2001-202 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Anträge zum Budget 2002
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vom:
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19. November 2001
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Nr.:
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2001/202-1 - 2001/202-10
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Zu den von Mitgliedern des Landrats eingereichten Anträgen zum Budget 2002 beantragt der Regierungsrat dem Landrat was folgt.
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Aufwand
Franken |
Ertrag
Franken |
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Antrag 2001/202-01 Urs Wüthrich betreffend Löhne Verwaltungspersonal Fachstelle für Gleichstellung (Konto 2130.301.20)
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+ 118'000
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Antrag: Ablehnung
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Begründung:
Der Regierungsrat hat entsprechende Anträge bereits bei der Budgeterstellung geprüft und angesichts der allgemeinen Entwicklung des Haushalts und der mittelfristigen Finanzaussichten zurückgestellt. Eine Erhöhung der personellen Dotierung kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft werden.
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Antrag 2001/202-02 Heidi Tschopp betreffend Tourismusförderung
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+ 350'000
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Antrag: Ablehnung
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Begründung:
Für eine solche Förderung besteht zur Zeit keine Rechtsgrundlage. Der Regierungsrat hat die Tourismusförderung in sein Programm aufgenommen, will aber auch Rechtsgründen eine Anschubfinanzierung auf einem anderen Weg (Wirtschaftsförderungsfonds) realisieren.
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Antrag 2002/202-03 SP-Fraktion betreffend Allgemeine Ausbildung Kantonsspital Liestal (Konto 2295.309.10)
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+ 247'000
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Antrag:
Ablehnung
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Begründung:
Die Ausbildung wird in jedem Spitalbetrieb individuell geregelt; darüber hinaus sind Buchungspraktiken etwas verschieden (aber nach Rechnungsmodell korrekt). Das Kantonsspital Liestal ist mit den budgetierten Ausbildungsaktivitäten einverstanden und sieht keine Benachteiligung voraus.
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Antrag 2001/202-04 Max Ribi betreffend Machbarkeitsstudie über das Umwelt- und Verbraucherschutzzentrum (Konto 2321.318.20)
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- 200'000
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Antrag:
Ablehnung
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Begründung:
Nach dem Landratsbeschluss
1998/239
(Sanierung Liegenschaft Kantonales Labor) wurden erweitere Untersuchungen über die Platzverhältnisse Der Labors (kantonales und Umweltlabor) angestellt, um Raumsynergien zu identifizieren. Dies wurde in der Beantwortung der Interpellation
2001/95
klargelegt. Zur Zeit laufen weitere Abklärungen (organisatorisch/betrieblich sowie raummässig), die zur erwähnten Machbarkeitsstudie führen werden. Diese notwendigen Zusatzabklärungen weichen vom LRB 1998/202 ab, so dass die Aufwendungen zwingend sind; dies u.a. auch deshalb, damit das Postulat
1999/202
sachgerecht beantwortet werden kann.
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Antrag 2001/202-05 Peter Holinger betreffend Markierung der Wander-Wege (Konto 2351.314.90)
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+ 10'000
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Antrag:
Ablehnung
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Begründung:
Im Budget 2002 sind 55'000 Franken für diesen Zweck eingesetzt. Zur Zeit muss die Aufwandbeschränkung hohen Stellenwert geniessen. Deshalb hat auch diese Position - analog zum Strassenbau - eine gewisse Reduktion erfahren, auch wenn dies nicht den Idealvorstellungen der Interessengruppen entspricht. Die zuständige Fachstelle hat sich mit dem eingestellten Betrag einverstanden erklärt.
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Anträge 2002/202-06 Jacqueline Halder, 2002/202-07 Max Ritter, 2002/202-08 Daniel Wyss betreffend Ökologischer Ausgleich (Konten Nrn. 2355.365.60 und 23.55.460.00)
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+ 230'000
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+ 230'000
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Antrag:
Annahme
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Begründung:
Die bundesrechtliche Vorgabe an die Kantone verlangt, dass 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche dem ökologischen Ausgleich zugeführt werden. Gemäss
LRB 1894
vom 15. April 1999 wird bis 2003 ein Zwischenziel von 10 Prozent angestrebt (zur Zeit 7 Prozent unter Vertrag). Budgetrestriktionen führen dazu, dass das Etappenziel zeitlich nicht wie geplant erreicht werden kann. Neue bundesrechtliche Vorgaben bewirken, dass mit beschränkten kantonalen Mehraufwendungen (für den Biotop-Verbund) zusätzliche Bundesmittel erhältlich gemacht werden können, die die kantonalen Mehraufwendungen übersteigen. Die Netto-Ertragssteigerung steht mit den fachtechnischen Zielen im Einklang.
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Antrag 2001/202-9 SVP-Fraktion betreffend Fachhochschulen(Konto 2538.300.50)
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- 200'000
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Antrag:
Ablehnung
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Begründung:
Die Kosten für den Hochschulrat der Fachhochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit (HPSA-BB) wird nicht, wie vorgesehen, 2001 gebildet, sondern erst 2002. Deshalb sind die dafür benötigten Mittel im Budget eingestellt, während die Position im Rechnungsjahr 2001 entsprechend weniger beansprucht wird. Zwar wäre es möglich, alternativ das Instrument der Kreditübertragung zu gebrauchen, aber es besteht das Bemühen, bei bekannten Vorhaben die Aufwendungen möglichst akkurat zu budgetieren. Beide Varianten führen im Übrigen zum gleichen Aufwand.
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Antrag 2002/202-10 Eva Chappuis betreffend Allgemeine Aus- Bildung Kantonsgericht (Konto 4000.309.10)
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+ 32'000
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Antrag:
Ablehnung
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Begründung:
Infolge von Inkonsistenzen bei der Budgeteingabe ist u.a. das Ausbildungsbudget nicht korrekt dargestellt. Es sind 38'000 Franken an Ausbildungsaufwendungen vorgesehen (Ober- und Verwaltungsgericht zusammen), gleich viel wie im laufenden Jahr. Darüber hinaus werden für solche Zwecke beim Steuer- und Abgabegericht 16'000 Franken budgetiert, so dass insgesamt sogar eine leichte Erhöhung des Ausbildungsaufwands vorgesehen ist.
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Bei Annahme aller Budgetanträge ergäbe sich folgende Veränderung des vom Regierungsrat vorgelegten Budgets 2002: Aufwanderhöhung 587'000 Franken, Ertragserhöhung 230'000 Franken, Saldoveränderung 357'000 Mehraufwand.
Bei Annahme der Anträge des Regierungsrates ergäbe sich eine Aufwand- und Ertragserhöhung von je 247'000 Franken und keine Saldoveränderung.
://: Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, alle Budgetanträge abzulehnen, mit Ausnahme der Anträge Nrn 2002/202-6 - 8.
Liestal, den 19. November 2001
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin
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