2001-139
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Christoph Rudin: Wessen Meinung vertritt die Regierung in ihren Vernehmlassungen?
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Autor/in:
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Christoph Rudin, SP
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Eingereicht am:
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10. Mai 2001
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Nr.:
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2001-139
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Tatsächlich ist der Vergleich mit den USA völlig verfehlt und könnte vom Regierungsrat selbst dann begrüsst werden, wenn die Stellung der Opfer verbessert werden soll. Die Opferhilfe ist so gut eine staatliche Aufgabe wie die Wirtschaftsförderung.
Die Revision des Haftpflichtrechts wird nicht nur von Fachleuten und von Seiten der Opferhilfe und des Kosumentenschutzes, sondern grundsätzlich auch von wichtigen Wirtschaftsverbänden befürwortet. Einzig Hardliner (v.a. Chemie und Atomindustrie) lehnen sie ab. Mit seinem Pamphlet hat der Regierungsrat nicht nur alle Unfallopfer und KonsumentInnen übergangen, sondern hat sich als Lobbyist der Chemie zu erkennen gegeben.
Ich bitte den Regierungsrat, folgende grundsätzliche Fragen zu beantworten:
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1.
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Wer schreibt die Vernehmlassungen des Regierungsrats?
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2.
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Wie werden Vernehmlassungen vom Regierungsrat behandelt und verabschiedet?
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3.
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Gibt es einen "kleinsten gemeinsamen Nenner"? Gibt es einen Katalog von Kriterien, welche bei allen eidgenössischen Gesetzesentwürfen geprüft wird?
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4.
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Werden alle kantonalen Dienststellen angehört, welche sich mit der jeweiligen Materie befassen?
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5.
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Werden auch Interessenverbände oder externe Fachleute angehört oder zu Rate gezogen, allenfalls welche?
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6.
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Berücksichtigt der Regierungsrat die Meinung verschiedener Interessengruppen? Welcher? Nach welchen Kriterien werden diese eingeholt?
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7.
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Verzichtet der Regierungsrat manchmal auf die Möglichkeit zur Vernehmlassung, allenfalls unter welchen Voraussetzungen?
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