2001-273 (1)


An der Landratssitzung vom 8. November 2001 reichte Patrick Schäfli, FDP, eine Interpellation zum Thema "Wirtschaftsförderung im Baselbiet" ein. Der Vorstoss hat folgenden Wortlaut:

"Mit grosser Beunruhigung habe ich die jüngste Entwicklung einerseits bezüglich der Verlegung des Geschäftsdomizils bzw. des angekündigten Stellenabbaus bei zwei für unseren Kanton wichtigen High-Tech Unternehmen im Waldenburgertal zur Kenntnis genommen. Damit verliert das Baselbiet hochqualifizierte Arbeitsplätze und bedeutende Steuererträge. Insbesondere scheint es schwer verständlich, warum die Entscheidungen dieser beiden Firmen die Baselbieter Regierung unvorbereitet getroffen haben. Ganz offensichtlich fehlt hier ein taugliches Früherkennungssystem, das rechtzeitig Probleme aufzeigen und diese einer Lösung zuführen kann.


Gerne erinnert man sich an die früheren Delegierten für Wirtschaftsförderung wie Dr. Walter Steinmann (heute Direktor des Bundesamtes für Energie), sowie Frau Rosmarie Furrer (heute Direktions-/Generalsekretär der VSD), unter deren kompetenten Leitung eine effiziente Umsetzung der Zielsetzungen des Wirtschaftsförderungsgesetzes erfolgte. Nach wie vor ist jedoch im Wirtschaftsförderungsdekret im Paragraphen 13 eine Beratungsstelle vorgesehen, die seit einigen Jahren jedoch nicht mehr besetzt ist.


In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:


Ich bitte die Regierung um eine schriftliche Beantwortung der Interpellation."


Antwort des Regierungsrates


Die vorliegende Interpellation wurde ausgelöst durch zwei Unternehmensentscheide, die Ende Oktober 2001 veröffentlicht wurden:


Wie der Regierungsrat bereits im Rahmen der schriftlichen Beantwortung von drei Interpellationen (2001/265; 2001/274; 2001/275) zur Sitzverlegung der Institut Straumann AG ausgeführt hat, handelt es sich hier um einen Unternehmensentscheid, den die Verantwortlichen nach einer breit angelegten, systematischen Standortevaluation gefällt haben. Dabei wurden auch verschiedene mögliche Standorte im Kanton Basel-Landschaft geprüft. Direkte Kontakte zu den kantonalen Instanzen wollte das Unternehmen bewusst nicht aufnehmen. Letztlich entschied sich die Institut Straumann AG zu Gunsten eines Standortes in Basel-City, weil sie dort für ihr weiteres Wirken die vorteilhaftesten Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten sah.


Für die Wirtschaftsregion Waldenburgertal und die Standortgemeinde bedeutet der Wegzug der Firma zwar einen schmerzlichen Verlust. Von übergeordneter Bedeutung ist jedoch die Tatsache, dass das innovative, florierende Unternehmen und die attraktiven Arbeitsplätze unserer Wirtschaftsregion erhalten bleiben. Insofern gilt es, den nach sorgfältiger Standortevaluation gefällten unternehmerischen Entscheid zu respektieren.


Ähnlich verhält es sich auch im Falle der Synthes-Stratec AG, Oberdorf. Das rasch wachsende High-Tech-Unternehmen der Medizintechnik-Branche hat sich entschieden, die Produktion eigener Gelenkprothesen aufzugeben und das Europa-Geschäft an einen Konkurrenten zu verkaufen. Synthes-Stratec will sich künftig noch vermehrt auf das Kerngeschäft der Osteosynthese konzentrieren (Produkte für die Behandlung von Knochenbrüchen und von Erkrankungen des Bewegungsapparates). In diesem rasch wachsenden und sehr profitablen Bereich erzielte das Unternehmen mit Sitz in Oberdorf im vergangenen Jahr rund 95 Prozent seines Gesamtumsatzes. In der Schweiz sind nach Angaben der Firma vom Verkauf der Prothetik rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen, davon 25 bis 30 in Oberdorf. Das Unternehmen hofft, den Stellenabbau durch Umplatzierungen und natürliche Fluktuation möglichst ohne Entlassungen durchführen zu können.


Auch in diesem Fall handelt es sich um einen unternehmerischen Entscheid, den die Firmenleitung aufgrund einer eingehenden Marktanalyse und unter Wahrnehmung ihrer unternehmerischer Verantwortung getroffen hat. Der Regierungsrat fände es vermessen, sich in derartige strategische Unternehmensentscheidungen einmischen zu wollen.




Zu den einzelnen Fragen


1. Teilt die Regierung die Meinung des Interpellanten, wonach eine Früherkennung von unternehmerischen Entscheidungen, insbesondere von Standortentscheidungen von Unternehmen, im Kanton Basel-Landschaft unabdingbar ist?


Ein Unternehmen zu führen, die für eine gedeihliche Weiterentwicklung notwendigen Entscheidungen auf strategischer und operativer Ebene zu treffen und dafür die Verantwortung zu übernehmen, ist Sache der Unternehmensleitungen. Aus diesem Grundsatz ergibt sich, dass die generelle Forderung des Interpellanten nach einer Früherkennung von unternehmerischen Entscheidungen durch die kantonalen Behörden nicht realistisch ist. Die Aufgabe des Staates besteht darin, der Wirtschaft günstige Rahmenbedingungen anzubieten und dafür zu sorgen, dass die Standortgunst unserer Wirtschaftsregion insgesamt erhalten und wo nötig gestärkt wird. Ein Unternehmen zu führen und die unternehmerischen Entscheide zu treffen, ist Sache der Unternehmerinnen und Unternehmer.


Dies entbindet den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung selbstverständlich nicht von der Aufgabe, das Wirtschaftsgeschehen dauernd wachsam zu verfolgen, absehbare aussergewöhnliche Problemstellungen rechtzeitig zu erkennen und in geeigneter Form aktiv zu werden. Der Regierungsrat hat erkannt, dass das bestehende Früherkennungssystem verbesserungsfähig ist und wird dieser Aufgabe künftig noch mehr Beachtung beimessen. Als erste Massnahmen hat er eine regierungsrätliche Wirtschaftsdelegation gebildet und eine sogenannte "Watch List" eingeführt ein institutionalisiertes Informationsgefäss im Rahmen der wöchentlichen Regierungssitzungen. Dabei werden sich abzeichnende Probleme im wirtschaftlichen Umfeld erfasst, diskutiert und die erforderlichen Aktivitäten verwaltungsintern koordiniert.




2. Ist die Regierung bereit, die Möglichkeit zu prüfen, ob die Stelle einer/eines Delegierten für Wirtschaftsförderung in unserem Kanton wieder geschaffen werden könnte?


Ja. Die Funktionsbezeichung "Delegierte/r für Wirtschaftsförderung" fand zwar in den letzten Jahren keine Verwendung mehr, die im Wirtschaftsförderungsgesetz umschriebenen Aufgaben wurden jedoch von der volkswirtschaftlichen Abteilung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion unverändert wahrgenommen. Im Rahmen der zur Zeit laufenden Neubesetzung dieser Position im Generalsekretariat der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion soll die Funktion eines bzw. einer kantonalen Wirtschaftsdelegierten wieder offiziell aufgenommen werden. Damit soll dem offensichtlichen und weitverbreiteten Anliegen entsprochen werden, gegen aussen eine klar bezeichnete Anlaufstelle für die Anliegen der Baselbieter Wirtschaft zu schaffen. Der Regierungsrat beabsichtigt im übrigen eine weitere personelle Verstärkung dieser Stelle, sobald der neue Leiter bzw. die neue Leiterin rekrutiert ist.




3. In welchem Zeitrahmen sieht die Regierung die Wiedereinrichtung einer solchen Stelle?


Die Stelle wurde Anfang März 2002 ausgeschrieben (siehe beiliegendes Stelleninserat). Der Regierungsrat geht davon aus, dass der bzw. die neue kantonale Wirtschaftsdelegierte im Lauf dieses Sommers seine/ihre Arbeit aufnehmen wird. Die weitere personelle Verstärkung wird in der zweiten Jahreshälfte erfolgen.




4. Welche weiteren Instrumente der Wirtschafts-Standortpolitik erachtet die Regierung als geeignet, um rasch ein wirkungsvolles Früherkennungssystem für derartige Situationen zur Verfügung zu haben?


Im Wirtschaftsbericht 2000, im Regierungsprogramm für die laufende Legislaturperiode und im aktuellen Jahresprogramm hat der Regierungsrat seine Standortpolitik detailliert umschrieben. Speziell erwähnt sei an dieser Stelle die im letzten Jahr erfolgte Bildung einer regierungsrätlichen Wirtschaftsdelegation. Ihr gehören die Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, die Finanzverwalterin und die Generalsekretärin der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion an. Je nach Fragestellung nimmt auch die Vorsteherin der Bau- und Umweltschutzdirektion an den Sitzungen teil. Weiter wurde eine Arbeitsgruppe "Raum und Wirtschaft" ins Leben gerufen, die sich schwergewichtig mit Standortfragen von neuzuziehenden Firmen oder Standortverlagerungen bestehender Firmen befasst. In dieses Sitzungsgefäss sind neben dem Leiter des Amtes für Raumplanung sowie der Generalsekretärin der VSD auch der neue vollamtliche Leiter der Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Leiter des Vermessungs- und Meliorationsamtes eingebunden. Zur Zeit wird auch geprüft, in welcher Form das Amt für Liegenschaftsverkehr einbezogen werden soll. Das neue Instrument hat sich bereits recht gut bewährt.


Eine deutliche Verbesserung des kantonalen "Früherkennungssystems" verspricht sich der Regierungsrat auch von der Neubesetzung und Neudefinition der Funktion eines bzw. einer kantonalen Wirtschaftsdelegierten. Die Position wird direkt dem Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion unterstellt sein und soll bezüglich kantonaler Wirtschaftspolitik künftig eine wichtige Drehscheibenfunkion wahrnehmen. Der bzw. die kantonale Wirtschaftsdelegierte soll im Sinne eines Key Account Managements stark nach aussen orientiert agieren, das Beziehungsnetz zur Wirtschaft weiter ausbauen und aktives Lobbying betreiben.


Der Regierungsrat möchte an dieser Stelle aber auch einmal mehr klar festhalten, dass die Aufgabe der "kantonalen Wirtschaftsförderung" nicht an einer einzigen Stelle bzw. Person festgemacht, geschweige denn gemessen werden kann, sondern dass es sich dabei um eine klassische Querschnittaufgabe handelt, die alle Direktionen und alle staatlichen Entscheidungsebenen fordert und einbindet. Mit anderen Worten: Eine erfolgreiche kantonale Wirtschaftspolitik bdeingt ein koordiniertes, vernetztes Denken und Handeln auf allen Stufen.


Der Regierungsrat ist gewillt, erkannte Schwachstellen in der kantonalen Wirtschaftspolitik durch geeignete Massnahmen zu beheben und das dazu notwendige Instrumentarium laufend anzupassen und zu verstärken. Im Herbst 2002 wird er dem Kantonsparlament im Rahmen eines wirtschaftspolitischen Zwischenberichtes eine erste Erfolgskontrolle vorlegen.


Liestal, 12. März 2002


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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