Bewilligung Verpflichtungskredite für Ausbau ARA Wintersingen und Liedertswil - [Vorlage 2000-161; Inhalt ]
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Bewilligung Verpflichtungskredite für Ausbau ARA Wintersingen und Liedertswil - [Vorlage 2000-161; Inhalt ] |
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| Landratsbeschluss betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Wintersingen und Liedertswil - ENTWURF | |
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Wintersingen und Liedertswil erforderliche Verpflichtungskredit von brutto
| Fr. 1 900 000.-- | (Wintersingen) | zu Lasten Konto 2341.701.51-054 |
| Fr. 1 100 000.-- | (Liedertswil) | zu Lasten Konto 2341.701.51-051 |
(inkl. Mehrwertsteuer) wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. April 2000 werden bewilligt.
2. Die Investitionen gemäss Punkt 1 sind bei der Berechnung des Vermögensaufbaus der Industriellen Betriebe Baselland (IBBL) AG zu berücksichtigen.
3. Soweit für die Ausführung der Bauvorhaben Areal erworben oder in Rechte in Grund und Boden sowie Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 (1) das Enteignungsverfahren durchzuführen.
4. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht, gestützt auf § 31, Ziff. 1b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 (2) , der fakultativen Volksabstimmung.
Fussnoten: