2000-209
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Genehmigung der Regulierung der Grenze mit dem Kanton Solothurn in den Gemeinden Biel-Benken / Witterswil
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vom:
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24. Oktober 2000
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Nr.:
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2000-209
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Entwurf)
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Im Zusammenhang mit der Felderregulierung (FR) Biel-Benken und Güterregulierung (GR) Witterswil wird auch die Kantons- bzw. Gemeindegrenze zwischen den Kantonen Basel-Landschaft (Gemeinde Biel-Benken) und Solothurn (Gemeinde Witterswil) den neuen Verhältnissen angepasst. Durch diese Regulierung wird erreicht, dass der Kantonsgrenzverlauf mit den Weg/Strassengrenzen und Eigentumsgrenzen zusammenfällt. Auch bei der Wegzuteilung können durch die Gebietsabtausche unter den beteiligten Gemeinden klare Eigentumsverhältnisse geschaffen werden.
Die Regulierung erfolgt flächengleich.
Die Kantone Basel-Landschaft und Solothurn (Biel-Benken / Witterswil) treten sich gegenseitig je 910 m2 ab.
Die vom Vermessungs- und Meliorationsamt Basel-Landschaft im Einvernehmen mit dem Vermessungsamt des Kantons Solothurn vorgelegten Projektpläne im Massstab 1:1000 vom 9. Mai 2000 haben beschlossen:
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der Gemeinderat Biel-Benken
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am 15. August 2000
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der Gemeinderat Witterswil
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am 11. September 2000
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Da der Landrat, gemäss § 39 Absatz 3 der Kantonsverfassung, Kantonsgrenzbereinigungen zu genehmigen hat, beantragen wir Ihnen, den Landratsbeschluss gemäss beigelegtem Antrag zu fassen.
Liestal,
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin
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