2001-262 (1)
Bericht Nr. 2001-262 an den Landrat |
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Bericht der:
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Personalkommission
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vom:
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26. November 2001
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Allgemeine Lohnanpassung für das Jahr 2002
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Einleitung
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine allgemeine Lohnanpassung um 0,6 Prozent für das Jahr 2002. Damit soll die aufgelaufene Teuerung, welche von Oktober 2000 bis Oktober 2001 0,6 Prozent ausmacht, ausgeglichen werden. Die nicht sehr rosigen finanziellen Perspektiven des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld sind weitere Beurteilungsgrössen. Die Grundlagen für die Lohnanpassung finden sich in § 49 des Personaldekrets, welches im Rahmen der Besoldungsrevision im Jahr 2000 überarbeitet und vom Landrat beschlossen worden ist.
Die allgemeine Lohnanpassung, die Erhöhung der Erfahrungsstufen (vormals DAZ), Beförderungen sowie die Aufwendungen für vorzeitige Pensionierungen führen zu einer Erhöhung der gesamten Gehaltssumme des Kantons von 2,7 Prozent, entsprechend 21,1 Mio CHF für das Jahr 2002. In den Verhandlungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände und der Finanz- und Kirchendirektion konnte eine Verständigung über die Höhe einer allgemeinen Lohnanpassung erzielt werden.
2. Kommissionsberatungen
Die Personalkommission beriet die Vorlage an ihrer Sitzung vom 13. November 2001 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer und Personalchef Christoph Bucher. Der Regierungsrat orientierte die Kommission über die Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände. Insbesondere kam zum Ausdruck, dass der Regierungsrat derart kurz nach Einführung des neuen Lohnsystem nicht beabsichtigt, über Reallohnerhöhungen zu verhandeln, dass er jedoch die Teuerung voll ausgleichen möchte. In der anschliessenden Diskussion stellte die Kommission fest, dass die Auswirkungen von Leistungskomponenten (beschleunigter oder nicht gewährter Stufenanstieg) derzeit noch vernachlässigbar sind. Die Kommission nahm Kenntnis von den Vergleichen mit dem Umfeld punkto Lohnanpassung, welche bestenfalls den Stellenwert von Anhaltspunkten aufweisen. Ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten der Lohnsysteme, der Lohnpolitik und des Standes der Lohnentscheide sind die Zahlen mit der nötigen Vorsicht und sicher nicht vorbehaltlos aufzufassen. Die Diskussion über die verschiedenen Faktoren mit bedeutender Auswirkung auf die Personalkosten zeigte klar, dass die Kostenauswirkungen im voraus klar einge- grenzt werden können, durch nachvollziehbare Berechnungen und Erfahrungszahlen der vergangenen Jahre. Mit dem Tool des Personaladministrationssystem (PIAS) sollte im nächsten Jahr ein höherer Nutzen abgeleitet werden können. Die Vertreterinnen und Vertreter der anwesenden Fraktionen SP, FDP, SVP und CVP/EVP sprachen sich für eine allgemeine Lohnanpassung von 0,6 Prozent und für Eintreten auf die Vorlage aus.
Die Kommission beschloss einstimmig mit 7 zu 0 Stimmen auf die Vorlage einzutreten.
3. Antrag
://: Die Personalkommission beantragt mit 7 zu 0 Stimmen dem beigelegten Entwurf des Landratsbeschlusses zuzustimmen.
Münchenstein, 26. November 2001
Im Namen der Personalkommission
Der Präsident: Dölf Brodbeck
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