Budget 2001
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Budget 2001 |
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| Vorlage 2000-180 vom 19. September 2000 - [Vorlage 2000-180; Inhalt ] | |
Gemäss § 32 und 31 des Finanzhaushaltsgesetzes (1) legt der Regierungsrat das Budget für das Jahr 2001 und den Finanzplan für die Jahre 2002 - 2004 vor.
Die Ausgangslage
Die wirtschaftliche Entwicklung erscheint zur Zeit als stabil. Einerseits wird vorderhand kaum ein Nachlassen der Wachstumskräfte erwartet, anderseits halten sich die Preissteigerungen, gemessen am Index der Konsumentenpreise, in relativ engen Grenzen. In einigen Bereichen am Arbeitsmarkt, so vor allem bei qualifizierten Kräften in den Dienstleistungsbranchen und teilweise im Gewerbe, übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich; ein gewisser Lohndruck ist deshalb erkennbar. Anderseits sind Verträge mit einem faktisch garantierten Teuerungsausgleich selten geworden; die Lohn- und Gehaltsanpassungen finden im wesentlichen auf individuell ausgehandelter Basis statt. Es ist deshalb nicht mehr möglich, die mutmassliche Entwicklung der Lohnkosten nach der Formel "Teuerung plus" zu schätzen. Im Bereich der Sozialkosten sind für nächstes Jahr keine grösseren Änderungen vorgesehen, was das Treffen von Annahmen für die Lohnkostenentwicklung erleichtert.
Für die öffentliche Hand sind die Personalkosten der wichtigste einzelne Kostenblock im gesamten Haushalt, so auch für die Kantonsverwaltung im Staatshaushalt. Bei einem Volumen von rund 2 Milliarden Franken, einschliesslich aller Transferposten, beläuft sich der Personaletat auf rund einen Drittel. Im Jahre 2001 tritt bei der Besoldung des Staatspersonals eine Revision in Kraft, die weiter unten erläutert wird und die zu einer Steigerungsrate der Personalaufwendungen führt, die über dem Gewohnten der letzten Jahre liegt.
Auf der Finanzierungsseite, bei den Steuern, sind im Budgetjahr 2001 grössere Veränderungen zu planen. Einmal sind die Anpassungen zu berücksichtigen, die sich aus der Steuerharmonisierung nach eidgenössischem Recht ergeben, zum anderen sind die Auswirkungen der einjährigen Steuerveranlagung einzubeziehen. Weiter wurde die Annahme des regierungsrätlichen Gegenvorschlags zur Initiative betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer in der kommenden Volksabstimmung vorausgesetzt und deren geschätzte Auswirkungen (netto, nach Abzug der Gemeindeanteile) in den Voranschlag eingebracht. Dazu kommt der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich der kalten Progression. Insgesamt ergibt sich trotz weiter ansteigender Ertragssteuern, die von den Unternehmen mutmasslich abgeliefert werden, für die Kantonsfinanzen eine Stabilisierung und keine Erhöhung der gesamten Steuereinnahmen.
Der Ausgleich des Budgets ist aus diesen Gründen einigermassen anspruchsvoll und ist deshalb auch nur unter Zuhilfenahme von Reserveauflösungen gelungen.
Die Vorgaben des Regierungsrates
Der Regierungsrat hat für die Gestaltung des Budgets 2001 folgendes vorgegeben:
- Die Laufende Rechnung muss mindestens ausgeglichen sein.
- Die Nettoinvestition soll 150 Millionen Franken betragen.
- Die Selbstfinanzierungsquote soll mindestens 85 Prozent betragen (2) .
Der Voranschlag im Überblick
Der budgetierte Überschuss in der Laufenden Rechnung beträgt 12.2 Millionen Franken; im Budget des Laufenden Jahres 2000 hatte der Fehlbetrag (einschliesslich Nachträge) 26.4 Millionen Franken betragen. Die Rechnung 1999 hatte mit 25.5 Millionen Franken Überschuss abgeschlossen.
Das hier vorgelegte Budget 2001 lässt die zusätzlichen Lasten des Bundes, die als sogenanntes Sparopfer zu übernehmen die Kantone sich bereit erklärt haben, erstmals in aller Deutlichkeit in Erscheinung treten. Es handelt sich im Kanton Basel-Landschaft um rund 15 Millionen Franken, konzentriert auf die Bereiche Sozialwerke (AHV), öffentlicher Verkehr, Bildung und Massnahmenvollzug, sowohl in Form von niedrigeren Überweisungen des Bundes als auch als höhere Beiträge des Kantons. Deshalb und auch aus anderen Gründen (Neuregelungen beim Regionalen Schulabkommen, Entscheid des Bundesrates über die Beiträge der Krankenkassen an die Spitalkosten) wächst der Transferhaushalt wieder, und zwar viel stärker auf der Aufwandseite als bei den Erträgen (Verhältnis rund 2:1).
Die Investitionsrechnung für 2001 ist mit netto 149.8 Millionen Franken Aufwandüberschuss geplant und liegt damit etwa auf dem Niveau des laufenden Jahres und der Rechnung 1999. Die Selbstfinanzierung wird mit knapp 93 Prozent berechnet, verglichen mit 64.3 Prozent im Budget 2000 bzw. 95.6 Prozent in der letzten abgeschlossenen Staatsrechnung. Die Zielsetzungen des Regierungsrates für das Budget 2001 sind also erreicht worden, die des Regierungsprogramms nicht ganz.
Die Verwaltungsrechnung in der Übersicht
| Rechn. 1999 | Budget 2000
(inkl. Nachtr.) |
Budget 2000
(inkl. Erwart.) (3) |
Budget 2001 | |
| Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | |
| Ertrag Laufende Rechnung | 2111.3 | 2091.6 | 2125 | 2150.0 |
| Aufwand Laufende Rechnung | 2085.8 | 2118.0 | 2126 | 2137.8 |
| Saldo Laufende Rechnung | 25.5 | -26.4 | -1 | 12.2 |
| Saldo Laufende Rechnung | 25.5 | -26.4 | -1 | 12.2 |
| Abschreibungen Verwaltungsverm. | 120.0 | 125.3 | 125 | 126.7 |
| Selbstfinanzierung | 145.5 | 98.9 | 124 | 138.9 |
| Ausgaben Investitionsrechnung | 180.5 | 190.8 | 189 | 180.1 |
| Einnahmen Investitionsrechnung | 28.3 | 36.9 | 37 | 30.3 |
| Nettoinvestitionen | 152.2 | 153.9 | 152 | 149.8 |
| Selbstfinanzierung | 145.5 | 98.9 | 122 | 138.9 |
| Nettoinvestitionen | 152.2 | 153.9 | 152 | 149.8 |
| Finanzierungssaldo | -6.7 | -55.0 | -28 | -10.9 |
Die wichtigsten Gründe für die erwähnten Entwicklungen sind nachfolgend aufgeführt.
Änderungen im Bereich der Besteuerung
Im kantonalen Steuergesetz (4) treten verschiedene Änderungen ab 2001 in Kraft. Zu nennen sind die folgenden:
- Übergang zur einjährigen Steuerveranlagung, mit neuem, um 2 Prozentpunkte niedrigerem Steuertarif, um die Wirkungen der neuen Gegenwartsbesteuerung auszugleichen (also aufkommensneutrale Wirkung); dazu doppelter Kinderabzug wegen der Bemessungslücke: Dies ergibt eine Ertragsminderung von rund 20 Millionen Franken).
- Anpassung an das eidgenössischer Steuerharmonisierungsgesetz (über zwei Dutzend Änderungen): Ergibt Mehreinnahmen von etwa 24 Millionen Franken; Wiedereinführung des Bausparabzugs, wie vom Kanton Basel-Landschaft gefordert: Das resultiert in Mindereinnahmen von ungefähr 5 Millionen Franken.
- Familienbesteuerung (Erhöhung des Teilsplittingabzuges): Folge sind Mindereinnahmen von etwa 4 Millionen Franken.
- Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (höhere Freibeträge für direkte Nachkommen): Das Resultat sind Mindereinnahmen von brutto ungefähr 15 Millionen Franken (5) . Die erwähnte Annahme über das Resultat der Volksabstimmung widerspiegelt den Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Volksinitiative. Vom genannten Bruttobetrag entfällt ein Viertel auf die Gemeinden, woraus ein geschätzter Nettoeffekt auf den Kantonshaushalt von gut 11 Millionen Franken resultiert.
- Verbesserungen bei der Steuerveranlagung (Änderung der organisatorischen Abläufe, Neuregelung der Entschädigungen für die Gemeinden): Der Kanton trägt die Mehrkosten von schätzungsweise 0.8 Millionen Franken.
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Änderungen im Bereich der Besteuerung ist ausserdem auf eine seit April 1998 in Kraft stehende, gerichtlich verfügte Änderung hinzuweisen, mit der eine Ausdehnung des Splittingabzuges auf Sozialversicherungsrenten eingeführt wurde (mit Mindereinnahmen von 12 Millionen Franken).
Insgesamt führen die genannten Faktoren im Bereich der Steuern zu Mindereinnahmen für den Kanton von rund 29 Millionen Franken, von denen die eben erwähnten 12 Millionen Franken bereits "verkraftet" sind, somit also - basierend auf den geschilderten Annahmen - dürften gemäss den Budgetschätzungen rund 17 Millionen Franken neu den Haushalt negativ beeinflussen.
Anderseits ist deutlich erkennbar, dass die Steuereinnahmen vor allem wegen der guten Wirtschaftsentwicklung in aufsteigendem Trend sind. Die zusätzlichen Erträge reichen zur Kompensation der oben aufgezählten Mindereinnahmen aus; das kantonale Steueraggregat insgesamt dürfte etwas über dem Niveau der Staatsrechnung von 1999 zu liegen kommen.
Andere besondere Posten
Erstmals treten mit dem Beginn des Jahres 2001 die Auswirkungen der Besoldungsrevision (revidiertes Personaldekret (6) ) in Kraft. Es ist mit Mehraufwendungen von rund 4.8 Millionen Franken zu rechnen, die sich durch Neueinreihungen ergeben. Diese Mehrkosten können als vorfinanziert gelten, weil in den Jahren 1998 und 1999 ganz oder teilweise auf den Ausgleich der Teuerung verzichtet worden war. Zudem führen auf Anfang 2001 wirksame Änderungen der Arbeitszeitverordnung der Spitäler zu einem Mehraufwand von 2.1 Millionen Franken.
Erstmals im Fiskaljahr 2001 wird der Kanton seinen Anteil an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhalten; es sind nach Angaben der Eidgenossenschaft etwa 4.9 Millionen Franken zu erwarten.
Fussnoten:
2 . Gemäss Regierungsprogramm soll die Staatsrechnung in den nächsten Jahren zu mindestens 100 Prozent eigenfinanziert sein.
3 . Budget 2000 wie vom Landrat genehmigt, unter Berücksichtigung der bis jetzt bekannten Entwicklungen (Erwartungsrechnung); alle im folgenden mit E bezeichneten Spalten bedeuten Erwartungen und basieren auf dem Stand ca. Mitte 2000
4 . Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich, SGS 311
5 . 13 Millionen Franken Ertragsausfall gegenüber 1999