Bericht Nr. 2000-180 an den Landrat
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Bericht Nr. 2000-180 an den Landrat |
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2. Kommissionsberatung
2.1 Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Budgetvorlage an ihren Sitzungen vom 15. und 22. November 2000 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer sowie der Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle. Im Zusammenhang mit zwei Budgetanträgen wurden zudem die Herren Ernst Emmenegger (Leiter Finanzen und Wirtschaft) und Hans-Georg Bächtold (Leiter Amt für Raumplanung) der Bau- und Umweltschutzdirektion beigezogen.
Das Eintreten war unbestritten.
Im Rahmen der vereinbarten Geschäftsabwicklung haben die vier Subkommissionen den Voranschlag eingehend geprüft und dabei die Leistungsaufträge und das regierungsrätliche Jahresprogramm einbezogen sowie (als Querschnittthema) den Einkauf externer Leistungen einer näheren Betrachtung unterzogen. Über die Direktionen wurden sowohl schriftliche als auch mündliche Zusatzauskünfte bei den zuständigen Stellen eingeholt.
Aktuelle Zusammensetzung und Zuständigkeitsbereiche der Subkommissionen der Finanzkommission gehen aus Beilage C hervor.
2.2 Finanzpolitische Würdigung
"Business as usual?" Wiederum kann als Ergebnis der zusammenfassenden Beurteilung des Voranschlages 2001 an die Aussagen in den Vorjahren angeknüpft werden. Im interkantonalen Bereich gut rangiert bestätigt der Voranschlag einmal mehr, dass unser Kanton über einen angemessenen Gestaltungsspielraum verfügt, um seine Aufgaben anzupacken und zu agieren statt zu reagieren. Der finanzielle Hintergrund erlaubt es, den im Legislaturprogramm der Regierung verankerten Ausbau der Standortgunst mit der nötigen Ernsthaftigkeit voranzutreiben.
Allerdings ist nach Auffassung der Finanzkommission folgendes zu Bedenken:
Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von nur 79% werden die Schulden im Jahr 2001 weiter ansteigen. Damit stellt sich die Frage, wann wenn nicht bei der aktuellen Wirtschafts- und Beschäftigungslage die im Regierungsprogramm formulierten finanzpolitischen Zielsetzungen im Sinne eines nachhaltigen Finanzhaushaltes eingehalten werden sollen. Die Prognosen gemäss Finanzplan 2002-2004 vermögen dazu keine schlüssige Antwort zu geben.
Der markant steigende Personalaufwand (9.4% gegenüber Rechnung 1999 bzw. 5.2% gegenüber Budget 2000 inkl. Nachträge) ist einerseits auf Mehrkosten der Besoldungsrevision zurückzuführen und insofern nicht zu beanstanden. Anderseits sollte der Trend allerdings dahingehend analysiert werden, inwiefern qualitative und quantitative Faktoren bzw. Bestandesänderungen dafür ursächlich und zwingend sind. Den Erkenntnissen folgend sind allfällige Konsequenzen zu ziehen.
Im Bereich des markant steigenden Sachaufwandes (6.9% gegenüber Rechnung 1999 bzw. 8.8% gegenüber Budget 2000 inkl. Nachträge) wird gefordert, dass die Suche nach Alternativen vorangetrieben wird und eine vermehrte Behauptung der Nachfragemacht der öffentlichen Hand erfolgen soll.
Die Steuereinkünfte werden auf der Ertragsseite als eher zurückhaltend budgetiert beurteilt. Dies wird aufgrund schwer abschätzbarer Ausfälle und Abgrenzungsproblemen im Zusammenhang mit der Umstellung zur einjährigen Steuerveranlagung als richtig taxiert.
Zu den Schuldzinsen wird bemerkt, dass sich gegenüber dem aktuell tiefen Niveau eine Erhöhung abzeichnet, welche bei einem Anstieg von bspw. 1% zu einer Mehrbelastung von CHF 7.8 Mio führen würde.
Im Einzelnen ist zusammenfassend was folgt positiv hervorzuheben:
| - | Der Kanton besitzt die Handlungsfreiheit. |
| - | Der Grundsatz des verstetigten Investitionsvolumens kann weiterhin aufrecht erhalten werden. |
| - | Die Zinsen sind dank guter Schuldenbewirtschaftung und günstiger Schuldzinsentwicklung im Griff. |
| - | Die Finanzlage ist im interkantonalen Vergleich gut. |
Als negativ ist demgegenüber zu verzeichnen:
| - | Der Selbstfinanzierungsgrad ist unter Soll und hat eine Zunahme der Schulden zur Folge. |
| - | Die Personal- und insbesondere auch die Sachaufwändungen steigen in einem erheblichen Ausmass. |
| - | Es bestehen Anzeichen für das Entstehen und ein Ansteigen von Begehrlichkeiten. |
2.3 Regierungsrätliches Jahresprogramm
Das regierungsrätliche Jahresprogramm wurde von den Subkommissionen der Finanzkommission bei der Beurteilung des Voranschlages beigezogen, um insbesondere zu prüfen, ob neue finanzrelevante Tätigkeiten im Budget angemessen Niederschlag finden. Als Ergebnis dieses auf Stichproben begrenzten Prüfungsschrittes kann insgesamt festgestellt werden, dass die entsprechende Schnittstelle Jahresprogramm/Voranschlag 2001 in plausibler Weise gehandhabt wurde.
Bei der geplanten Erhöhung des kantonalen Beitrages an die Universität Basel stellt allerdings die Frage, ob diese in den Voranschlag aufzunehmen sei oder nicht. Gemäss 32 Finanzhaushaltsgesetz enthält der Voranschlag die allgemeinen Staatshaushalt betreffenden Ausgaben und Aufwändungen sowie die geschätzten Einnahmen und Erträge eines Rechnungsjahres. Damit könnte auf Grundlage von § 23 Finanzhaushaltsgesetz mit Fug behauptet werden, dass eine Aufnahme in den Voranschlag geboten sei. Aufgrund des Umstandes, dass noch keine Vorlage existiert und die exakte Höhe des Beitrages zum Zeitpunkt der Erörterung in der Finanzkommission noch nicht definiert ist, wird von einer Aufnahme in den Voranschlag abgesehen.
Der finanzpolitische Umgang im Zusammenhang mit der Aufnahme solcher im Zeitpunkt des Budgetprozesses ungewisser bzw. schwebender Budgetposten wird pro futuro zu definieren sein. Dies zumal wenn sie wie im vorliegenden Fall eine erhebliche Grössenordnung haben bzw. entscheidrelevante Managementinformationen beinhalten. Andernfalls wird der Voranschlag - wenngleich nur Momentaufnahme - als Planungsgrundlage teilweise sinnentleert.
2.4 Leistungsaufträge
2.4.1 Aus den Abklärungen zum Thema Leistungsaufträge sind in inhaltlicher Hinsicht keine Bemerkungen anzubringen. Eine materielle Beurteilung der Aussagekraft dieser Führungsinstrumente wird erst mit Vorliegen der komplementär geplanten Betriebsbuchhaltung und anhand von zweckmässig definierten und aufbereiteten Kennzahlen sinnvoll möglich sein.
2.4.2 In formaler Hinsicht wird indes festgestellt, dass es die Lesbarkeit und damit Handhabung der Leistungsaufträge erheblich erleichtern würde, wenn diese über alle Direktionen koordiniert dargestellt würden. Dies bedeutet, dass (soweit mit den unterschiedlichen Leistungsprofilen machbar) die Struktur des Inhalts, die Darstellung und Numerierung vereinheitlicht werden soll. Diese Vereinheitlichung ist im Rahmen der Zielsetzung, eine parlamentstaugliche Form zu produzieren, nach dem Grundsatz "soviel wie nötig, so wenig wie möglich" angestrebt und kontinuierlich verwirklicht werden. Ebenfalls sind bei den Leistungsaufträgen die jeweils zugrundeliegenden formell- und materiellgesetzlichen Grundlagen sowie allenfalls untergesetzliche Normierungen (Weisungen, Dienstanordnungen, Kreisschreiben und drgl.) anzuführen. Auch wird es darum gehen, geeignete "Links" und Überführungsbrücken zum Voranschlag zu setzen, um diese Instrumente in massvoller Weise zu vernetzen. Die Finanzkommission wird zu diesem Thema ihre Vorstellungen definieren und über die Finanzdirektion in den hängigen Prozess der Vernetzung einbringen.
2.5 Querschnittprüfung "Externe Leistungen"
Die Querschnittprüfung zu den externen Leistungen hatte zum Ziel, sich über dieses Leistungssegment einen Überblick zu verschaffen, die Entwicklung zu analysieren und aus den gewonnenen Erkenntnissen allfällige Konsequenzen abzuleiten. Diese Überprüfungstätigkeit wird die Subkommissionen auch bei ihren Dienststellenbesuchen noch beschäftigen. Aus den bisherigen Abklärungen lässt sich ableiten, dass bspw. die Informatikkosten weiter markant steigen und eine Trendwende nicht in Sicht ist. Zusätzliche bzw. ergänzende Informatikmitttel haben zwangsläufig vermehrten Betriebs- und Unterhaltsaufwand zur Folge. An die Stelle einer blossen Wiederholung solcher Feststellungen und von allfälligen Ohnmachtsgefühlen sollten die beharrliche Suche nach Gesamtlösungen und Alternativen, die Ausnutzung der Nachfragemacht und die konsequente Elimination von und Lehren aus Schwachstellen treten.
2.6 Individuelle Prüfungen der Subkommissionen
Aus den individuellen Prüfungen der Subkommissionen sind verschiedene Anregungen und Korrekturen hervorgegangen, die teilweise bereits bilateral, d.h. mit der zuständigen Direktion, bereinigt werden konnten oder noch bereinigt werden. Auf die Darstellung von Einzelheiten sei an dieser Stelle verzichtet.
2.7 Feststellungen und Anträge der Kommission
2.7.1 Die Subkommissionen haben im Rahmen ihrer Abklärungen und Prüfungen erneut feststellen können, dass die Direktionen durchgängig mit hoher Auskunftsbereitschaft, grossem Sachverstand und speditiv zu reagieren vermögen. Die Qualität der Kommentare zu den Budgetposten hat sich ebenfalls weiter verbessert und die Kooperationsbereitschaft wird positiv hervorgehoben. Eine Einschränkung gilt im Zusammenhang mit der Prüfung des Globalbudgets der FHBB, bei welcher zufolge verspäteter Vorlage der detaillierten Budgetunterlagen eine vertiefte Prüfung unterbleiben musste.
Die Voranschläge werden ausnahmslos zur Genehmigung empfohlen.
2.7.2 Die Arbeit der Subkommissionen hat keine budgetwirksamen Anträge zur Folge gehabt. Das Sparpotential wird aus Sicht der Finanzkommission für das Jahr 2001 als weitgehend ausgeschöpft beurteilt.
2.7.3 Im Sinne der Kontinuität und aufgrund der erheblichen Budgetrelevanz lässt die Finanzkommission - wiederum unter Vorbehalt des entsprechenden Landratsbeschlusses - die Kosten betreffend allgemeine Lohnanpassung für das Staatspersonal gemäss Antrag des Regierungsrates (Vorlage 2000/226) vom 14. November 2000 in den Voranschlag aufnehmen.
2.7.4 Von den 11 zu behandelnden Budgetanträgen empfiehlt die Finanzkommission im Einklang mit dem Regierungsrat einen einzigen zur Annahme (vgl. Ziffer 3.9).
Ein weiterer - allerdings nicht budgetwirksamer - Antrag geht aus Ziffer 2.4.2 hervor.
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