2001-265 (2)
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation der SP-Fraktion: Wegzug der Institut Straumann AG
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Autor/in:
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SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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8. November 2001
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Nr.:
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2001-265
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Der auf für 2004 angekündigte Wegzug der Institut Straumann AG bedeutet für das Waldenburgertal und damit auch für den Kanton Basel-Landschaft den Verlust einer beträchtlichen Anzahl hoch qualifizierter Arbeitsplätze und der damit verbundenen Wertschöpfung. Immerhin bleibt das Unternehmen dank des zukünftigen Standorts Basel der Region erhalten. Als Begründung für den Wegzug werden einerseits die ungenügenden Raumangebote und andererseits die für die Rekrutierung von hoch qualifizierten Arbeitskräften grössere Attraktivität des Standorts Basel geltend gemacht.
Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 1999 drei dringliche Postulate überwiesen. Diese verlangen die Schaffung eines Krisendispositivs, eine aktive Industriepolitik sowie die Schaffung eines ständigen Wirtschaftsausschusses. Anlässlich der Landratssitzung vom 31. Mai 2001 hielt der Vorsteher der VSD zu diesen Vor- stössen folgendes fest:
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Der Regierungsrat beurteilt jeden Dienstag im Rahmen der ordentlichen Sitzung die Lage. Er hat dazu eine "Watch-List" eingeführt.
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Es wurde zusätzlich zum Wirtschaftsausschuss eine Arbeitsgruppe Raumpolitik/Wirtschaft eingesetzt.
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Es wurde eine regierungsrätliche Wirtschaftskommission gebildet. Diese trifft sich regelmässig und zusätzlich bei Bedarf.
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Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Wie beurteilt der Regierungsrat den angekündigten Wegzug der Institut Straumann AG und wie werden die Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Beschäftigungssituation im Kanton Basel-Landschaft eingeschätzt?
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2.
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Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf im Hinblick auf den in Aussicht gestellten Stellenabbau?
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3.
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War der Regierungsrat frühzeitig über den geplanten Wegzug des Unternehmens orientiert?
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4.
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Wurden Kontakte zu den Entscheidungsträgern des Unternehmens aufgebaut und sind Gespräche geplant?
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5.
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Werden allfällige Interventionen des Regierungsrates mit den Behörden der bisherigen Standortgemeinde koordiniert?
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6.
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Wie weit kommen die am 25. November 1999 vom Parlament in Auftrag gegebenen Instrumente und Massnahmen zum Tragen?
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