Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
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Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
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| Bericht Nr: | 2000-210 | |
| vom: | 6. Dezember 2000 | |
| Titel des Berichts: | Gesetz über die Reduktion der Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft |
Von der Redaktionskommission bereinigter Entwurf
Gesetz
über die Reduktion der Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
§ 1 Gegenstand
Dieses Gesetz regelt die Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger, welche die kommunalen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, und die
a. ihr Einbürgerungsgesuch zwischen dem 1. Januar 2001 und 31. Dezember 2001 einreichen und
b. am 13. Juli 2001 (500 Jahre Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft) während mindestens 20 Jahren im Kanton Basel-Landschaft gewohnt haben.
§ 2 Gebühren
1Die Gebühr für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts wird erlassen und die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts beträgt maximal 1 / 24 des gesamten steuerbaren Jahreseinkommens.
2Die Regelung von Absatz 1 gilt für die Einbürgerung von Einzelpersonen und von Ehegatten, die gemeinsam eingebürgert werden. Bei Einbezug unmündiger Kinder in die Einbürgerung ihrer Eltern erhöhen sich die Gebühren nicht.
§ 3 Inkrafttreten
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieses Gesetzes.
§ 4 Aufhebung dieses Gesetzes
Der Regierungsrat wird ermächtigt, dieses Gesetz aufzuheben, wenn alle Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen, bei denen die Voraussetzungen von § 1 vorliegen, abschliessend bearbeitet sind.
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