2001-205
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation der CVP/EVP-Fraktion: Pressecommuniqué vom 20.08.2001 des Bezirksstatthalteramtes Liestal im Fall Wehrli"
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Autor/in:
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CVP/EVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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6. September 2001
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Nr.:
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2001-205
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Liestal: Fall Wehrli an Staatsanwaltschaft BL überwiesen. Nach rund 19-monatiger Untersuchungsdauer hat das Statthalteramt Liestal die Strafuntersuchung gegen den CVP - Politiker Samuel Wehrli abgeschlossen. Auf Anzeige hin ist der betroffene Politiker der "sexuellen Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung und Schändung" beschuldigt worden. Nach umfangreichen Ermittlungen sind die Akten zur Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft Baselland überwiesen worden. Aufgrund der gesamten Akten- und Beweislage finden sich aus untersuchungsrichterlicher Sicht genügend Anhaltspunkte, die eine Anklageerhebung rechtfertigen. Ob der Fall Wehrli angeklagt wird, wird nunmehr die Staatsanwaltschaft Baselland zu prüfen und zu entscheiden haben (Wortlaut gemäss www.bl.ch, Polizeimeldungen).
Das Pressecommuniqué, welches gesamtschweizerisch verbreitet wurde, hat ein enormes Echo ausgelöst. (Als Folge des Pressecommuniqués erschien am 21. August 2001 im Blick ein entsprechender Artikel auf der Frontseite.)
Da sowohl der Angeschuldigte, wie auch sein Rechtsvertreter vorab der Veröffentlichung nicht informiert worden sind, muss davon ausgegangen werden, dass das Bezirksstatthalteramt einen absichtlichen Versuch unternommen hat, den Angeschuldigten in den Augen der Öffentlichkeit vorzuverurteilen.
Im Zusammenhang mit dem Pressecommuniqué stellen sich für unsere Fraktion folgende Fragen:
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1.
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Wer hat die Veröffentlichung des erwähnten Pressecommuniqués veranlasst?
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2.
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Besteht eine verwaltungsinterne Weisung betreffend die Veröffentlichung derartiger Communiqués? - Falls ja, wurde der Weisung im konkreten Fall entsprochen?
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3.
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War der oder die Verfasser/in befugt ein entsprechendes Pressecommuniqué zu veröffentlichen? - Falls nein, was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, dass derartige Fälle inskünftig nicht mehr vorkommen?
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4.
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Wer ist für das betreffende Pressecommuniqués vorgesetzte Dienststelle des Bezirksstatthalteramtes Liestal; Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion oder das Verfahrensgericht?
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