2001-313 (1)


1. Zur Ausgangslage / Die Vorlage im Überblick

Am 24. Februar 2000 stimmte der Landrat einem Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 1,239 Mio. für die Durchführung eines Sportklassenversuches auf der Sekundarstufe I zu. Bezüglich Sportklassenangebot auf der Sekundarstufe II (Gymnasium) bestand damals eine Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt, wonach Sportbegabte am Bäumlihof-Gymnasium ihre Ausbildung fortsetzen könnten. Nun hat sich jedoch die schweizerische Maturitätsanerkennungskommission gegen die vom Kanton Basel-Stadt beantragte Reduktion auf 28 Lektionen pro Woche ausgesprochen. Angeboten wird eine Ausbildung mit 32 Lektionen, und zwar bei normaler Schuldauer. Für Sportarten mit hohem Trainingsaufwand eignet sich dieses Angebot nicht, weshalb seitens des Kantons BL von der ursprünglich ins Auge gefassten Lösung für die Sekundarstufe II Abstand genommen werden musste.


Die Nachfrage nach einem Sportklassenangebot auf der Sekundarstufe II im Kanton Basel-Landschaft ist vorhanden; konkret sind 13 junge Menschen interessiert, im Sommer 2002 eine auf ihre sportlichen Bedürfnisse ausgerichtete Ausbildung in Angriff nehmen zu können. Dabei handelt es sich nicht nur um Abgänger aus dem Sportklassenversuch sondern auch um PG-Schüler/innen mit Individuallösungen.


Vorgesehen gemäss Vorlage der Regierung ist nun, am Gymnasium Liestal (also nahe an den Trainingszentren für Kunstturnen, Schwimmen, Tennis , OL und Inlineskating) eine um ein Jahr verlängerte Ausbildung (Gymnasium und DMS 3) anzubieten, allerdings mit einer eingeschränkten Wahlmöglichkeit bezüglich Schwerpunktfach (Latein, Französisch sowie Wirtschaft/Recht) in der Maturabteilung. Die vorgesehene wöchentliche Lektionenzahl liegt bei 24/25, was genügend Trainings- und auch Sozialzeit (freie Zeit für Erholung, Familie, Freunde) ermöglicht. Die Klassengrösse bei Beginn liegt bei mindestens 12 und maximal 16 Schüler/innen; sinkt die Zahl während der Ausbildung unter 8, ist eine Auflösung der Klasse vorgesehen.


Da für die Verlängerung der Schulzeit von 3,5 auf 4,5 Jahre in der Maturabteilung resp. von 3 auf 4 Jahre in der Diplomabteilung im noch gültigen Schulgesetz die rechtliche Grundlage fehlt, braucht es im Dekret zum Schulgesetz eine entsprechende Anpassung, welche vom Landrat zu beschliessen ist.




2. Die Beratung in der Kommission


Das Geschäft wurde am 18. Dezember 2001 vom Regierungsrat an den Landrat und von diesem am 10. Januar 2002 an die EKK überwiesen. Anlässlich der Kommissionssitzung vom 4. Februar 2002 beschloss die Kommission, eine zusätzliche Sitzung zur Behandlung dieses Geschäftes einzuschieben, da im Umfeld die Erwartung artikuliert wurde, die geplante Einführung der Sportklasse am Gymnasium dürfe nicht an der Bereitschaft der EKK scheitern, diese Vorlage prioritär zu behandeln.


Beraten wurde das Geschäft am 7. März 2002, und zwar in Anwesenheit von Martin Leuenberger (Generalsekretär EKD), Thomas Rutishauser (stv. Generalsekretär und Mitglied der Arbeitsgruppe Sportklassen Sek. II) sowie Yvonne Kaspar (Konrektorin Gymnasium Liestal/Leiterin DMS 3 und Mitglied der Arbeitsgruppe Sportklassen Sek. II).


In der Beratung wurde nicht nur die direkt geplante Einführung von Sportklassen am Gymnasium Liestal angesprochen; die EKK befasste sich dabei erneut - sozusagen im Sinne einer Fortsetzung der Diskussion rund um die Sportklassenthematik anlässlich der Behandlung des Sportklassenversuches auf der Sekundarstufe I - auch mit eher grundsätzlichen Fragen.




2.1 Die Bedeutung von Sportklassen


Dass jungen Menschen die Möglichkeit, sich - nebst der Ausbildung - auch auf sportlichem Gebiet in besonderem Masse zu engagieren, nicht verbaut werden soll, war in der Kommission erneut unbestritten. Dass es dabei nicht ohne spezielle Massnahmen in der terminlichen Gestaltung des Schulalltages geht, war ebenfalls klar. Die Förderung spezieller Begabungen ist u.a. auch ein Anliegen, das im neuen Bildungsgesetz seinen Niederschlag findet. Wer im Spitzensport mithalten will, muss nicht nur einen ausserordentlich grossen Effort leisten, er/sie muss auch auf sehr vieles verzichten. In diesem Sinne ist es wichtig, dass auf der Sekundarstufe II ein Angebot besteht, welches die Fortsetzung der sportlichen Karriere gewährleistet.




2.2 Die zur Zeit bestehenden Möglichkeiten


Nebst den sogenannten Individuallösungen (z.B. durch teilweise Befreiung vom Unterricht oder Dispensation von einzelnen Fächern) ist vor allem der Besuch einer Privatschule die häufigste Alternative. Diese wird vom Kanton finanziell mitgetragen, falls die nötigen Voraussetzung erfüllt sind. Zur Zeit unterstützt der Kanton den Privatschulbesuch von 2 musisch Begabten (Minerva und Freies Gymnasium), von 5 Sportler/innen am Feusi-Sportgymna-sium in Bern und von 1 Sportler, der in Davos eine entsprechende Schule besucht. Daraus ergeben sich für den Kanton jährliche Kosten von zur Zeit CHF 131'000.--.




2.3 Die Erfahrungen mit dem Sportklassenversuch auf der Sekundarstufe I


Der Versuch startete im August 2000 mit 20 Schüler/innen. Zur Zeit sind es noch 16 und am Ende des laufenden Schuljahres werden es noch 6 Schüler/innen sein. Freie Plätze werden aufgefüllt, und zwar in allen Klassen (Anmerkung: Die Sportklasse umfasst nicht nur alle drei "Niveaus" - Real, Sekundar und PG -, sondern auch alle 4 Klassen). Eine Beurteilung des Versuches ist gegen Ende des Jahres 2003 geplant, wie dies in der damaligen Vorlage auch angekündigt worden war. Eine aktuelle Zwischenbilanz ist insgesamt positiv, wobei sich die starke Mischung der Klassen als anspruchsvoll und somit auch überprüfenswürdig erweist.




2.4 Die Situation bei der "Berufslehre"


Seit dem Sommer 2001 besteht die Möglichkeit, eine Berufslehre als Sportler zu absolvieren; zur Zeit bietet allerdings nur der FC Basel eine solche Lehre an. Wer eine "normale" Lehre in Angriff nehmen möchte und gleichzeitig Spitzensport betreiben will, hat es recht schwer, eine Lehrstelle zu finden. Es sind denn auch Anstrengungen im Gange, mit den Wirtschaftsverbänden Lösungen zu schaffen, allenfalls mittels Verlängerung der Lehrzeit.




2.5 Die Zulassungsbedingungen (ev. Erweiterung)


Wer in eine Sportklasse aufgenommen werden will, muss relative hohe Anforderungen in Bezug auf seine sportliche Position erfüllten, insbesondere aber muss der zuständige Sportverband eine einwandfreie Betreuung und Trainingsinfrastruktur gewährleisten. Das führt dazu, dass das Potential für spezielle Sportklassen eher schmal ist. So ist es u.a. nicht vorgesehen, im Sommer 2002 auch für die Diplomabteilung eine separate Sportklasse zu führen, weil zu wenig Interessierte vorhanden sind. Eine allfällige Öffnung der Sportklassen für musisch Begabte wird als nicht erforderlich beurteilt, weil die Nachfrage dazu fehle (nicht eine Schulzeitverlängerung sei gefragt, sondern die Nähe des "Trainingsortes", also der Musikakademie). Überdies wird darauf hingewiesen, dass seitens der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz Arbeiten für ein Schulabkommen für sportlich sowie musisch/künstlerisch Begabte im Gange sind.




2.6 Die Betreuung der Jugendlichen


Dem von verschiedenen Kommissionsmitgliedern angesprochenen Anliegen einer angemessenen Betreuung der Jugendlichen auch während der Sportausbildung wird damit Rechnung getragen, dass die Aufsichtskommission eine spezielle Arbeitsgruppe "Betreuung" bilden wird. Eine direkte Verantwortung dafür, dass innerhalb der Sportausbildung keine Übergriffe erfolgen, kann der Kanton allerdings nicht übernehmen. Es besteht jedoch eine von allen Beteiligten (Verband, Trainer, Schüler/in, Eltern und Aufsichtskommission) unterzeichnete Charta, welche gewisse Regelungen festhält.




2.7 Die Raumfrage


Gemäss Vorlage sollen Sportklassen nur an Gymnasien mit genügend Schulraum geführt werden. In der Kommissionsberatung wurde bestätigt, dass das Gymnasium Liestal wegen allfälliger Sportklassen keine zusätzlichen Räume fordern darf. In einer für die Jahre 2003 bis 2008 erstellten Studie wird allerdings erkennbar, dass Liestal - unabhängig von der Einführung von Sportklassen - mehr Raum benötigen wird.




2.8 Die Kosten


Der in der Vorlage enthaltene Kostenvergleich (ohne Raumkosten) zwischen einer Sportklasse und einer Regelklasse für die gesamte Ausbildungsdauer zeigt nur unbedeutende Unterschiede auf (vgl. dazu auch Beilage). Ermittelt man allerdings die Kosten je Schüler (max. Zahl von 16 bei der Sportklasse und 24 bei der Regelklasse), liegen die Kosten für einen Sportklassenschüler rund 47 % höher. Nach Auffassung der EKK ist allerdings nicht der Vergleich mit der Regelklasse massgebend, sondern der Vergleich mit den Kosten, welche beim Besuch von Privatschulen entstehen würden. Bei einer Kostenbeteiligung seitens des Kantons von CHF 17'500.-- ergeben sich für 12 Schüler/innen (minimaler Klassenbestand) Jahresgesamtkosten von CHF 840'000.-- gegenüber CHF 774'000.-- für eine Sportklasse (bei 13 oder mehr Schüler/innen wird die Differenz entsprechend grösser). So gesehen ist die Bildung einer Sportklasse auch finanziell gerechtfertigt.




2.9 "Notfall"-Szenario


Sollte die Einführung von Sportklassen auf der Sekundarstufe II im Sommer 2002 nicht (oder noch nicht) ermöglicht werden, würden gemäss Aussagen der Verantwortlichen der EKD von den 13 Interessierten 7 eine Privatschule besuchen, 2 eine Berufslehre in Angriff nehmen, 2 ein Jahr aussetzen und die restlichen 2 ein normales Gymnasium besuchen.




3. Eintreten


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.




4. Antrag


Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission dem Landrat, der beiliegenden Änderung von § 22 des Dekretes zum Schulgesetz zuzustimmen.


Pfeffingen, den 5. April 2002


Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Eugen Tanner



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