Bericht Nr. 2000-180 an den Landrat

1 Generelle Bemerkungen


1.1 Einleitung und Methodik


Der vorliegende Bericht behandelt neben dem Voranschlag 2001 (Vorlage 2000/180) die gestützt auf § 79 Geschäftsordnung des Landrates eingereichten Budgetanträge (Vorlagen 2000/180-1 - 11).


Die budgetrelevanten Anträge, über die im Rahmen der Beratung im Landrat zu entscheiden ist, sind in Kapitel 3 in chronologischer Reihenfolge aufgeführt.


Wo es nicht ausdrücklich anders erwähnt ist, sind in diesem Bericht bei den Zahlen des Voranschlages 2001 jeweils die Beträge nach Berücksichtigung der Anträge der Finanzkommission (gemäss Beilage B) aufgeführt. Die Vergleichszahlen des Voranschlages 2000 beinhalten die bewilligten Nachtragskredite.


1.2 Kennzahlen des Voranschlages 2001


Mehrjahresvergleich Rechnung / Budget

[1] exkl. Schulden/Zinsen für Grundkapital BLKB, Geldmarktanlagen und ALV-Darlehen
[2] Selbstfinanzierung in % der Netttoinvestitionen


Die obige Tabelle enthält analog früheren Berichten die wichtigsten Zahlen des Voranschlages 2001 im Vergleich zu den Vorjahren. Ein ausführlicher Mehrjahresvergleich ist in Beilage D dargestellt.


Der Voranschlag 2001 gemäss Antrag der Finanzkommission zu den Budgetanträgen ist um rund CHF 0.26 Mio schlechter als derjenige gemäss Vorlage der Regierung. Hinzu kommt ein weiterer Unterschied resultierend aus der allgemeinen Lohnerhöhung um 1.5% bzw. CHF 20.2 Mio, die (wie üblich) in der Vorlage fehlt, da zum Zeitpunkt der Budgeterstellung betragsmässig nicht bekannt.


1.3 Bemerkungen zum Voranschlag 2001


1.3.1 Budgetrichtlinien 2001


Im März 2000 hat der Regierungsrat folgende Eckwerte für das Budget 2001 definiert (vgl. Vorlage):

Bei der Behandlung des Rohbudgets in der Regierung im Juni 2000 wurde als Zielsetzung angeführt:

Aus der obigen Tabelle geht hervor, dass diese Budgetrichtlinie beim Investitionsvolumen eingehalten ist.


In der Laufenden Rechnung wird die Zielsetzung um CHF -8.3 Mio verfehlt.


Der Selbstfinanzierungsgrad liegt mit 79% unter dem (regierungsrätlichen) Sollwert von 85%, welcher seinerseits den im Regierungsprogramm stipulierten Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100% (Schuldenabbau) verfehlt.


1.3.2 Saldo der Laufenden Rechnung


Der budgetierte Saldo der Laufenden Rechnung liegt schon gemäss Vorlage (CHF 12.2 Mio), erst recht aber nach Einbezug der aktuellen Fakten und unter Berücksichtigung eines Budgetantrages durch die Finanzkommission mit CHF -8.3 Mio analog zum Vorjahr deutlich unter dem effektiven Saldo des Jahres 1999 (CHF 25.5 Mio). Im Budget des laufenden Jahres (inkl. Nachtragskredite) wurde ein Fehlbetrag von CHF -26.4 Mio veranschlagt, welcher sich gemäss Erwartungsrechnung zu +/-0 (ausgeglichene Rechnung) entwickeln sollte (Vorlage S. 3).


Die Faktorengruppen Besteuerung und Besoldungsrevision sowie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe tragen primär zu dieser Veränderung bei.


Im Überblick: [Verbesserung (+) / Verschlechterung (-)]:

Aus der Faktorengruppe Besteuerung resultieren für den Kanton insgesamt Mindereinnahmen von ca. CHF 29 Mio. Aufgrund der Wirtschaftsentwicklung besteht bei den Steuereinnahmen allerdings ein aufsteigender Trend und dürften die Erträge voraussichtlich zur Kompensation dieser Mindereinnahmen ausreichen. Insgesamt dürfte das kantonale Steueraggregat etwas über dem Niveau der Staatsrechnung 1999 liegen (vgl. Vorlage).


Die Mehrkosten aus der Besoldungsrevision können als vorfinanziert gelten, wurde doch 1998/1999 ganz oder teilweise auf den Teuerungsausgleich verzichtet.


1.3.3 Netto-Investitionen / Selbstfinanzierung


Nach wie vor in Befolgung des Grundsatzes des verstetigten Investitionsvolumens werden im Voranschlag 2001 Nettoinvestitionen von CHF 149.8 Mio (Rechnung 1999: CHF 152.2 Mio, laufendes Jahr: CHF 152 Mio) geplant.


Der resultierende Selbstfinanzierungsgrad von 79% bedeutet eine Verschlechterung gegenüber 1998 und 1999, als 91% bzw. 96% erreicht wurden. Auch die im Legislaturprogramm 1999/2003 enthaltene Zielsetzung von 100% wird im Voranschlagsjahr nicht erfüllt.


Hinweis: Als Vergleich aus dem Saldo der Laufenden Rechnung und den Abschreibungen mit den Nettoinvestitionen gilt die Selbstfinanzierung als Schlüsselgrösse zur Beurteilung eines öffentlichen Haushaltes. Bei einer Selbstfinanzierung < 100% (sog. negativer Finanzierungssaldo) können keine Schulden abgebaut werden.


1.3.4 Finanzierungssaldo / Verschuldung


Der Finanzierungssaldo weist einen Fehlbetrag von CHF 31.4 Mio auf. Um diesen Betrag muss sich der Kanton im Jahr 2001 budgetgemäss weiter verschulden. Aufgrund der Erwartungsrechnung 2000 werden sich die Schulden am 31.12.2000 auf CHF 768 Mio belaufen. Per Ende 2001 werden die Kantonsschulden somit auf CHF 799.4 Mio anwachsen. Die Zinskosten für Staatsanleihen und Darlehen sind mit 1.5 Prozent des Aufwandes bzw. 1.5 Prozent des Ertrages im Zehnjahresvergleich auf einem Tiefststand. Die absehbare Entwicklung dieser Kosten lässt einen Mehraufwand erwarten. Der Kanton profitiert allerdings von einem guten Rating im Kapitalmarkt.


1.4 Finanzplan 2002 bis 2004


Seiten 8 bis 10 der Vorlage des Regierungsrates enthalten den Finanzplan für die Jahre 2002 bis 2004 (vgl. auch Beilage D). Gegenüber dem Budgetjahr 2001 ist beim Saldo der Laufenden Rechnung 2002 ein ausgeglichenes Budget vorgesehen, während 2003 und 2004 wiederum leicht negative Saldi vorausberechnet werden.


Die Entwicklung der Finanzierungssaldi zeigt 2002 ein positives Ergebnis und erwartet für 2003 und 2004 wiederum einen Anstieg der Staatsverschuldung. Der hohe Selbstfinanzierungsgrad im Jahre 2002 ist abhängig von der Sonderabschreibung, welche sich aus Aufwertungen beim Transfer von Aktiven des Kantons an die IBBL AG im Zusammenhang mit der Bildung des Aktionärsdarlehens ergeben (Landratsvorlage voraussichtlich am 22.02.01). Ohne diesen Sonderfaktor liegt der Finanzierungssaldo im (negativen) Trend des gesamten Planungszeitraums.



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