | 140 000.-- |
| Inkonvenienzen | 50 000.-- | 10 000.-- |
| Total (Preisbasis 01.04.2000) | 1 900 000.-- | 1 100 000.-- |
Abb. 13 Investitionskosten
7.2 Projektfinanzierung
7.2.1 Beiträge Dritter
- Beiträge des Bundes
Gewässerschutzmassnahmen dieser Art sind nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr beitragsberechtigt.
- Beiträge der Gemeinden
Gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben die betroffenen Gemeinden oder Private keine Beiträge an die Investitionen für den Um- und Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen zu leisten.
7.2.2 Betriebs- und Kapitaldienstkosten
Die Betriebskosten setzen sich zusammen aus dem Aufwand für Energien, Betriebsmittel, Personal, Transporte, Schlammentsorgung sowie Reparaturen und Unterhalt.
Die Kapitaldienstkosten basieren auf einem Kapitalzins von 5 % und einer Abschreibungsdauer von 15 Jahren (Annuität a = 0.09634). Die daraus sich ergebenden Jahreskosten sind in Abbildung 14 dargestellt.
| Jahreskosten | ARA Wintersingen Fr. |
ARA Liedertswil Fr. |
| Betriebskosten | 67 000.-- | 41 000.-- |
| Kapitaldienstkosten | 183 000.-- | 106 000.-- |
| Total Jahreskosten | 250 000.-- | 147 000.-- |
Abb. 14 Jahreskosten
Für den Betrieb der neu gebauten bzw. sanierten Anlagen reicht der heutige Personalbestand aus.
8 . Mitberichts- und vernehmlassungsverfahren
Im Juni 2000 wurde der Entwurf der Landratsvorlage den betroffenen Gemeinden und verschiedenen Amtsstellen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Vorschläge der Amtsstellen wurden in der Vorlage berücksichtigt. Die Gemeinderäte der Gemeinden Wintersingen und Liedertswil sind mit der Vorlage einverstanden.
9 . Gesetzesmässigkeit Finanzreferendum
Die vorgesehenen Ausbauten der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Wintersingen und Liedertswil haben Ausgaben zur Folge, die über das Jahr des Voranschlages hinausgehen. Die Massnahmen sind grundsätzlich unabhängig voneinander realisierbar. Aus Gründen der vom Gewässerschutz her gebotenen Dringlichkeit sollen sie aber gemeinsam bis Ende 2001 realisiert werden. Die Natur der Bauvorhaben - bei beiden Anlagen wird grundsätzlich ähnliches realisiert werden - erlaubt gestützt auf das Finanzhaushaltgesetz eine Sammelvorlage. Allerdings soll in der gleichen Vorlage nicht ein einziger Verpflichtungskredit, sondern je einer pro Vorhaben beantragt werden. Die Massnahmen pro Anlage umfassen neue Ausgaben, welche die referendumspflichtige Limite von Fr. 500 000.-- jeweils übersteigen. Die Verpflichtungskredite für die Ausbauten der Abwasserreinigungsanlagen Wintersingen und Liedertswil unterstehen daher gemäss § 31 Ziffer 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.
10 . Parlamentarische Vorstösse
Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, welche mit vorliegender Landratsvorlage abzuschreiben wären.
11 . Ausblick auf Industrielle Betriebe Baselland AG (IBBL AG)
Am 30. Oktober 1997 hat der Landrat die Verselbständigung des Amtes für Industrielle Betriebe (AIB) beschlossen. Die mit diesem Beschluss vom Landrat verlangte Detailvorlage zur Überführung in die Industriellen Betriebe Baselland AG hat der Regierungsrat am 23. Mai 2000 an den Landrat überwiesen. Die Behandlung im Landrat ist für Herbst 2000 und die Volksabstimmung für den Winter 2000/01 vorgesehen.
Unabhängig vom Ausgang der für die Bildung der IBBL noch notwendigen Entscheide von Parlament und Volk sind im Abwasser- und Abfallbereich weitere Investitionen fällig. Aufgrund der durch Abwasser verschmutzten Bäche in Wintersingen und Liedertswil sind die in dieser Vorlage erwähnten Ausbauten jetzt erforderlich. Die aus der Investition resultierenden Kapitaldienstkosten werden - zusammen mit den Betriebs- und Kapitaldienstkosten der übrigen AIB-Abwasseranlagen - gemäss Gewässerschutzgesetz via Gemeinden den Abwasserproduzentinnen und -produzenten überwälzt (1999: Fr. 1.72 pro m3 verbrauchtes Trinkwasser). Mit diesen Einnahmen deckt das Amt für Industrielle Betriebe seinen Aufwand und denjenigen der Aufsichtsbehörde im Geschäftsbereich Abwasser und bezahlt der Finanzverwaltung Amortisations- und Schuldzinsen der Abwasseranlagen. Wenn das AIB zu den IBBL wird, ändert sich daran grundsätzlich nichts. Die beim Übertritt bestehende Restschuld (des AIB beim Kanton) von allen Anlagen und Investitionen muss von den IBBL abgetragen werden bzw. das vom Kanton der IBBL gewährte Aktionärsdarlehen muss verzinst werden.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 5. September 2000
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin